Ich biete Impulsvorträge oder auch klassische Vorträge zum Datenschutz zu den nachfolgenden Schwerpunkten an:
- Pflegeeinrichtungen
- Kindertageseinrichtungen
- Ehrenamt
- Bildungseinrichtungen
- Vereine
- Kindertagespflege
Impulsvortrag
In einem Impulsvortrag (auch Impulsreferat) werden in höchstens zwanzig Minuten kurz und prägnant die Kerndaten und absolut wichtigsten Fakten zum Datenschutz dargestellt und die sich daraus ergebenden Thesen vorgestellt.
Inhalt:
- Ziel ist es relativ schnell zu einer fruchtbaren, möglichst kontroversen Diskussion zu gelangen.
- Der Impulsvortrag unterscheidet sich vom klassischen Vortrag dementsprechend vor allem bezüglich der wesentlich geringeren Länge und der damit zwangsläufig einhergehenden prägnanten, oft bruchstückhaften Darstellungsweise.
- Vordergründige Funktion des Impulsreferates ist es damit, einen Einblick in ein den Datenschutz zu gewähren, inhaltlich kontroverse und mitunter oft konträre Standpunkte herauszuarbeiten und diese auf Basis der zuvor gegebenen einleitenden Fakten ausgiebiger zu diskutieren.
- Es geht also letztlich darum, in sehr kurzer Zeit möglichst viel grundlegendes Basiswissen zum Datenschutz und die zur Diskussion der Thesen als relevant erachteten Fakten zu vermitteln.
Hier bietet sich oft im Anschluss ein passender Workshop dazu an.
Klassische Vorträge
Ein Vortrag (auch Referat) ist mit einer Dauer von 60 bis 90 Minuten deutlich intensiver.
Er ist mit Medien unterlegt, also z. B. mit Bildern, Text und Videos an der Wand. Also kurz um mit einer Präsentation, die detailliertes Wissen zum Thema vermittelt.
Inhalt:
- Die Einleitung vermittelt die Rahmenbedingungen und soll das Interesse der Zuhörer wecken. Daher ist die Einleitung auch kurz gehalten.
- Der Hauptteil nimmt den weitaus größten Anteil ein und soll die Zuhörer sowohl informieren als auch überzeugen. Dieses geschieht mit Unterstützung einer Präsentation.
- Im Anschluss an den Hauptteil folgt am Schluss eine Abrundung des Vortrags. Dabei geht es nicht nur um eine Zusammenfassung des Inhalts, sondern auch um einen Ausblick bezüglich des Datenschutzes (wie wird sich der Sachverhalt voraussichtlich entwickeln?) und eine Handlungsaufforderung an die Zuhörer (was tun wir jetzt damit?).
Als Datenschutzbeauftragter gehören Vorträge zum Alltag.
Denn die Sensibilisierung der Verantwortlichen und der handelnden Personen ist ein wichtiger Bestandteil.
Aber auch themenbezogene Vorträge spielen eine wichtige Rolle im Unternehmen.