Das Wort Biometrie hat seine Wurzeln in der griechischen Sprache: „Bios“ – das Leben und „Metron“ – das Maß.
Biometrie ist also die Wissenschaft der Körpermessung am Lebewesen.
Die genutzten Verfahren nutzen messbare, individuelle Merkmale, sogenannte Charakteristika. Diese unterteilen sich in zwei Bereiche:
Physiologische Merkmale
Dies können zum Beispiel der Fingerabdruck, das Gesichtsbild, oder das Muster der Iris sein.
Verhaltensbedingte Merkmale
Das Schreibverhalten, die Lippenbewegung oder die Stimme gehören zu möglichen verhaltensbedingten Merkmalen.
Diese Merkmale dienen allein dem Zweck der Identifikation sowie Verifikation einer Person.
Dabei geht also um die automatisierte Erkennung von Personen.
Biometrischen Verfahren vermessen daher individuelle Charakteristika von Personen.
Diese Merkmale, genauer deren Ausprägungen, wandelt ein Algorithmus in einen Datensatz (Template) um und speichert sie elektronisch. Im Zuge einer Identitätsprüfung werden die von einer Person aktuell aufgenommenen und umgerechneten Werte mit den gespeicherten Werten verglichen.
Dabei verfolgen zwei Arten der biometrischen Erkennung von Personen unterschiedliche Ziele:
Verifikation
Die Verifikation bestätigt oder widerlegt die Identität einer Person. Sie prüft, ob die aktuell von der zu überprüfenden Person aufgenommenen und daraus errechneten Daten mit den gespeicherten Daten identisch sind.
Identifikation
Der Prozess der Identifikation benötigt Referenzdatensätze. Anhand derer erfolgt ein Abgleich mit den aktuell aufgenommenen Daten einer Person. Kommt es zu einer Übereinstimmung, ist die Person identifiziert, deren Referenzdatensatz mit den aktuellen Messwerten übereinstimmt.
Die derzeit geläufigsten Verfahren sind statische Verfahren, welche die — relativ betrachtet — unveränderlichen Merkmale des menschlichen Körpers ermitteln und einer Person zuordnen.
Hierzu gehören:
- Die Fingerabdruckerkennung, die die Oberflächenbeschaffenheit und das jeweils vorhandene Muster der Finger untersucht.
- Die Gesichtserkennung, welche die charakteristischen Merkmale des Gesichts auswertet.
- Die Augenerkennung (Muster der Iris), die zunächst ein Bild des Auges anfertigt und daraus die charakteristischen Merkmale der Iris ermittelt.
- Die Venenerkennung, welche die Lage und Verzweigung der Venen unter der Haut erkennt.
Eine 100% Erkennungssicherheit bietet die Biometrie jedoch nicht.
Messfehler können durch Veränderungen der körperlichen Merkmale oder über äußere Einflüsse wie Verletzungen, Krankheiten oder Änderungen des Aussehens entstehen.
Dabei können verschiedene Fehler auftreten.
Die verschiedenen biometrischen Verfahren wie Gesichtserkennung, Fingerabdruck, Venenerkennung, Handgeometrie oder Iriserkennung haben Vor- und Nachteile bezogen auf Erkennungsleistung, Praxistauglichkeit, Fehleranfälligkeit, Überwindungssicherheit und Bedienerfreundlichkeit.
Bei einer anstehenden Entscheidung, welches Merkmal für eine Anwendung ausgewählt werden soll, sind daher die Einsatzkriterien gegen die verschiedenen Verfahrensstärken bzw. ‑schwächen zu prüfen.
Zu diesem Zweck sind in den letzten Jahren unterschiedliche Verfahren auf ihre Einsatztauglichkeit eingehend getestet worden.
Dabei wurde auch eine Reihe von Mängeln aus datenschutzrechtlicher Sicht offenbart.
Die dabei insgesamt aufgefallenen Schwachstellen sind nicht nur unter Datenschutzgesichtspunkten kritisch zu beurteilen, sondern auch im Hinblick auf die häufig geforderte und erwartete Sicherheit.
Trotz der vorhandenen Schwachstellen konnte die Biometrie mittlerweile bereits in vielen Lebensbereichen Einzug halten.
