Die Datenschutz-Schulung stärkt das Problembewusstsein der Verantwortlichen und Mitarbeiter bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Denn Unternehmen sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, ihre Mitarbeiter zum Thema Datenschutz zu sensibilisieren.
Für die Erfordernis einer Datenschutz-Schulung oder besser gesagt einer Sensibilisierung ist es nicht relevant, wie groß das Unternehmen ist.
Ob es sich dabei nun um ein kleines Unternehmen mit ein oder zwei Angestellten oder um ein großes Unternehmen mit über hundert Beschäftigten handelt, spielt dabei keine Rolle.
Es ist nur wichtig, dass die Beschäftigten zu den jeweiligen datenschutzrechtlichen Themen zu informieren und zu sensibilisieren sind.
Dabei ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wie dieses gemacht wird.
Aber die Datenschutz-Schulung ist die einfachste Art, wie man zum Thema Datenschutz sensibilisieren kann.
Üblicherweise wird diese Aufgabe vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt.
Jedes Unternehmen ist einzigartig.
Deshalb stelle ich mich flexibel auf Ihre Bedürfnisse ein.
Denn nur so wird ein bestmöglicher Lerneffekt erreicht werden.
Ziel der Datenschutz-Schulung:
- Bewusstsein für datenschutzrechtliche Probleme schaffen
- Mitarbeiter zu datenschutzkonformen Verhalten befähigen
- Bereitschaft zu datenschutzkonformen Verhalten fördern
Die Vorteile der Datenschutz-Schulung:
- Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern Art. 39 Abs. 1 lit. b) DSGVO
- Datenschutzrisiken werden in erheblichem Maße reduziert
- Gewöhnung an das Datenschutz-Managementsystem
- Einhaltung von Richtlinien und Verfahrensanweisungen
- Wahrung des Auskunftsrechts einer betroffenen Person Art. 15 DSGVO
- Fristwahrung bei meldepflichtigen Datenschutzverletzungen Art. 33 DSGVO
Bestandteile einer Datenschutz-Schulung:
- Grundsätze des Datenschutzes
- Rechtlicher Rahmen und wesentliche Begriffe des Datenschutzes
- Grundlagen der Datenverarbeitung
- Betroffenenrechte
- Verhalten bei Datenschutzverletzungen und Verstößen
- Hinweise zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und zur Datensicherheit
- Datenschutzgerechten Einsatz mobiler Geräte
- Verweis auf die Datenschutzrichtlinie im Unternehmen
Hier komme ich ins Spiel und schule die Mitarbeiter.
Von der Basisschulung bis hin zur Datenschutzschulung im Umgang mit Datenpannen oder bereichsspezifischen Datenschutzschulungen (Marketing, Personal, Vereinsrecht etc.).
Ich helfe Ihnen, die nötige Datenschutz-Awareness in Ihrem Unternehmen zu implementieren.
Denn in der Datenschutzgrundverordnung gibt es die sogenannte Rechenschaftspflicht.
Dies bedeutet, Unternehmen müssen jederzeit den Nachweis erbringen, dass sie DSGVO-konform handeln.
Dazu gehört natürlich auch, die Datenschutz-Schulung nachzuweisen zu können.
Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern durch die Datenschutz-Schulung auch zu verinnerlichen.
Nutzen Sie mein breites Schulungsangebot als Präsenzveranstaltung.
Auf Wunsch auch gerne als Online-Schulung.
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen ich auch weiterführende Aufgaben.