Der Wächter-Modus ist eine Funktion, mit der Sie verdächtige Aktivitäten rund um Ihren Tesla erfassen können, wenn er an bestimmten Orten geparkt und abgeschlossen ist.
So beschreibt Tesla den Wächter-Modus auf ihrer Homepage.
Also eigentlich eine „Rundum“ Überwachung.
Es ist ja bereits schon durch die Videoüberwachung bekannt, dass eine Aufnahme des öffentlichen Raumes und der sich dort bewegenden Menschen eine Einwilligung jeder einzelnen Person erforderlich macht.
Dies stellt sich aufgrund der Unwissenheit der aufgenommen Personen durchaus als sehr schwierig dar.
Eine Auffassung, welche auch die Verbraucherzentrale jüngst kritisierte.
„Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist“
sagt Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv
„Nutzer:innen müssten von Passant:innen, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.“
Demnach bräuchten Nutzer:innen eigentlich stets eine Einwilligungserklärung sämtlicher Passanten, die an dem geparkten Auto vorbeilaufen.
Dass der Wächter-Modus trotz großer Datenschutzmängel zugelassen worden sei, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin.
Deshalb wurde beim Landgericht Berlin im Mai eine Klage gegen den US-Konzern eingereicht.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eine Abmahnung bei Tesla vorgelegt.
Der US-Konzern hat daraufhin Teil-Unterlassungserklärungen in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens abgegeben.
Offen blieben aber Erklärungen zu umweltbezogenen Werbeaussagen und zum sogenannten “Wächter-Modus”.
Daher wurde nun gegen den E‑Fahrzeughersteller geklagt, teilte die Verbraucherzentrale zunächst selbst mit auf www.vzbv.de.
Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage.
Von Tesla gab es bislang keine Reaktion.
Also lassen Sie sich gut beraten.