Hinweisgebersystem — Meldeportal
Sei dem 17. Dezember 2023 ist die Einrichtung einer Meldestelle für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten Pflicht und bereits seit dem 2. Juli 2023 gilt diese Verpflichtung für Unternehmen mit über 250 Beschäftigten – eine Maßnahme gemäß dem Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG). Die Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderung kann mühelos und unkompliziert mit meiner DSGVO-konformen Software as a Service (SaaS) erfolgen! Mit nur wenigen Mausklicks richten Sie im Handumdrehen dieses effiziente Meldesystem ein und erfüllen spielend die gesetzlichen Vorgaben. Ich biete eine großzügige 14-tägige Testphase, so haben Sie die Möglichkeit, alles in Ruhe und ohne Risiko auszuprobieren.
Richten Sie Ihre interne Meldestelle ein und testen Sie das Meldeportal jetzt ohne Risiko.
Was ist mit Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit?
Bei einer Hinweisgeber-Hotline werden personenbezogene Daten verarbeitet. Daher sind auch alle Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und die DSGVO stellt zudem hohe Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung (Art. 32 DSGVO), die selbstverständlich bei der hier genannten Lösung erfüllt sind.
Compliance erfüllt
Nachweise für die ordnungsgemäße Geschäftsführung
Die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, wie z.B. die Archivierung der Meldungen über einen Zeitraum von drei Jahren sowie die Möglichkeit, bei Bedarf die Rollen des Meldungsempfängers und des Meldungsbearbeiters zu trennen, können mit diesem Service erfüllt werden.
Mit dem Hinweisgeber-Meldeportal haben Sie die Vorkehrungen für eine gesetzeskonforme Meldhotline getroffen.
HinSchG konform
Erfüllt die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
Mit diesem System erfüllen Sie die Anforderung des Hinweisgeber-Schutzgesetzes, eine Meldestelle zur Verfügung zu stellen. Sie erfüllen damit nicht nur die gesetzliche Verpflichtung, sondern haben auch im Rahmen der Compliance-Anforderungen den Nachweis, dass Regelverstöße aufgedeckt und verfolgt werden sollen.
DSGVO konform
TOMs nach Stand der Technik!
Die Verarbeitung findet auf Servern im Rahmen einer Auftragsverarbeitung in einem Rechenzentrum in Deutschland statt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) entsprechen dem Stand der Technik. Das Rechenzentrum ist nach ISO 27001 und ISO 9001 zertifiziert. Alle Auftragnehmer haben ihren Sitz innerhalb der EU / des EWR.
Wie funktioniert es?
Ein Hinweisgeber nutzt das Portal, um Ihnen eine Meldung über einen Missstand zu übermitteln. Ein von Ihnen eingesetzter Meldungsempfänger prüft diese Meldung und entscheidet, ob sie im Sinne des Hinweisgeber-Schutzgesetzes relevant ist. Ist dies der Fall, leitet er die Meldung an einen Meldungsbearbeiter weiter, der die notwendigen Recherchen und Maßnahmen durchführt und den Vorgang später abschließt.
Ihre Vorteile
Sie haben bei der Nutzung des von mir angebotenen Meldeportals für Hinweisgeber gleich mehrere Vorteile:
- 14 Tage Testphase
- Keine Kosten innerhalb der Testphase
- Ihr Logo auf der Webseite des Meldeportals
- Dokumentenvorlagen z.B. Informationen zur internen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz für Beschäftigte
- Einbindung auf der Webseite des Unternehmens
- Mustertext für die Datenschutzerklärung
Die Kosten
Nach Ablauf der 14-tägigen Testphase nutzen Sie die DSGVO-konforme Software as a Service (SaaS) für nur 59,- € im Monat bei jährlicher Zahlung.
Wünschen Sie zudem, dass ich für Sie die Funktion des Meldungsempfängers übernehme, dann beträgt die monatliche Pauschale 89,- € zzgl. Kosten bei Inanspruchnahme.
Sprechen Sie mich einfach an.