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Elek­tro­mo­bi­li­tät

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Elek­tro­mo­bi­li­tät soll einen erheb­li­chen Bei­trag zur Reduk­ti­on der Emis­sio­nen und Abhän­gig­keit von Öl sowie zur Stär­kung des Indus­trie­stand­or­tes Deutsch­land leisten. 

Zukünf­tig könn­ten Elek­tro­mo­bi­le auch ein Akteur des Smart Grid, dem neu­en intel­li­gen­ten Strom­netz sein. Hier sind Sze­na­ri­en mit Zugriffs­mög­lich­kei­ten auf die Bat­te­rie als Spei­cher denk­bar. Elek­tro­mo­bi­le bie­ten damit auch die Per­spek­ti­ve, Bestand­tei­le der Heim­ver­net­zung mit wei­te­ren intel­li­gen­ten Haus­halts­ge­rä­ten zu sein. 

Doch was hat das The­ma Elek­tro­mo­bi­li­tät mit Daten­schutz zu tun?

Daten­schutz­aspek­te der Elektromobilität

Die tech­ni­schen Gege­ben­hei­ten und Not­wen­dig­kei­ten dür­fen kei­nes­falls zu einer indi­vi­du­el­len Ver­hal­tens­kon­trol­le für Nutzer:innen von Elek­tro­fahr­zeu­gen füh­ren. Dar­un­ter fal­len bei­spiels­wei­se die Infra­struk­tur aus Lade­säu­len, die Anbin­dung an das intel­li­gen­te Strom­netz sowie an elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­te als auch deren Ver­knüp­fung mit Navi­ga­ti­ons­hil­fen und ande­ren Fahrunterstützungssystemen. 

So muss ver­mie­den wer­den, dass umfang­rei­che Bewe­gungs­bil­der der Nutzer:innen ent­ste­hen, aus denen sich Rück­schlüs­se auf Gewohn­hei­ten und das Pri­vat­le­ben der Betrof­fe­nen zie­hen lassen. 

Der­ar­ti­ge Bewe­gungs­pro­fi­le haben auf­grund der tech­nisch mög­li­chen Prä­zi­si­on eine hohe Aussagekraft.

Somit las­sen sich aus Auf­ent­halts­or­ten, Ver­weil­dau­ern, zurück­ge­leg­ten Stre­cken umfang­rei­che Per­sön­lich­keits­pro­fi­le erstellen.

Im Zuge der Elek­tro­mo­bi­li­tät ist mit einem hohen Auf­kom­men an per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und einer Viel­zahl von daten­ver­ar­bei­ten­den Stel­len zu rechnen.

Dabei stellt der Daten­schutz einen wesent­li­chen Erfolgs­fak­tor dar. 

Auch sind Aspek­te der Daten­si­cher­heit, ins­be­son­de­re bei der Anbin­dung an das intel­li­gen­te Strom­netz, das soge­nann­te „Smart Grid“, früh­zei­tig zu beach­ten. Sofern hier die Daten­si­cher­heit nicht gewähr­leis­tet ist, so ist die kri­ti­sche Infra­struk­tur des Strom­net­zes gefährdet.

For­de­run­gen

Mit dem drit­ten Fort­schritts­be­richt der Natio­na­len Platt­form Elek­tro­mo­bi­li­tät wur­de auch der For­de­rung der Bun­des­be­auf­trag­ten für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit gewür­digt, den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit bereits in der Kon­zep­ti­ons­pha­se beim Auf­bau der neu­en Mobi­li­täts­kon­zep­te zu berücksichtigen. 

Der Absicht, dabei den Ansatz eines „Pri­va­cy by Design“ mit­zu­den­ken, müs­sen nun auch die ent­spre­chen­den Taten folgen. 

Bei der Ent­wick­lung mög­li­cher Geschäfts­mo­del­le rund um die Elek­tro­mo­bi­li­tät sind im Sin­ne eines „Pri­va­cy by Default“ dabei auch sol­che Model­le zu berück­sich­ti­gen, die eine anony­me Nut­zung von Elek­tro­mo­bi­li­täts­an­ge­bo­ten ermöglichen. 

Bei­spiels­wei­se eine Abrech­nung von Lade­vor­gän­gen über den ver­trag­lich gewähl­ten Strom­an­bie­ter für den Haus­strom mag der eine oder die ande­re viel­leicht bequem fin­den, es soll­te aber immer auch mög­lich sein, Lade­strom mit anonym erwerb­ba­ren Pre­paid-Kar­ten zu beziehen.

Auch hier zeigt sich, dass wir ohne die Preis­ga­be von Daten einer Nut­zung neu­er Tech­no­lo­gien nicht umhin kom­men. Dabei spielt aber ins­be­son­de­re der sen­si­ble und daten­schutz­kon­for­me Umgang mit die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten eine zen­tra­le Rolle.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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