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Hin­weis­ge­ber­sys­tem — Meldeportal

Sei dem 17. Dezem­ber 2023 ist die Ein­rich­tung einer Mel­de­stel­le für Unter­neh­men mit mehr als 50 Beschäf­tig­ten Pflicht und bereits seit dem 2. Juli 2023 gilt die­se Ver­pflich­tung für Unter­neh­men mit über 250 Beschäf­tig­ten – eine Maß­nah­me gemäß dem Hin­weis­ge­ber-Schutz­ge­setz (HinSchG). Die Umset­zung die­ser gesetz­li­chen Anfor­de­rung kann mühe­los und unkom­pli­ziert mit mei­ner DSGVO-kon­for­men Soft­ware as a Ser­vice (SaaS) erfol­gen! Mit nur weni­gen Maus­klicks rich­ten Sie im Hand­um­dre­hen die­ses effi­zi­en­te Mel­de­sys­tem ein und erfül­len spie­lend die gesetz­li­chen Vor­ga­ben. Ich bie­te eine groß­zü­gi­ge 14-tägi­ge Test­pha­se, so haben Sie die Mög­lich­keit, alles in Ruhe und ohne Risi­ko auszuprobieren.

Rich­ten Sie Ihre inter­ne Mel­de­stel­le ein und tes­ten Sie das Mel­de­por­tal jetzt ohne Risi­ko.

Was ist mit Com­pli­ance, Daten­schutz und IT-Sicherheit?

Bei einer Hin­weis­ge­ber-Hot­line wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet. Daher sind auch alle Vor­schrif­ten der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) ein­zu­hal­ten und die DSGVO stellt zudem hohe Anfor­de­run­gen an die Sicher­heit der Daten­ver­ar­bei­tung (Art. 32 DSGVO), die selbst­ver­ständ­lich bei der hier genann­ten Lösung erfüllt sind.

Com­pli­ance erfüllt

Nach­wei­se für die ord­nungs­ge­mä­ße Geschäftsführung

Die An­for­der­ung­en des Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz­es, wie z.B. die Ar­chi­vier­ung der Mel­dung­en über einen Zeit­raum von drei Ja­hren sowie die Mö­glich­keit, bei Be­darf die Rol­len des Mel­dungs­em­pfäng­ers und des Mel­dung­sbe­ar­bei­ters zu tren­nen, kön­nen mit die­sem Ser­vice erfüllt werden.

Mit dem Hin­­weis­­ge­­ber-Mel­­de­­por­­tal ha­ben Sie die Vor­kehr­ungen für eine ge­setz­es­kon­forme Mel­d­hot­line getroffen.

HinSchG kon­form

Erfüllt die Anfor­de­run­gen des Hinweisgeberschutzgesetzes

Mit die­sem Sys­tem erfül­len Sie die Anfor­de­rung des Hin­weis­­ge­ber-Schut­z­­ge­set­zes, eine Mel­de­stel­le zur Ver­fü­gung zu stel­len. Sie erfül­len damit nicht nur die gesetz­li­che Ver­pflich­tung, son­dern haben auch im Rah­men der Com­pli­ance-Anfor­de­run­gen den Nach­weis, dass Regel­ver­stö­ße auf­ge­deckt und ver­folgt wer­den sollen.

DSGVO kon­form

TOMs nach Stand der Technik!

Die Ver­ar­bei­tung fin­det auf Ser­vern im Rah­men einer Auf­trags­ver­ar­bei­tung in einem Rechen­zen­trum in Deutsch­land statt. Die tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men (TOMs) ent­spre­chen dem Stand der Tech­nik. Das Rechen­zen­trum ist nach ISO 27001 und ISO 9001 zer­ti­fi­ziert. Alle Auf­trag­neh­mer haben ihren Sitz inner­halb der EU / des EWR.

Wie funk­tio­niert es?

Ein Hin­weis­ge­ber nutzt das Por­tal, um Ihnen eine Mel­dung über einen Miss­stand zu über­mit­teln. Ein von Ihnen ein­ge­setz­ter Mel­dungs­emp­fän­ger prüft die­se Mel­dung und ent­schei­det, ob sie im Sin­ne des Hin­weis­­ge­ber-Schut­z­­ge­set­zes rele­vant ist. Ist dies der Fall, lei­tet er die Mel­dung an einen Mel­dungs­be­ar­bei­ter wei­ter, der die not­wen­di­gen Recher­chen und Maß­nah­men durch­führt und den Vor­gang spä­ter abschließt.

Funktionsweise

Ihre Vor­tei­le

Sie haben bei der Nut­zung des von mir ange­bo­te­nen Mel­de­por­tals für Hin­weis­ge­ber gleich meh­re­re Vorteile:

  • 14 Tage Testphase
  • Kei­ne Kos­ten inner­halb der Testphase
  • Ihr Logo auf der Web­sei­te des Meldeportals
  • Doku­men­ten­vor­la­gen z.B. Infor­ma­tio­nen zur inter­nen Mel­de­stel­le nach Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz für Beschäftigte 
  • Ein­bin­dung auf der Web­sei­te des Unternehmens
  • Mus­ter­text für die Datenschutzerklärung

Die Kos­ten

Nach Ablauf der 14-tägi­gen Test­pha­se nut­zen Sie die DSGVO-kon­for­me Soft­ware as a Ser­vice (SaaS) für nur 59,- € im Monat bei jähr­li­cher Zahlung. 

Wün­schen Sie zudem, dass ich für Sie die Funk­ti­on des Mel­dungs­emp­fän­gers über­neh­me, dann beträgt die monat­li­che Pau­scha­le 89,- € zzgl. Kos­ten bei Inanspruchnahme.

Spre­chen Sie mich ein­fach an.

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