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Digi­ta­ler Nachlass

Lese­dau­er 5 Minu­ten

Auch ein digi­ta­ler Nach­lass soll­te gere­gelt sein. In Zei­ten der digi­ta­len Kom­mu­ni­ka­ti­on ent­steht ein digi­ta­ler Abdruck der jewei­li­gen Per­son. Denn die Meis­ten ver­fü­gen heu­te über digi­ta­le Gerä­te wie Com­pu­ter, Tablets oder Smartphones.

Elek­tro­ni­sche Daten in Form von Fotos, Vide­os, Ton­auf­nah­men u.ä. ent­ste­hen und sind meist an ver­schie­de­nen Orten gespei­chert. Dazu kom­men diver­se E‑Mail-Kon­ten, Pro­fi­le in sozia­len Medi­en, Benut­zer­kon­ten in Online-Shops, Abon­ne­ments von Online-Zei­tun­gen, Strea­ming-Diens­ten, E‑Ban­king-Anwen­dun­gen.

Dabei geht schnell der Über­blick dar­über ver­lo­ren, wel­che Online-Kon­ten vor­han­den sind und auch noch genutzt wer­den. Das über­for­dert vie­le Betroffene.

Digi­ta­ler Nachlass

Falls eine Per­son stirbt oder nicht mehr wil­lens oder fähig ist, sich um ihren digi­ta­len Nach­lass zu kümmern:

Online-Kon­ten:

  • Die meis­ten blei­ben bestehen, wenn nichts unter­nom­men wird.

Man­che wer­den nach einem gewis­sen Zeit­raum der Inak­ti­vi­tät und nach erfolg­lo­ser Auf­for­de­run­gen zum erneu­ten Log­in deaktiviert.

Online-Ver­trä­ge:

  • Ver­trä­ge lau­fen wei­ter und ver­ur­sa­chen womög­lich lau­fen­de Kosten

(Abon­ne­men­te).

Digi­ta­le Daten auf Speichergeräten:

  • Fotos etc. blei­ben auf den Spei­cher­ge­rä­ten liegen.

Erb­recht­li­che Situation

Online-Kon­ten bzw. ihre Inhal­te (z.B. Fotos, Tex­te etc.):

  • Je nach Stand­ort der Platt­form, die das Kon­to betreibt, kommt ande­res Erbrecht zum Tra­gen (z.B. USA, Schwe­den, etc.).
  • Häu­fig sind Urhe­ber­rech­te an die Platt­for­men abge­tre­ten wor­den, d.h. es besteht kein Anspruch auf erb­recht­li­che Über­tra­gung der Konto-Inhalte.
  • Ach­tung: E‑Books sind z.B. nicht über­trag­ba­re ein­fa­che Nut­zungs­rech­te und kein Eigen­tum und kön­nen nicht ver­erbt werden.

Online-Ver­trä­ge:

  • Online-Ver­trä­ge gehen auf die Erben über.

Digi­ta­le Daten auf Speichergeräten:

  • Sie sind erb­recht­lich über­trag­bar (z.B. Fotos, Text‑, Audio- und Video­da­tei­en etc.).

Daher sind zu tref­fen­de Vor­keh­run­gen sehr sinnvoll.

Was ist zu regeln?

Allem vor­an steht eine gute Orga­ni­sa­ti­on und Vor­be­rei­tung des digi­ta­len Nach­las­ses. Hier­zu sind für mög­li­che bevoll­mäch­tig­te Ver­trau­ens­per­so­nen bzw. Erben Vor­sor­ge­maß­nah­men zu treffen:

Erstel­len Sie eine Lis­te aller vor­han­de­nen Online-Kon­ten im Internet.

Den­ken Sie hier­bei auch an E‑Mail-Kon­ten, sozia­le Medi­en, Online-Shops, Strea­ming-Diens­te, E‑Ban­king-Anwen­dun­gen, Blog-Por­ta­le, selbst­ver­wal­te­te Web­sei­ten und Domains, Kryp­to­wäh­run­gen etc.

Es gibt hier­zu vie­le Mus­ter­lis­ten im Internet.

Dabei ist stets auf eine aktu­el­le Pfle­ge die­ser Lis­te zu achten.

Notie­ren Sie zu jedem Online-Kon­to Ihre Zugangs­da­ten (z.B. E‑Mail-Adres­se, Benut­zer­na­me, Pass­wort), min­des­tens aber Ihren Benut­zer­na­men bzw. die mit dem Kon­to ver­bun­de­ne E‑Mail-Adres­se.

Legen Sie fest, was mit den jewei­li­gen Online-Kon­ten und den damit ver­bun­de­nen Daten im Ernst­fall gesche­hen soll.

Sie kön­nen die Lis­te natür­lich auch phy­sisch in Papier­form oder in elek­tro­ni­scher Form auf einem pass­wort­ge­schütz­ten USB-Stick an einem geeig­ne­ten siche­ren Ort (z.B. Safe, Doku­men­ten­map­pe etc.) aufbewahren.

