Skip to content Skip to footer

Daten­schutz, der zu Ihnen passt

Daten­schutz ist mehr als eine gesetz­li­che Pflicht – er ist ein Ver­trau­ens­fak­tor für Ihre Kun­den, Mit­ar­bei­ter und Part­ner. Wir kom­bi­nie­ren Fach­wis­sen, Pra­xis­nä­he und bran­chen­spe­zi­fi­sche Exper­ti­se, um Ihnen Hand­lungs­si­cher­heit, Effi­zi­enz und recht­li­che Com­pli­ance zu bie­ten. Wir machen kom­ple­xe Anfor­de­run­gen für Sie ver­ständ­lich, umsetz­bar und nach­hal­tig. Die Inhal­te unse­rer Vor­ge­hens­wei­se sind:

Beratung 

Daten­schutz ist kein sta­ti­sches The­ma. Wir bera­ten Sie maß­ge­schnei­dert zu allen Fra­gen rund um DSGVO, Daten­si­cher­heit und neue Regu­la­ri­en wie den EU AI Act oder das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz. Unser Ziel ist es, Ihnen Hand­lungs­si­cher­heit zu geben und Daten­schutz­ri­si­ken früh­zei­tig zu erken­nen und zu redu­zie­ren. Dabei set­zen wir auf prak­ti­sche Lösun­gen, die Sie direkt im Arbeits­all­tag umset­zen kön­nen. Wir behal­ten aktu­el­le Ent­wick­lun­gen wie den EU Data Act oder die ePri­­­va­­­cy-Ver­­­or­­d­­­nung im Blick und pas­sen Ihre Prozesse

Erstanalyse 

Bevor wir Maß­nah­men emp­feh­len, ana­ly­sie­ren wir den Sta­tus quo in Ihrem Unter­neh­men. Mit unse­rem Daten­­­­­schutz-Audit prü­fen wir, wie gut die DSGVO und wei­te­re Vor­schrif­ten wie das BDSG oder bran­chen­spe­zi­fi­sche Geset­ze bei Ihnen umge­setzt sind. Dabei iden­ti­fi­zie­ren wir Stär­ken und Schwä­chen in Ihren Pro­zes­sen und über­prü­fen, wel­che tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men bereits vor­han­den sind und wel­che noch feh­len. Das Ergeb­nis ist ein kla­rer Bericht, der nicht nur den aktuellen

Exter­ner Datenschutzbeauftragter 

Vie­le Unter­neh­men sind nach Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG oder wei­te­ren spe­zi­al­ge­setz­li­chen Rege­lun­gen ver­pflich­tet, einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu benen­nen, doch nicht jedes hat die Res­sour­cen oder die Exper­ti­se für eine inter­ne Lösung. Wir über­neh­men die­se Rol­le für Sie. Als Ihr exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter unter­stüt­zen wir Sie beim Auf­bau und der Pfle­ge einer geset­zes­kon­for­men Daten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on. Die offi­zi­el­le Bestel­lung inklu­si­ve Meldung

Verfahrensverzeichnis 

Ein zen­tra­les Ele­ment der DSGVO ist das Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten nach Art. 30 DSGVO. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Erstel­lung und Pfle­ge die­ses Ver­zeich­nis­ses und doku­men­tie­ren die zuge­hö­ri­gen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men (TOMs) in geeig­ne­ter Form. So schaf­fen Sie eine belast­ba­re Doku­men­ta­ti­ons­grund­la­ge für Ihre Daten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on und eine kla­re Über­sicht über Ihre Daten­schutz­pro­zes­se. Wir erfas­sen dabei alle rele­van­ten Daten­ver­ar­bei­tungs­pro­zes­se wie Per­so­nal­ver­wal­tung, Kun­den­ak­qui­se oder Mar­ke­ting, die recht­li­chen Grund­la­gen wie Ein­wil­li­gung, Ver­trag oder berech­tig­tes Inter­es­se sowie die tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men zum Schutz der Daten. Das Ver­zeich­nis dient als Grund­la­ge für wei­te­re Opti­mie­run­gen und als Nach­weis gegen­über Behör­den. So sind Sie gut auf Prü­fun­gen durch die Auf­sichts­be­hör­de vorbereitet.