Auf dem Sicherheitssektor setzt man Biometrie bei der Strafverfolgung (Täterermittlung und Personensuche, klassisches Beispiel: Fingerabdruckverfahren) oder auch im Rahmen der Zutrittskontrolle (Zugangskontrolle von Gebäuden insbesondere zu Sicherheitsbereichen, Grenzkontrolle) ein. Im sogenannten Komfortbereich erfolgt der Einsatz bei Zugriffsberechtigungsprüfungen zu Eintrittskontrollen oder gar bei der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit.
Die umfangreichste Anwendung der Biometrie ergibt sich durch die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in die Ausweisdokumente. Die Fälschungssicherheit deutscher Pässe und Personalausweise ist bereits weitestgehend gewährleistet und wird dadurch noch erhöht.
Scheinbar besonders sichere Ausweisdokumente können aber durch den Einsatz unsicherer biometrischer Verfahren plötzlich zu einem Risikofaktor werden. Fehler bei der Erkennung von Personen haben zudem erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen, weil sie einem besonderen Rechtfertigungsdruck und zusätzlichen Kontrollmaßnahmen ausgesetzt sind.
Dabei ist zu beachten!
Bei biometrischen Daten handelt es sich um personenbezogene Daten, zumindest aber um personenbeziehbare Daten. Daher ist ihre Erhebung, Speicherung und Verarbeitung nur zulässig, wenn entweder eine gesetzliche Grundlage oder eine freiwillige und informierte Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifikation einer natürlichen Person ist darüber hinaus nur unter Berücksichtigung der engen Grenzen des Artikel 9 und 22 der DSGVO möglich.
Maßstab für eine Anwendung im Sinne des Datenschutzes sollte grundsätzlich so sein, dass…
- ausschließlich solche Verfahren zum Einsatz kommen, die eine Benachteiligung bestimmter Personengruppen weitgehend ausschließen.
- nur die für den späteren Vergleich notwendigen Merkmale und keine Überschussinformationen aufgenommen und gespeichert werden.
- lediglich Templates der Merkmale gespeichert sind, wenn die Anwendung dies nicht anders vorgibt.
- eine strenge Zweckbindung der Daten sichergestellt ist und die Datensätze nur in einer gesicherten Umgebung (Netzwerk, Datenbank) verarbeitet sind.
- nach Möglichkeit auf eine zentrale Speicherung der Daten durch Speicherung der Daten auf einer Chipkarte oder einem Ausweis zu verzichten ist.
- nur kooperative biometrische Verfahren eingesetzt werden (die zu überprüfende Person muss aktiv in die Überprüfung einbezogen werden, keine verdeckte Erfassung).
- eine umfassende Information über die gesamte Anwendung beim beteiligten Personenkreis erfolgt und eine gesetzliche Regelung für den Einsatz vorliegt.
- die Biometrie nicht dazu herangezogen wird, über Auswerteprogramme Bewegungs- und Verhaltensprofile zu erstellen.
- Transparenz der Verfahren und der Sicherheitsmechanismen gegeben ist.
- Schutz der biometrischen Daten vor unbefugter Kenntnisnahme gewährleistet ist (Einsatz von Verschlüsselung).
- eine sofortige Löschung der Daten vorgenommen wird, sobald Betroffene nicht mehr an der Anwendung teilnehmen.
Bei einem datenschutzfreundlichen Verfahren werden schon bei der ersten Datenerhebung vom System nur die für einen späteren Vergleich notwendigen Daten erfasst und gespeichert.
Damit ist ausgeschlossen, dass aus den Rohdaten Rückschlüsse auf persönliche Merkmale gezogen werden, die über den eigentlichen Verwendungszweck hinausgehen.
Eine Speicherung der vollständig erhobenen biometrischen Daten ist in der Regel nicht notwendig.
Abschließend können wir sicherlich davon ausgehen, dass sich die Nutzung und Verarbeitung biometrischer Daten in unserem Alltag weiter verstärkt. Doch hierbei ist es wichtig, das richtige Maß stets im Auge zu behalten.
Also lassen Sie sich gut beraten.
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