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Bio­me­trie

Lese­dau­er 5 Minu­ten

Das Wort Bio­me­trie hat sei­ne Wur­zeln in der grie­chi­schen Spra­che: „Bios“ – das Leben und „Metron“ – das Maß.

Bio­me­trie ist also die Wis­sen­schaft der Kör­per­mes­sung am Lebewesen.

Die genutz­ten Ver­fah­ren nut­zen mess­ba­re, indi­vi­du­el­le Merk­ma­le, soge­nann­te Cha­rak­te­ris­ti­ka. Die­se unter­tei­len sich in zwei Bereiche:

Phy­sio­lo­gi­sche Merkmale

Dies kön­nen zum Bei­spiel der Fin­ger­ab­druck, das Gesichts­bild, oder das Mus­ter der Iris sein.

Ver­hal­tens­be­ding­te Merkmale

Das Schreib­ver­hal­ten, die Lip­pen­be­we­gung oder die Stim­me gehö­ren zu mög­li­chen ver­hal­tens­be­ding­ten Merkmalen. 

Die­se Merk­ma­le die­nen allein dem Zweck der Iden­ti­fi­ka­ti­on sowie Veri­fi­ka­ti­on einer Person.

Dabei geht also um die auto­ma­ti­sier­te Erken­nung von Personen.

Bio­me­tri­schen Ver­fah­ren ver­mes­sen daher indi­vi­du­el­le Cha­rak­te­ris­ti­ka von Personen.

Die­se Merk­ma­le, genau­er deren Aus­prä­gun­gen, wan­delt ein Algo­rith­mus in einen Daten­satz (Tem­p­la­te) um und spei­chert sie elek­tro­nisch. Im Zuge einer Iden­ti­täts­prü­fung wer­den die von einer Per­son aktu­ell auf­ge­nom­me­nen und umge­rech­ne­ten Wer­te mit den gespei­cher­ten Wer­ten verglichen.

Dabei ver­fol­gen zwei Arten der bio­me­tri­schen Erken­nung von Per­so­nen unter­schied­li­che Ziele:

Veri­fi­ka­ti­on

Die Veri­fi­ka­ti­on bestä­tigt oder wider­legt die Iden­ti­tät einer Per­son. Sie prüft, ob die aktu­ell von der zu über­prü­fen­den Per­son auf­ge­nom­me­nen und dar­aus errech­ne­ten Daten mit den gespei­cher­ten Daten iden­tisch sind.

Iden­ti­fi­ka­ti­on

Der Pro­zess der Iden­ti­fi­ka­ti­on benö­tigt Refe­renz­da­ten­sät­ze. Anhand derer erfolgt ein Abgleich mit den aktu­ell auf­ge­nom­me­nen Daten einer Per­son. Kommt es zu einer Über­ein­stim­mung, ist die Per­son iden­ti­fi­ziert, deren Refe­renz­da­ten­satz mit den aktu­el­len Mess­wer­ten übereinstimmt.

Die der­zeit geläu­figs­ten Ver­fah­ren sind sta­ti­sche Ver­fah­ren, wel­che die — rela­tiv betrach­tet — unver­än­der­li­chen Merk­ma­le des mensch­li­chen Kör­pers ermit­teln und einer Per­son zuordnen.

Hier­zu gehören:

  • Die Fin­ger­ab­druck­er­ken­nung, die die Ober­flä­chen­be­schaf­fen­heit und das jeweils vor­han­de­ne Mus­ter der Fin­ger untersucht.
  • Die Gesichts­er­ken­nung, wel­che die cha­rak­te­ris­ti­schen Merk­ma­le des Gesichts auswertet.
  • Die Augen­er­ken­nung (Mus­ter der Iris), die zunächst ein Bild des Auges anfer­tigt und dar­aus die cha­rak­te­ris­ti­schen Merk­ma­le der Iris ermittelt.
  • Die Venener­ken­nung, wel­che die Lage und Ver­zwei­gung der Venen unter der Haut erkennt.

