Als Datenschutzbeauftragter besteht weder nach der DSGVO noch nach dem BDSG die Pflicht zum Verfassen eines Tätigkeitsberichtes. Doch obwohl das Führen eines Tätigkeitsberichtes im ersten Moment mühsam erscheint, sollten Sie dennoch nicht darauf verzichten. Denn auch wenn keine gesetzliche Pflicht…
