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Mei­ne Metho­de bzw. Vorgehensweise

Lese­dau­er 4 Minu­ten

Oft wer­de ich gefragt, wel­che Metho­de ich zur Bewäl­ti­gung des Daten­schut­zes anwen­de oder kurz gesagt, wie mei­ne Vor­ge­hens­wei­se ist.

Dabei ver­wei­se ich natür­lich meis­ten auf den pas­sen­den Rei­ter auf mei­ner Web­site, da ich es aber dann doch meis­tens kurz erklä­ren soll, habe ich mich für die­sen Blog-Bei­trag entschieden.

Zumal die­ser ja dank der von mir genutz­ten Social Media Kanä­len stär­ker wahr­ge­nom­men wird und ich so eine brei­te­re Zahl von Inter­es­sen­ten errei­chen kann.

Alles fängt mit einem Ken­nen­ler­nen an. 

Das die­ses natür­lich erst die han­deln­den Per­so­nen betrifft, soll hier aber nicht ver­tieft werden.

Daher set­zen wir nun alle erfor­der­li­che Pro­fes­sio­na­li­tät und not­wen­di­ge Sym­pa­thie voraus.

Gera­de Letz­te­res ist zur Umset­zung eines für so vie­le tro­cke­nen The­mas eine wich­ti­ge Voraussetzung.

Begin­nen wir also mit dem ers­ten Schritt der Erstanalyse.

Die Erst­ana­ly­se zeigt auf, wie gut die Vor­schrif­ten der DSGVO im jewei­li­gen Unter­neh­men umge­setzt sind.

Eine gut umge­setz­te Erst­ana­ly­se anhand eines Audits macht klar, wo aku­ter Ver­bes­se­rungs­be­darf besteht – und wie das Daten­schutz­ni­veau kon­kret ver­bes­sert wird.

Die­se Vor­ge­hens­wei­se dient der Fest­stel­lung des Sta­tus Quo und des damit ver­bun­de­nen Bera­tungs­be­dar­fes anhand eines Maßnahmenkatalogs.

Anschlie­ßend wird die­ser Maß­nah­men­ka­ta­log vom Ver­ant­wort­li­chen und ggf. dem vor­han­de­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten abgearbeitet. 

Ob es sich bei dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten um einen Inter­nen oder Exter­nen han­delt, ist hier nicht von belangen.

Ein exter­nes Audit ver­schafft grund­sätz­lich einen neu­tra­len Blick auf die aktu­el­le Situa­ti­on und kann daher den vor­han­den Daten­schutz­be­auf­trag­ten unterstützen.

Soll­te kei­ner vor­han­den sein, so ste­he ich natür­lich bei der Umset­zung ger­ne zur Verfügung.

Zudem besteht die Mög­lich­keit, mich als exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu beauftragen.

Die Bestel­lung zum exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten erfolgt inkl. Mel­dung an die Auf­sichts­be­hör­de und ist ver­trag­lich zeit­lich begrenzt.

Vie­le Ver­ant­wort­li­che sind meis­tens wegen der zahl­rei­chen Daten­schutz­vor­schrif­ten ver­un­si­chert, haben aber kei­ne Pflicht zur Benen­nung eines Datenschutzbeauftragten.

Dann sind Sie mit mei­ner Daten­schutz­be­ra­tung gut versorgt.

Ich leis­te mit mei­ner Bera­tung Abhil­fe, indem ich Ihre Fra­gen rund um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit kom­pe­tent beantworte.

Ich bin auch bei der Erstel­lung eines inter­nen Ver­zeich­nis­ses von Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten nach DSGVO, wel­ches sowohl Ver­ant­wort­li­che für den Daten­schutz als auch Auf­trags­ver­ar­bei­ter incl. der tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men (TOMs) füh­ren müs­sen, behilflich.

Hier­zu nut­ze ich eine fach­spe­zi­fi­sche Soft­ware, die es allen Betei­li­gen leicht ermög­licht, die­se und ande­re For­de­run­gen der DSGVO und ihrer mit­gel­ten­den Geset­ze einzuhalten.

Der wich­tigs­te Fak­tor im Umgang mir per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist der Mensch. Daher sind Schu­lun­gen zur Mit­ar­bei­ter­sen­si­bi­li­sie­rung extrem wich­tig. Dabei wer­den die Schu­lungs­teil­neh­mer mit der Bedeu­tung des betrieb­li­chen Daten­schut­zes sowie bestehen­den Daten­schutz­ri­si­ken ver­traut gemacht.

Die­ses geschieht gewöhn­lich von mir im Rah­men von Präsenzveranstaltungen.

Auf­grund der aktu­el­len Not­wen­dig­keit und dem damit ver­bun­de­nen Wunsch, wird natür­lich auch die Online-Daten­schutz­schu­lung angeboten.

In bei­den Fäl­len erhal­ten die Teil­neh­mer ein Zer­ti­fi­kat als Nachweis.

Zudem unter­stüt­ze ich beim Umgang mit Anfra­gen von Betroffenen.

Ein rou­ti­nier­tes Vor­ge­hen kann nicht nur Com­pli­ance sicher­stel­len, son­dern auch den gesam­ten Geschäfts­ab­lauf opti­mie­ren und beschleunigen.

Aus die­sem Grund soll­te die Beant­wor­tung von Betrof­fe­nen­an­fra­gen fes­ter Bestand­teil eines guten Daten­schutz-Manage­ment­sys­tems im Unter­neh­men sein.

Die Bera­tung und Unter­stüt­zung beim vor­han­den bzw. der Eta­blie­rung eines Daten­schutz­ma­nage­ment­sys­tems gehört eben­falls zu mei­nen Aufgaben.

Wie zum Bei­spiel der Bera­tung bei der Erstel­lung von Leit- und Richt­li­ni­en sowie Betriebs­ver­ein­ba­run­gen für Mitarbeiter.

Bei der Doku­men­ta­ti­on von Daten­schutz­ver­let­zun­gen an die zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de sowie der frist­ge­rech­ten Mel­dung bei einem hohen Risi­ko für die Betrof­fe­nen unter­stüt­ze ich Sie ebenfalls.

Durch die fort­lau­fen­de Doku­men­ta­ti­on der durch­ge­führ­ten Daten­schutz-Maß­nah­men las­sen sich die Tätig­kei­ten des exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten gegen­über der Unter­neh­mens­lei­tung belegen.

Der Bericht kann glei­cher­ma­ßen als Grund­la­ge gegen­über Auf­sichts­be­hör­den die­nen, Bemü­hun­gen im Daten­schutz nachzuweisen.

Nun sind wir am Ende die­ses Arti­kels und ich hof­fe, dass Sie nun eine Vor­stel­lung mei­ner Metho­de bzw. Vor­ge­hens­wei­se haben.

Ansons­ten ste­he ich Ihnen natür­lich ger­ne zur Verfügung.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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