Eine 100% Erken­nungs­si­cher­heit bie­tet die Bio­me­trie jedoch nicht.

Mess­feh­ler kön­nen durch Ver­än­de­run­gen der kör­per­li­chen Merk­ma­le oder über äuße­re Ein­flüs­se wie Ver­let­zun­gen, Krank­hei­ten oder Ände­run­gen des Aus­se­hens entstehen.

Dabei kön­nen ver­schie­de­ne Feh­ler auftreten.

Die ver­schie­de­nen bio­me­tri­schen Ver­fah­ren wie Gesichts­er­ken­nung, Fin­ger­ab­druck, Venener­ken­nung, Hand­geo­me­trie oder Iri­ser­ken­nung haben Vor- und Nach­tei­le bezo­gen auf Erken­nungs­leis­tung, Pra­xis­taug­lich­keit, Feh­ler­an­fäl­lig­keit, Über­win­dungs­si­cher­heit und Bedienerfreundlichkeit.

Bei einer anste­hen­den Ent­schei­dung, wel­ches Merk­mal für eine Anwen­dung aus­ge­wählt wer­den soll, sind daher die Ein­satz­kri­te­ri­en gegen die ver­schie­de­nen Ver­fah­rens­stär­ken bzw. ‑schwä­chen zu prüfen.

Zu die­sem Zweck sind in den letz­ten Jah­ren unter­schied­li­che Ver­fah­ren auf ihre Ein­satz­taug­lich­keit ein­ge­hend getes­tet worden.

Dabei wur­de auch eine Rei­he von Män­geln aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht offenbart.

Die dabei ins­ge­samt auf­ge­fal­le­nen Schwach­stel­len sind nicht nur unter Daten­schutz­ge­sichts­punk­ten kri­tisch zu beur­tei­len, son­dern auch im Hin­blick auf die häu­fig gefor­der­te und erwar­te­te Sicherheit.

Trotz der vor­han­de­nen Schwach­stel­len konn­te die Bio­me­trie mitt­ler­wei­le bereits in vie­len Lebens­be­rei­chen Ein­zug halten.

Auf dem Sicher­heits­sek­tor setzt man Bio­me­trie bei der Straf­ver­fol­gung (Täter­er­mitt­lung und Per­so­nen­su­che, klas­si­sches Bei­spiel: Fin­ger­ab­druck­ver­fah­ren) oder auch im Rah­men der Zutritts­kon­trol­le (Zugangs­kon­trol­le von Gebäu­den ins­be­son­de­re zu Sicher­heits­be­rei­chen, Grenz­kon­trol­le) ein. Im soge­nann­ten Kom­fort­be­reich erfolgt der Ein­satz bei Zugriffs­be­rech­ti­gungs­prü­fun­gen zu Ein­tritts­kon­trol­len oder gar bei der bar­geld­lo­sen Zahlungsmöglichkeit.

Die umfang­reichs­te Anwen­dung der Bio­me­trie ergibt sich durch die Auf­nah­me von bio­me­tri­schen Merk­ma­len in die Aus­weis­do­ku­men­te. Die Fäl­schungs­si­cher­heit deut­scher Päs­se und Per­so­nal­aus­wei­se ist bereits wei­test­ge­hend gewähr­leis­tet und wird dadurch noch erhöht.

Schein­bar beson­ders siche­re Aus­weis­do­ku­men­te kön­nen aber durch den Ein­satz unsi­che­rer bio­me­tri­scher Ver­fah­ren plötz­lich zu einem Risi­ko­fak­tor wer­den. Feh­ler bei der Erken­nung von Per­so­nen haben zudem erheb­li­che Kon­se­quen­zen für die Betrof­fe­nen, weil sie einem beson­de­ren Recht­fer­ti­gungs­druck und zusätz­li­chen Kon­troll­maß­nah­men aus­ge­setzt sind.

Dabei ist zu beachten!