Schu­lun­gen und Workshops 

Daten­schutz lebt vom Bewusst­sein aller Betei­lig­ten. Unse­re Schu­lun­gen, Work­shops und Vor­trä­ge sen­si­bi­li­sie­ren Ihre Mit­ar­bei­ter für die Bedeu­tung des Daten­schut­zes und zei­gen ihnen, wie sie im Arbeits­all­tag daten­schutz­kon­form han­deln. Wir bie­ten fle­xi­ble For­ma­te an – von Online-Schu­­­lun­­­gen für zeit- und orts­un­ab­hän­gi­ges Ler­nen bis hin zu Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen oder Impuls­vor­trä­gen, die auf Ihre Bran­che zuge­schnit­ten sind. Unse­re Ver­an­stal­tun­gen sind pra­xis­ori­en­tiert und ver­mit­teln kon­kre­te Hand­lungs­an­lei­tun­gen für den Arbeits­all­tag. The­men sind unter ande­rem der Umgang mit Betrof­fe­nen­an­fra­gen, siche­rer Umgang mit Daten im Home­of­fice oder unter­wegs, Daten­schutz in der Pra­xis wie E‑Mail-Ver­­­­­schlüs­­­se­­­lung und Pass­wort­si­cher­heit sowie neue Regu­la­ri­en wie der EU AI Act oder das Hinweisgeberschutzgesetz.

Betroffenenanfragen 

Anfra­gen von Betrof­fe­nen – etwa zu Aus­kunft, Berich­ti­gung oder Löschung von Daten – erfor­dern ein rou­ti­nier­tes Vor­ge­hen. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, die­se Anfra­gen nicht nur rechts­si­cher, son­dern auch effi­zi­ent zu bear­bei­ten. Ein struk­tu­rier­ter Pro­zess spart Zeit, ver­mei­det Feh­ler und stärkt das Ver­trau­en Ihrer Kun­den und Part­ner. Dazu erstel­len wir für Sie Vor­la­gen für Stan­dard­an­fra­gen, schu­len Ihre Mit­ar­bei­ter im Umgang mit Betrof­fe­nen­rech­ten und über­neh­men auf Wunsch die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Betroffenen.

Datenschutzmanagementsystem 

Ein funk­tio­nie­ren­des Daten­schutz­ma­nage­ment­sys­tem ist das Rück­grat Ihrer Com­pli­ance. Wir hel­fen Ihnen, ein sol­ches Sys­tem auf­zu­bau­en oder zu opti­mie­ren – mit kla­ren Leit­li­ni­en, Richt­li­ni­en und Betriebs­ver­ein­ba­run­gen. Unser Ange­bot umfasst auch die Ein­füh­rung einer DMS-Sof­­t­­­wa­­re, die Ihnen die Ver­wal­tung kom­ple­xer Daten­schutz­pro­zes­se erleich­tert. Mit unse­rem Sup­port stel­len wir sicher, dass Ihr Sys­tem stets aktu­ell und effek­tiv bleibt. So erhal­ten Sie struk­tu­rier­te Pro­zes­se, eine nach­weis­ba­re Doku­men­ta­ti­on für Audits und Behör­den­an­fra­gen sowie ein ska­lier­ba­res Sys­tem, das mit Ihrem Unter­neh­men wächst.

Mel­dung von Datenschutzverletzungen 

Trotz aller Vor­sor­ge kann es zu Daten­schutz­ver­let­zun­gen kom­men. In sol­chen Fäl­len sind wir an Ihrer Sei­te. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Bewer­tung, Doku­men­ta­ti­on und – sofern erfor­der­lich – frist­ge­rech­ten Mel­dung von Daten­schutz­ver­let­zun­gen an die zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de. Die Mel­dung erfolgt grund­sätz­lich unver­züg­lich und mög­lichst inner­halb von 72 Stun­den nach Kennt­nis­er­lan­gung, sofern eine Mel­de­pflicht nach Art.

Tätigkeitsbericht 

Trans­pa­renz ist ein zen­tra­ler Bau­stein des Daten­schut­zes. Wir doku­men­tie­ren fort­lau­fend alle durch­ge­führ­ten Maß­nah­men und erstel­len für Sie einen Tätig­keits­be­richt, der Ihre Bemü­hun­gen gegen­über der Unter­neh­mens­lei­tung und Auf­sichts­be­hör­den nach­voll­zieh­bar dar­stellt. Die­ser Bericht dient nicht nur der Com­pli­ance, son­dern auch als Grund­la­ge für wei­te­re Opti­mie­run­gen. Er ent­hält durch­ge­führ­te Audits und Ana­ly­sen, umge­setz­te Maß­nah­men und Schu­lun­gen, bear­bei­te­te Betrof­fe­nen­an­fra­gen und Daten­schutz­ver­let­zun­gen sowie Emp­feh­lun­gen für die Zukunft. Der Bericht kann jähr­lich oder auf Wunsch erstellt werden.

