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Papie­re rich­tig entsorgen

Lese­dau­er 4 Minu­ten

Mit dem Beginn eines Jah­res — Akten ver­nich­ten und Papie­re rich­tig entsorgen.

Ein wich­ti­ger Bestand­teil eines Lösch­kon­zep­tes ist die daten­schutz­kon­for­me Ver­nich­tung und Ent­sor­gung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Denn wer­den Adres­sen oder ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen ein­fach in der Alt­pa­pier­ton­ne ent­sorgt, kann dies für Unter­neh­men und Betrof­fe­ne glei­cher­ma­ßen Scha­den bedeuten.

Wel­che Daten schutz­wür­dig sind, ergibt sich vor allem aus der DSGVO und mit­gel­ten­der Gesetz­te wie den Sozialgesetzbüchern.

Ent­hal­ten Unter­la­gen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, stel­le die her­kömm­li­che Ent­sor­gung über das Alt­pa­pier ein nicht zu kal­ku­lie­ren­des Risi­ko dar.

Unbe­fug­te kön­nen so leicht in den Besitz von ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen gelangen.

Das gilt sowohl unmit­tel­bar als auch durch einen mög­li­chen Image­scha­den bei Mel­dun­gen wie “Pati­en­ten­ak­ten in der blau­en Ton­ne gefunden”.

Wer muss so entsorgen?

Dies gilt für Unter­neh­men, wie aber auch für Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Arzt­pra­xen, Rechtsanwält:innen sowie Jus­tiz und Polizei.

Je nach Geschäfts­zweig sind es sehr ver­trau­li­che Kun­den- und Pati­en­ten­in­for­ma­tio­nen, Pro­duk­ti­ons- und Finanz­da­ten, Ent­wick­lungs­un­ter­la­gen, Geschäftsgeheimnisse.

Aber auch Ver­ei­ne sam­meln durch ihre Mit­glie­der­ver­wal­tung vie­le per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die­se fal­len eben­falls unter die DSGVO.

Wie wird entsorgt?

Vie­le Unter­neh­men ent­sor­gen direkt durch den Ein­satz geeig­ne­ter Schred­der oder in spe­zi­el­len Ton­nen, die sich von den Mitarbeiter:innen nicht öff­nen las­sen und dann von den Akten­ver­nich­tern tur­nus­ge­mäß oder bei Bedarf abge­holt wird.

Im ver­gan­ge­nen Jahr hat die Arbeit im Home-Office jedoch das Sam­mel­vo­lu­men etwas ver­än­dert, aber gera­de hier ist der Daten­schutz zu beachten.

Wel­che Lösun­gen gibt es für das mobi­le Arbeiten?

Gar kein Papier pro­du­zie­ren und nur elek­tro­nisch lesen und ver­ar­bei­ten, ist eine Möglichkeit.

Eine ande­re Mög­lich­keit ist, die Unter­la­gen sicher zu sam­meln und regel­mä­ßig in der Fir­ma zu entsorgen.

Sinn­voll ist außer­dem, zuhau­se einen abschließ­ba­ren Akten­schrank zu haben und dort alles Dienst­li­che ‑auch den Müll- zu verwahren.

Die meis­ten Ent­sor­ger haben aber auch Akten­sam­mel­bo­xen für mobil Arbei­ten­de im Angebot.

Kund:innen kön­nen die Boxen bestel­len, befül­len und ver­sie­geln, um die­se dann über einen Kurier­dienst­leis­ter abho­len zu lassen.

Der Ent­sor­ger ver­nich­tet sie dann ungeöffnet.

Übli­cher­wei­se ist der gesam­te Trans­port­weg nach­ver­folg­bar, da die Fahr­zeu­ge mit einem Satel­li­ten­sys­tem aus­ge­stat­tet sind.

Wie gehen Unter­neh­men damit um?

Da der Umgang mit Daten ohne­hin gesetz­lich gere­gelt ist, ist der Rah­men bereits gesteckt.

