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Beratung 

Ver­ant­wort­li­che sind meis­tens wegen der zahl­rei­chen Daten­schutz­vor­schrif­ten verunsi­chert. Mit mei­ner Daten­schutz­be­ra­tung leis­te ich Abhil­fe, indem Ihre Fra­gen rund um Da­tenschutz und Daten­si­cher­heit kom­pe­tent beant­wor­tet werden.

Erstanalyse 

Die Erst­ana­ly­se zeigt Ihnen auf, wie gut die Vor­schrif­ten DSGVO in Ihrem Unter­neh­men umge­setzt sind. Eine gut umge­setz­te Erst­ana­ly­se anhand eines Audits macht aber auch klar, wo aku­ter Ver­bes­se­rungs­be­darf besteht – und wie Sie das Daten­schutz­ni­veau kon­kret ver­bes­sern kön­nen. Dabei dient es der Fest­stel­lung des Sta­tus Quo und des damit ver­bun­de­nen Bera­tungs­be­dar­fes anhand eines Maßnahmenkatalogs.

Exter­ner Datenschutzbeauftragter 

Durch die Bestel­lung als exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ter wer­den Sie auf Grund­la­ge der Ergeb­nis­se aus der Erst­ana­ly­se, beim Auf­bau eines geset­zes­kon­for­men Datenschutzkon­zeptes bera­ten und unter­stützt. Die Bestel­lung zum exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten er­folgt inkl. Mel­dung an die Aufsichtsbehörde.

Verfahrensverzeichnis 

Erstel­lung eins inter­nen Ver­zeich­nis­ses von Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten nach DSGVO, wel­ches sowohl Ver­ant­wort­li­che für den Daten­schutz als auch Auf­trags­ver­ar­bei­ter incl. der techni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men (TOMs) füh­ren müssen.

Schulungen 

Schu­lungs­ziel ist die Mit­ar­bei­ter­sen­si­bi­li­sie­rung: Schu­lungs­teil­neh­mer wer­den mit der Be­deutung des betrieb­li­chen Daten­schut­zes sowie bestehen­den Daten­schutz­ri­si­ken ver­traut gemacht. Die­ses geschieht gewöhn­lich im Rah­men von Online-Schu­­­lun­­­gen. Auf Wunsch sind auch Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen möglich.

Betroffenenanfragen 

Unter­stüt­zung beim Umgang mit Anfra­gen von Betrof­fe­nen. Ein rou­ti­nier­tes Vor­ge­hen kann nicht nur Com­pli­ance sicher­stel­len, son­dern auch den gesam­ten Geschäfts­ab­lauf op­timieren und beschleu­ni­gen. Aus die­sem Grund soll­te die Beant­wor­tung von Betroffenen­anfragen fes­ter Bestand­teil eines guten Daten­­­­­schutz-Mana­­ge­­­men­­t­­­sys­­­tems im Unterneh­men sein.

Datenschutzmanagementsystem 

Bera­tung und Unter­stüt­zung beim vor­han­den bzw. der Eta­blie­rung eines Datenschutzma­nagementsystems. Wie zum Bei­spiel: Leit- und Richt­li­ni­en, sowie Betriebs­ver­ein­ba­run­gen für Mitarbeiter.

Mel­dung von Datenschutzverletzungen 

Unter­stüt­zung bei der Mel­dung und Doku­men­ta­ti­on von Daten­schutz­ver­let­zung, sowie der frist­ge­rech­ten Mel­dung von Daten­schutz­ver­let­zung an die zustän­di­ge Behör­de bei einem hohen Risi­ko für die Betroffenen.

Tätigkeitsbericht 

Durch die fort­lau­fen­de Doku­men­ta­ti­on der durch­ge­führ­ten Daten­­­­­schutz-Maß­­­nah­­­men las­sen sich die Tätig­kei­ten des Daten­schutz­be­auf­trag­ten gegen­über der Unternehmenslei­tung bele­gen. Der Bericht kann glei­cher­ma­ßen als Grund­la­ge gegen­über Aufsichtsbehör­den die­nen, Bemü­hun­gen im Daten­schutz nachzuweisen.

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