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Wäch­ter-Modus von Tesla

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Der Wäch­ter-Modus ist eine Funk­ti­on, mit der Sie ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten rund um Ihren Tes­la erfas­sen kön­nen, wenn er an bestimm­ten Orten geparkt und abge­schlos­sen ist.

So beschreibt Tes­la den Wäch­ter-Modus auf ihrer Home­page.

Also eigent­lich eine „Rund­um“ Überwachung.

Es ist ja bereits schon durch die Video­über­wa­chung bekannt, dass eine Auf­nah­me des öffent­li­chen Rau­mes und der sich dort bewe­gen­den Men­schen eine Ein­wil­li­gung jeder ein­zel­nen Per­son erfor­der­lich macht.

Dies stellt sich auf­grund der Unwis­sen­heit der auf­ge­nom­men Per­so­nen durch­aus als sehr schwie­rig dar.

Eine Auf­fas­sung, wel­che auch die Ver­brau­cher­zen­tra­le jüngst kritisierte.

„Der Wäch­ter-Modus von Tes­la soll dem Schutz des Fahr­zeugs die­nen. Dabei ver­schweigt Tes­la aber, dass eine daten­schutz­kon­for­me Nut­zung prak­tisch unmög­lich ist“

sagt Hei­ko Dün­kel, Lei­ter Team Rechts­durch­set­zung beim vzbv

„Nutzer:innen müss­ten von Passant:innen, die zufäl­lig am Auto vor­bei­lau­fen, Ein­wil­li­gun­gen für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ein­ho­len. Wer die Funk­ti­on nutzt, ver­stößt daher gegen das Daten­schutz­recht und ris­kiert ein Bußgeld.“

Dem­nach bräuch­ten Nutzer:innen eigent­lich stets eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung sämt­li­cher Pas­san­ten, die an dem gepark­ten Auto vorbeilaufen.

Dass der Wäch­ter-Modus trotz gro­ßer Daten­schutz­män­gel zuge­las­sen wor­den sei, weist auf Lücken bei den Zulas­sungs­ver­fah­ren für auto­ma­ti­sier­te Fahr­funk­tio­nen hin.

Des­halb wur­de beim Land­ge­richt Ber­lin im Mai eine Kla­ge gegen den US-Kon­zern eingereicht.

Bereits im Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res hat der Bun­des­ver­band der Ver­brau­cher­zen­tra­len (VZBV) eine Abmah­nung bei Tes­la vorgelegt.

Der US-Kon­zern hat dar­auf­hin Teil-Unter­las­sungs­er­klä­run­gen in Bezug auf meh­re­re Klau­seln in der Daten­schutz­er­klä­rung des Unter­neh­mens abgegeben.

Offen blie­ben aber Erklä­run­gen zu umwelt­be­zo­ge­nen Wer­be­aus­sa­gen und zum soge­nann­ten “Wäch­ter-Modus”.

Daher wur­de nun gegen den E‑Fahrzeughersteller geklagt, teil­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le zunächst selbst mit auf www.vzbv.de.

Das Gericht bestä­tig­te den Ein­gang der Klage.

Von Tes­la gab es bis­lang kei­ne Reaktion.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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