Doch Unter­neh­me müs­sen ver­bind­li­che Vor­ga­ben defi­niert haben, wie mit sen­si­blen Infor­ma­ti­on umzu­ge­hen ist.

Dabei sind Mitarbeiter:innen regel­mä­ßig und ver­pflich­tend zu schu­len.

Wie wer­den die Daten vernichtet?

Unter­la­gen schred­dern heißt, die­se durch rotie­ren­de Wal­zen mit Schneid­zahn­blö­cken in unre­gel­mä­ßi­ge Fet­zen zu zerreißen.

Genaue­res gibt der Indus­trie­stan­dard DIN 66399 vor, abhän­gig von der Schutz­klas­se, in die die Akten gehören.

Zur Schutz­klas­se 1 zäh­len Adress­lis­ten und Tele­fon­da­ten. In Klas­se 2 wer­den etwa Bilan­zen und Jah­res­ab­schlüs­se ein­grup­piert. Pati­en­ten- und Geheim­hal­tungs­da­ten fal­len unter Schutz­klas­se 3.

Anschlie­ßend sind die Papier­fet­zen zu Bal­len zu pres­sen und dem Recy­cling zuzu­füh­ren — letz­te­res gilt auch für elek­tro­ni­sche Daten­trä­ger nach ihrer Vernichtung.

Was ist mit den pri­va­ten Daten, die jeder von uns zuhau­se hat?

Ein­bre­cher und ande­re Kri­mi­nel­le kön­nen erstaun­lich vie­le Schlüs­se aus dem Papier­müll der Men­schen ziehen.

Ein gro­ßer Kar­ton, in dem sich laut Auf­schrift ein hoch­wer­ti­ger Fern­se­her befand? Weist dar­auf hin, dass es sich loh­nen könn­te, in das Haus oder die Woh­nung einzusteigen.

Kata­lo­ge mit Adress­auf­kle­ber? Deu­ten dar­auf hin, dass der Adres­sat ein Kun­den­kon­to bei dem Händ­ler hat — das ist für Waren­kre­dit­be­trü­ger inter­es­sant, die im Namen und auf Kos­ten Frem­der bestel­len und die Lie­fe­rung an die eige­ne Adres­se umleiten.

Kon­to­aus­zü­ge, Pass­wör­ter, Log­ins, Rech­nun­gen und Doku­men­te wie Aus­wei­se, Päs­se und Urkun­den sind eben­falls sensibel.

Die Wahr­schein­lich­keit, dass Kri­mi­nel­le nur dar­auf lau­ern, dass jemand aus der Nach­bar­schaft abends die Papier­ton­ne an den Stra­ßen­rand rollt, mag zwar gering sein.

Doch unmög­lich ist es nicht.

Wahr­schein­li­cher ist sogar, dass das Alt­pa­pier durch einen kräf­ti­gen Wind­stoß in der Stra­ße ver­teilt wird.

Auch da ist es unschön, wenn ande­re Men­schen den Ent­wurf der Steu­er­erklä­rung, den Bescheid vom Amt oder die Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nung sehen können.

Was kann man tun?

Akten­schred­der als Auf­satz für den Papier­korb gibt es bereits ab zehn Euro.

Den Schred­de­r­ab­fall ohne Pro­ble­me dann über das Alt­pa­pier entsorgen.

Auch Zer­schnei­den oder mit Far­be unkennt­lich machen, kann helfen.

Die pro­fes­sio­nel­len Akten­ver­nich­ter bie­ten meist auch an, dass Ord­ner, Unter­la­gen oder elek­tro­ni­schen Daten­trä­ger direkt per­sön­lich zu einem Stand­ort gebracht und ver­nich­tet werden.

Der Daten­müll ist dann fach­ge­recht ver­nich­tet und entsorgt.

Wich­tig ist vor allem, sen­si­bel für die eige­ne Papier­spur zu sein.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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