Elektromobilität soll einen erheblichen Beitrag zur Reduktion der Emissionen und Abhängigkeit von Öl sowie zur Stärkung des Industriestandortes Deutschland leisten.
Zukünftig könnten Elektromobile auch ein Akteur des Smart Grid, dem neuen intelligenten Stromnetz sein. Hier sind Szenarien mit Zugriffsmöglichkeiten auf die Batterie als Speicher denkbar. Elektromobile bieten damit auch die Perspektive, Bestandteile der Heimvernetzung mit weiteren intelligenten Haushaltsgeräten zu sein.
Doch was hat das Thema Elektromobilität mit Datenschutz zu tun?
Datenschutzaspekte der Elektromobilität
Die technischen Gegebenheiten und Notwendigkeiten dürfen keinesfalls zu einer individuellen Verhaltenskontrolle für Nutzer:innen von Elektrofahrzeugen führen. Darunter fallen beispielsweise die Infrastruktur aus Ladesäulen, die Anbindung an das intelligente Stromnetz sowie an elektronische Kommunikationsdienste als auch deren Verknüpfung mit Navigationshilfen und anderen Fahrunterstützungssystemen.
So muss vermieden werden, dass umfangreiche Bewegungsbilder der Nutzer:innen entstehen, aus denen sich Rückschlüsse auf Gewohnheiten und das Privatleben der Betroffenen ziehen lassen.
Derartige Bewegungsprofile haben aufgrund der technisch möglichen Präzision eine hohe Aussagekraft.
Somit lassen sich aus Aufenthaltsorten, Verweildauern, zurückgelegten Strecken umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellen.
Im Zuge der Elektromobilität ist mit einem hohen Aufkommen an personenbezogenen Daten und einer Vielzahl von datenverarbeitenden Stellen zu rechnen.
Dabei stellt der Datenschutz einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar.
Auch sind Aspekte der Datensicherheit, insbesondere bei der Anbindung an das intelligente Stromnetz, das sogenannte „Smart Grid“, frühzeitig zu beachten. Sofern hier die Datensicherheit nicht gewährleistet ist, so ist die kritische Infrastruktur des Stromnetzes gefährdet.
Forderungen
Mit dem dritten Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform Elektromobilität wurde auch der Forderung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewürdigt, den Datenschutz und die Datensicherheit bereits in der Konzeptionsphase beim Aufbau der neuen Mobilitätskonzepte zu berücksichtigen.
Der Absicht, dabei den Ansatz eines „Privacy by Design“ mitzudenken, müssen nun auch die entsprechenden Taten folgen.
Bei der Entwicklung möglicher Geschäftsmodelle rund um die Elektromobilität sind im Sinne eines „Privacy by Default“ dabei auch solche Modelle zu berücksichtigen, die eine anonyme Nutzung von Elektromobilitätsangeboten ermöglichen.
Beispielsweise eine Abrechnung von Ladevorgängen über den vertraglich gewählten Stromanbieter für den Hausstrom mag der eine oder die andere vielleicht bequem finden, es sollte aber immer auch möglich sein, Ladestrom mit anonym erwerbbaren Prepaid-Karten zu beziehen.
Auch hier zeigt sich, dass wir ohne die Preisgabe von Daten einer Nutzung neuer Technologien nicht umhin kommen. Dabei spielt aber insbesondere der sensible und datenschutzkonforme Umgang mit diesen personenbezogenen Daten eine zentrale Rolle.
Also lassen Sie sich gut beraten.