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Daten­schutz-Schu­lung

Die Daten­schutz-Schu­lung stärkt das Pro­blem­be­wusst­sein der Ver­ant­wort­li­chen und Mit­ar­bei­ter bei daten­schutz­recht­li­chen Fragestellungen.

Denn Unter­neh­men sind vom Gesetz­ge­ber her ver­pflich­tet, ihre Mit­ar­bei­ter zum The­ma Daten­schutz zu sensibilisieren.

Für die Erfor­der­nis einer Daten­schutz-Schu­lung oder bes­ser gesagt einer Sen­si­bi­li­sie­rung ist es nicht rele­vant, wie groß das Unter­neh­men ist.

Ob es sich dabei nun um ein klei­nes Unter­neh­men mit ein oder zwei Ange­stell­ten oder um ein gro­ßes Unter­neh­men mit über hun­dert Beschäf­tig­ten han­delt, spielt dabei kei­ne Rolle.

Es ist nur wich­tig, dass die Beschäf­tig­ten zu den jewei­li­gen daten­schutz­recht­li­chen The­men zu infor­mie­ren und zu sen­si­bi­li­sie­ren sind.

Dabei ist nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, wie die­ses gemacht wird.

Aber die Daten­schutz-Schu­lung ist die ein­fachs­te Art, wie man zum The­ma Daten­schutz sen­si­bi­li­sie­ren kann.

Übli­cher­wei­se wird die­se Auf­ga­be vom betrieb­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten durchgeführt.

Jedes Unter­neh­men ist einzigartig. 

Des­halb stel­le ich mich fle­xi­bel auf Ihre Bedürf­nis­se ein.

Denn nur so wird ein best­mög­li­cher Lern­ef­fekt erreicht werden.

Ziel der Datenschutz-Schulung:

  • Bewusst­sein für daten­schutz­recht­li­che Pro­ble­me schaffen
  • Mit­ar­bei­ter zu daten­schutz­kon­for­men Ver­hal­ten befähigen
  • Bereit­schaft zu daten­schutz­kon­for­men Ver­hal­ten fördern

Die Vor­tei­le der Datenschutz-Schulung:

  • Sen­si­bi­li­sie­rung und Schu­lung von Mit­ar­bei­tern Art. 39 Abs. 1 lit. b) DSGVO
  • Daten­schutz­ri­si­ken wer­den in erheb­li­chem Maße reduziert
  • Gewöh­nung an das Datenschutz-Managementsystem
  • Ein­hal­tung von Richt­li­ni­en und Verfahrensanweisungen
  • Wah­rung des Aus­kunfts­rechts einer betrof­fe­nen Per­son Art. 15 DSGVO
  • Frist­wah­rung bei mel­de­pflich­ti­gen Daten­schutz­ver­let­zun­gen Art. 33 DSGVO

Bestand­tei­le einer Datenschutz-Schulung:

  • Grund­sät­ze des Datenschutzes
  • Recht­li­cher Rah­men und wesent­li­che Begrif­fe des Datenschutzes
  • Grund­la­gen der Datenverarbeitung
  • Betrof­fe­nen­rech­te
  • Ver­hal­ten bei Daten­schutz­ver­let­zun­gen und Verstößen
  • Hin­wei­se zu den tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men und zur Datensicherheit
  • Daten­schutz­ge­rech­ten Ein­satz mobi­ler Geräte
  • Ver­weis auf die Daten­schutz­richt­li­nie im Unternehmen

Hier kom­me ich ins Spiel und schu­le die Mitarbeiter.

Von der Basis­schu­lung bis hin zur Daten­schutz­schu­lung im Umgang mit Daten­pan­nen oder bereichs­spe­zi­fi­schen Daten­schutz­schu­lun­gen (Mar­ke­ting, Per­so­nal, Ver­eins­recht etc.).

Ich hel­fe Ihnen, die nöti­ge Daten­schutz-Awa­re­ness in Ihrem Unter­neh­men zu implementieren.

Denn in der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung gibt es die soge­nann­te Rechenschaftspflicht. 

Dies bedeu­tet, Unter­neh­men müs­sen jeder­zeit den Nach­weis erbrin­gen, dass sie DSGVO-kon­form handeln.

Dazu gehört natür­lich auch, die Daten­schutz-Schu­lung nach­zu­wei­sen zu können.

Ziel ist es, die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen nicht nur zur Kennt­nis zu neh­men, son­dern durch die Daten­schutz-Schu­lung auch zu verinnerlichen.

Nut­zen Sie mein brei­tes Schu­lungs­an­ge­bot als Präsenzveranstaltung.

Auf Wunsch auch ger­ne als Online-Schulung.

Als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter über­neh­men ich auch wei­ter­füh­ren­de Aufgaben.

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