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Daten­schutz-Vor­trag

Ich bie­te Impuls­vor­trä­ge oder auch klas­si­sche Vor­trä­ge zum Daten­schutz zu den nach­fol­gen­den Schwer­punk­ten an:

  • Pfle­ge­ein­rich­tun­gen
  • Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen
  • Ehren­amt
  • Bil­dungs­ein­rich­tun­gen
  • Ver­ei­ne
  • Kin­der­ta­ges­pfle­ge

Impuls­vor­trag

In einem Impuls­vor­trag (auch Impuls­re­fe­rat) wer­den in höchs­tens zwan­zig Minu­ten kurz und prä­gnant die Kern­da­ten und abso­lut wich­tigs­ten Fak­ten zum Daten­schutz dar­ge­stellt und die sich dar­aus erge­ben­den The­sen vorgestellt.

Inhalt:

  • Ziel ist es rela­tiv schnell zu einer frucht­ba­ren, mög­lichst kon­tro­ver­sen Dis­kus­si­on zu gelangen.
  • Der Impuls­vor­trag unter­schei­det sich vom klas­si­schen Vor­trag dem­entspre­chend vor allem bezüg­lich der wesent­lich gerin­ge­ren Län­ge und der damit zwangs­läu­fig ein­her­ge­hen­den prä­gnan­ten, oft bruch­stück­haf­ten Darstellungsweise.
  • Vor­der­grün­di­ge Funk­ti­on des Impuls­re­fe­ra­tes ist es damit, einen Ein­blick in ein den Daten­schutz zu gewäh­ren, inhalt­lich kon­tro­ver­se und mit­un­ter oft kon­trä­re Stand­punk­te her­aus­zu­ar­bei­ten und die­se auf Basis der zuvor gege­be­nen ein­lei­ten­den Fak­ten aus­gie­bi­ger zu diskutieren.
  • Es geht also letzt­lich dar­um, in sehr kur­zer Zeit mög­lichst viel grund­le­gen­des Basis­wis­sen zum Daten­schutz und die zur Dis­kus­si­on der The­sen als rele­vant erach­te­ten Fak­ten zu vermitteln.

Hier bie­tet sich oft im Anschluss ein pas­sen­der Work­shop dazu an.

Klas­si­sche Vorträge

Ein Vor­trag (auch Refe­rat) ist mit einer Dau­er von 60 bis 90 Minu­ten deut­lich intensiver. 

Er ist mit Medi­en unter­legt, also z. B. mit Bil­dern, Text und Vide­os an der Wand. Also kurz um mit einer Prä­sen­ta­ti­on, die detail­lier­tes Wis­sen zum The­ma vermittelt.

Inhalt:

  • Die Ein­lei­tung ver­mit­telt die Rah­men­be­din­gun­gen und soll das Inter­es­se der Zuhö­rer wecken. Daher ist die Ein­lei­tung auch kurz gehalten.
  • Der Haupt­teil nimmt den weit­aus größ­ten Anteil ein und soll die Zuhö­rer sowohl infor­mie­ren als auch über­zeu­gen. Die­ses geschieht mit Unter­stüt­zung einer Präsentation.
  • Im Anschluss an den Haupt­teil folgt am Schluss eine Abrun­dung des Vor­trags. Dabei geht es nicht nur um eine Zusam­men­fas­sung des Inhalts, son­dern auch um einen Aus­blick bezüg­lich des Daten­schut­zes (wie wird sich der Sach­ver­halt vor­aus­sicht­lich ent­wi­ckeln?) und eine Hand­lungs­auf­for­de­rung an die Zuhö­rer (was tun wir jetzt damit?).
Raum für einen Datenschutz-Vortrag

Als Daten­schutz­be­auf­trag­ter gehö­ren Vor­trä­ge zum Alltag. 

Denn die Sen­si­bi­li­sie­rung der Ver­ant­wort­li­chen und der han­deln­den Per­so­nen ist ein wich­ti­ger Bestandteil. 

Aber auch the­men­be­zo­ge­ne Vor­trä­ge spie­len eine wich­ti­ge Rol­le im Unternehmen.

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