Beratungspakete 

Jedes Unter­neh­men hat indi­vi­du­el­le Anfor­de­run­gen an den Daten­schutz. Des­halb bie­ten wir vier Bera­tungs­pa­ke­te an, die Ihnen eine opti­ma­le Unter­stüt­zung bie­ten – ska­lier­bar nach Ihrem Bedarf und Bud­get. Alle Pake­te sind fle­xi­bel gestalt­bar und kön­nen nach Ablauf der Min­dest­lauf­zeit monat­lich gekün­digt oder ange­passt wer­den. So erhal­ten Sie genau die Unter­stüt­zung, die Sie benö­ti­gen – ohne ver­steck­te Kos­ten oder lang­fris­ti­ge Bindungen.

Hinweisgebersystem 

Unter­neh­men mit in der Regel min­des­tens 50 Beschäf­tig­ten sind nach dem Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz (HinSchG) grund­sätz­lich ver­pflich­tet, eine inter­ne Mel­de­stel­le ein­zu­rich­ten und zu betrei­ben. Für bestimm­te Unter­neh­men und Tätig­keits­be­rei­che gel­ten beson­de­re Rege­lun­gen unab­hän­gig von der Beschäf­tig­ten­zahl. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Ein­rich­tung und daten­schutz­kon­for­men Aus­ge­stal­tung eines Hin­weis­ge­ber­sys­tems sowie bei der orga­ni­sa­to­ri­schen Umset­zung der Anfor­de­run­gen des HinSchG. Dazu zäh­len unter ande­rem die Ein­rich­tung geeig­ne­ter Mel­de­ka­nä­le, die Fest­le­gung inter­ner Zustän­dig­kei­ten, die Schu­lung der betei­lig­ten Per­so­nen sowie die Doku­men­ta­ti­on und Bear­bei­tung von Mel­dun­gen. Die inter­ne Mel­de­stel­le muss unter ande­rem den Ein­gang einer Mel­dung bin­nen sieben

KI-Compliance 

Der EU AI Act stellt neue Anfor­de­run­gen an den Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Umset­zung die­ser Vor­ga­ben, damit Sie inno­va­tiv blei­ben und gleich­zei­tig com­pli­ant sind. Unser Ange­bot umfasst die Risi­ko­be­wer­tung Ihrer KI-Anwen­­­dun­­­gen nach den Kate­go­rien High-Risk, Limi­­­t­ed-Risk und ande­ren, die Doku­men­ta­ti­on von Trai­nings­da­ten hin­sicht­lich Her­kunft, Qua­li­tät und Bias-Prü­­­fung, die Umset­zung tech­ni­scher Maß­nah­men wie Trans­pa­renz und mensch­li­che Auf­sicht sowie Schu­lun­gen für Ent­wick­ler und Anwen­der. Beson­ders für Unter­neh­men, die KI in Pro­duk­ten oder Pro­zes­sen ein­set­zen, für Start­ups und Tech-Fir­­­men sowie für öffent­li­che Ein­rich­tun­gen, die KI-Sys­­­te­­­me nut­zen, bie­ten wir maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen an.

Nächs­te Schritte 

Sie möch­ten Hand­lungs­si­cher­heit im Daten­schutz? Dann las­sen Sie uns unver­bind­lich spre­chen. In einem kos­ten­lo­sen Erst­ge­spräch klä­ren wir Ihren Bedarf und zei­gen Ihnen kon­kre­te Lösungs­mög­lich­kei­ten auf. Anschlie­ßend erhal­ten Sie von uns ein maß­ge­schnei­der­tes Ange­bot ohne ver­steck­te Kos­ten. Sobald Sie sich für eine Lösung ent­schie­den haben, set­zen wir die Maß­nah­men für Sie um, sodass Sie sich auf Ihr Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren kön­nen. Kon­tak­tie­ren Sie uns per Tele­fon, E‑Mail oder über unse­re Web­site, um einen Ter­min zu ver­ein­ba­ren. Daten­schutz ist Ver­trau­en – ver­trau­en Sie auf uns.

Dis­clai­mer

Unse­re Leis­tun­gen bestehen in der Bera­tung und Unter­stüt­zung bei der Umset­zung daten­schutz­recht­li­cher Anfor­de­run­gen. Wir erbrin­gen kei­ne Rechts­be­ra­tung im Sin­ne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

Go to Top