Ein Cookie-Banner ist für die meisten nur im Weg und daher eher lästig in der Wahrnehmung.
Gehen sie einem doch sprichwörtlich auf den „Keks“.
Doch auch auf meiner Website erscheint mindestens beim ersten Besuch ein Cookie-Banner bzw. der Cookie-Hinweis.
Dabei sind solche Cookie-Meldungen laut EU-Richtlinie 2009/136/EG für jeden Betreiber einer Website verpflichtend.
Ein kurzer Hinweis reicht hier nicht aus, denn die Cookies sollten ohne Aktion des Besuchers inaktiv sein, denn es bedarf hier einer aktiven Zustimmung.
Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Dateien, die beim Besuch einer Webseite von dieser auf dem jeweiligen Computer abgespeichert werden.
In diesen Dateien befinden sich Informationen über den Nutzer, also Sie.

Was sind das für Informationen?
Nun zum Beispiel:
- Wenn die Website von Amazon besucht und der Nutzer erkannt wird.
- Sich ein Shop merkt, welche Artikel schon im Warenkorb waren oder sind.
- Ein Benutzer-Login auf einer Website angemeldet bleibt.
Neben den sichtbaren Cookies gibt es auch unsichtbare Cookies.
Diese werden meist dazu verwendet, das Verhalten von Menschen auf einer Website zu messen.
Das Google Analytics Cookie kennen die meisten, welches auch ein „gutes“ Beispiel dafür ist.
Hier nun die Arten von Cookies:
Notwendige Cookies
Die eben beschriebene Warenkorbfunktion arbeitet mit diesen Cookies.
Performance-Cookies
Bei wiederholten Besuchen einer Website lädt diese schneller.
Funktions-Cookies
Das vorher erwähnte “angemeldet bleiben”.
Werbe-Cookies
Google Analytics oder andere Tracking Tools.
Cookie Website Test

Mit dem Tool https://www.cookiebot.com/ kann kostenfrei getestet werden, ob und wie viele Cookies die betreffende Website verwendet.
Ich selber nutze dieses Tool auch, es gibt jedoch auch noch weitere Alternativen.
Jede Website, unabhängig von dessen Besitzer, muss also einen Cookie-Banner besitzen.
Jeder Webseitenbesucher muss aktiv seine Zustimmung geben, dass Cookies aktiv sein dürfen.
Am sichersten ist es, wenn die Cookies standardmäßig ausgeschaltet sind.
Der Besucher hat durch den Cookie-Banner die Möglichkeit, die Cookies zu aktivieren.
Man spricht dann von einem Optin-Vorgang.
Normalerweise besteht ein Cookie-Banner meistens aus einem Text und zumindest einem Button. Nämlich den Button „Einverstanden“.
Was machen 95% der Leute, wenn diese einen Cookie-Banner sehen?
Dieser stört bei der Benutzung der Website und sie drücken auf „Einverstanden“.
Somit geben alle ihr Einverständnis.
Interessant sind die Strafen für den Fall, dass man keinen Cookie-Banner aktiv hat.
Hier wird von Verwaltungsstrafen von bis zu 37.000 € gesprochen.
Seit neustem gibt es eine neue Richtlinie betreffend das Setzen von Cookies und das lautet Opt-in.
Daher ist ein Hinweis mit nur einem Button für „Einverstanden“ nicht mehr zulässig.
Sondern jeder Nutzer mus aktiv entscheiden können, ob und welche Cookies verwendet werden dürfen.
Die Opt-out-Methode, also schon vorgesetzte Hacken, sind rechtlich gesehen auch nicht zulässig.
Zu klären ist dabei noch, wie es um Cookies für Onlinemarketing-Zwecke aussieht.
Das trifft zum Beispiel folgende Cookies zu:
- Tracking-Cookies
- Analyse-Cookies
Bei der Cookie-Richtlinie nicht die Datenschutzerklärung vergessen.
Neben dem Cookie-Banner muss auch die Datenschutzerklärung aktualisiert werden.
Jedes Cookie, welches verwendet wird, muss in der Datenschutzerklärung erwähnt werden.
Also lassen Sie sich gut beraten.
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