Bei bio­me­tri­schen Daten han­delt es sich um per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, zumin­dest aber um per­so­nen­be­zieh­ba­re Daten. Daher ist ihre Erhe­bung, Spei­che­rung und Ver­ar­bei­tung nur zuläs­sig, wenn ent­we­der eine gesetz­li­che Grund­la­ge oder eine frei­wil­li­ge und infor­mier­te Ein­wil­li­gung des Betrof­fe­nen vor­liegt. Die Ver­ar­bei­tung bio­me­tri­scher Daten zur ein­deu­ti­gen Iden­ti­fi­ka­ti­on einer natür­li­chen Per­son ist dar­über hin­aus nur unter Berück­sich­ti­gung der engen Gren­zen des Arti­kel 9 und 22 der DSGVO möglich.

Maß­stab für eine Anwen­dung im Sin­ne des Daten­schut­zes soll­te grund­sätz­lich so sein, dass…

  • aus­schließ­lich sol­che Ver­fah­ren zum Ein­satz kom­men, die eine Benach­tei­li­gung bestimm­ter Per­so­nen­grup­pen weit­ge­hend ausschließen.
  • nur die für den spä­te­ren Ver­gleich not­wen­di­gen Merk­ma­le und kei­ne Über­schuss­in­for­ma­tio­nen auf­ge­nom­men und gespei­chert werden.
  • ledig­lich Tem­pla­tes der Merk­ma­le gespei­chert sind, wenn die Anwen­dung dies nicht anders vorgibt.
  • eine stren­ge Zweck­bin­dung der Daten sicher­ge­stellt ist und die Daten­sät­ze nur in einer gesi­cher­ten Umge­bung (Netz­werk, Daten­bank) ver­ar­bei­tet sind.
  • nach Mög­lich­keit auf eine zen­tra­le Spei­che­rung der Daten durch Spei­che­rung der Daten auf einer Chip­kar­te oder einem Aus­weis zu ver­zich­ten ist.
  • nur koope­ra­ti­ve bio­me­tri­sche Ver­fah­ren ein­ge­setzt wer­den (die zu über­prü­fen­de Per­son muss aktiv in die Über­prü­fung ein­be­zo­gen wer­den, kei­ne ver­deck­te Erfassung).
  • eine umfas­sen­de Infor­ma­ti­on über die gesam­te Anwen­dung beim betei­lig­ten Per­so­nen­kreis erfolgt und eine gesetz­li­che Rege­lung für den Ein­satz vorliegt.
  • die Bio­me­trie nicht dazu her­an­ge­zo­gen wird, über Aus­wer­te­pro­gram­me Bewe­gungs- und Ver­hal­tens­pro­fi­le zu erstellen.
  • Trans­pa­renz der Ver­fah­ren und der Sicher­heits­me­cha­nis­men gege­ben ist.
  • Schutz der bio­me­tri­schen Daten vor unbe­fug­ter Kennt­nis­nah­me gewähr­leis­tet ist (Ein­satz von Verschlüsselung).
  • eine sofor­ti­ge Löschung der Daten vor­ge­nom­men wird, sobald Betrof­fe­ne nicht mehr an der Anwen­dung teilnehmen.

Bei einem daten­schutz­freund­li­chen Ver­fah­ren wer­den schon bei der ers­ten Daten­er­he­bung vom Sys­tem nur die für einen spä­te­ren Ver­gleich not­wen­di­gen Daten erfasst und gespeichert.

Damit ist aus­ge­schlos­sen, dass aus den Roh­da­ten Rück­schlüs­se auf per­sön­li­che Merk­ma­le gezo­gen wer­den, die über den eigent­li­chen Ver­wen­dungs­zweck hinausgehen.

Eine Spei­che­rung der voll­stän­dig erho­be­nen bio­me­tri­schen Daten ist in der Regel nicht notwendig.

Abschlie­ßend kön­nen wir sicher­lich davon aus­ge­hen, dass sich die Nut­zung und Ver­ar­bei­tung bio­me­tri­scher Daten in unse­rem All­tag wei­ter ver­stärkt. Doch hier­bei ist es wich­tig, das rich­ti­ge Maß stets im Auge zu behalten.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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