Als tech­ni­sche Alter­na­ti­ve kann dafür auch ein Pass­wort-Mana­ger mit nur einem zen­tra­len Haupt-Pass­wort wie zum Bei­spiel Kee­Pass ver­wen­det werden.

Da die­se Lis­te kon­ti­nu­ier­lich gepflegt wer­den muss, ist die Ein­bin­dung in ein ein Tes­ta­ment, einen Erb­ver­trag oder eine Voll­macht nur über einen Ver­weis emp­feh­lens­wert und soll­te im Ernst­fall sicher­ge­stellt sein.

Spre­chen Sie den Auf­be­wah­rungs­ort der Lis­te mit mög­li­chen Erben oder Ver­trau­ens­per­son ab.

Dabei ist auch ein Auf­be­wah­rungs­ort und gege­be­nen­falls das Pass­wort abzustimmen.

Wenn Sie im Zuge des­sen einen Pass­wort-Mana­gers nut­zen, soll­ten die genann­ten Per­so­nen eben­falls über die­se Tat­sa­che sowie das zen­tra­le Haupt-Pass­wort infor­miert sein.

Ver­ges­sen Sie eben­falls nicht die Hin­ter­le­gung bzw. Nen­nung von Zugangs­da­ten zu Ihren elek­tro­ni­schen Gerä­ten wie zum Bei­spiel: Com­pu­ter, Tablet, Smart­phone etc..

Die Zugangs­da­ten und Pass­wör­ter für die elek­tro­ni­schen Gerä­te, den USB-Stick oder den Pass­wort-Mana­ger kön­nen im Tes­ta­ment, dem Erb­ver­trag oder einer Voll­macht inte­griert sein.

Einen Mit­tei­lung die­ser Daten zu Leb­zei­ten, außer im Vor­sor­ge­fall, ent­fällt dann.

Legen Sie jedoch im Tes­ta­ment, dem Erb­ver­trag oder einer Voll­macht fest, wer sich um Ihren digi­ta­len Nach­lass bzw. um die Ver­wal­tung Ihrer digi­ta­len Daten küm­mern soll.

Beach­ten Sie die gel­ten­den Formvorschriften.

Online Vor­be­rei­tung

Sofern es der jewei­li­ge Online-Dienst zulässt, legen Sie vor­sorg­lich selbst fest, was mit Ihrem Online-Kon­to und den Daten dar­in im Ernst­fall gesche­hen soll.

Platt­for­men ein­rich­ten (wenn möglich):

Eini­ge Platt­for­men erlau­ben Ein­stel­lun­gen für den Ernst­fall und was dann mit dem Kon­to zu gesche­hen hat, z.B.

  • Goog­le: Inaktivitäts-Manager:

https://support.google.com/accounts/answer/3036546?hl=de

  • Face­book: Gedenkzustand:

https://de-de.facebook.com/help/www/1506822589577997

  • Insta­gram: Gedenkzustand:

https://de-de.facebook.com/help/instagram/264154560391256

Nicht mehr benö­tig­te Kon­ten regel­mä­ßig löschen.

Uner­wünsch­te Daten regel­mä­ßig löschen.

Ver­wal­tung eines digi­ta­len Nachlasses

Als Ver­wal­ter oder Erbe eines digi­ta­len Nach­las­ses steht man bei der Abwick­lung häu­fig vor einer gro­ßen und zeit­rau­ben­den Herausforderung.

Als ers­tes ver­schaf­fen Sie sich einen Überblick.

Wenn vor­han­den, nut­zen Sie die Lis­te (das Pass­wort-Mana­ger-Pro­gramm) der ver­stor­be­nen Per­son. Falls nicht alle Pass­wör­ter ange­ge­ben sind, kön­nen Sie über die Mail­box die meis­ten Pass­wör­ter zurück­set­zen lassen.

Wenn kei­ne Lis­te vor­liegt, ver­su­chen Sie über die Mail­box oder, wenn auch die­se nicht bekannt ist, über Gesprä­che mit Ange­hö­ri­gen und Freun­den her­aus­zu­fin­den, wo Online-Kon­ten der ver­stor­be­nen Per­son bestehen könnten.

Ihnen sind die Zugangs­da­ten bekannt:

Set­zen Sie die Wün­sche der ver­stor­be­nen Per­son ent­spre­chend ihrer Anwei­sun­gen um.

Kün­di­gen Sie kos­ten­pflich­ti­ge Online-Verträge.

Kopie­ren Sie Daten aus Gerä­ten und Online-Kon­ten und über­tra­gen Sie die­se ggf. an all­fäl­li­ge Erben.

Löschen Sie nicht mehr benö­tig­te Konten.

Kei­ne Zugangs­da­ten bekannt:

Wo ver­mu­ten Sie Kon­ten und/oder Ver­trä­ge der ver­stor­be­nen Person?

Sehen Sie die Vor­ge­hens­an­wei­sun­gen in den AGB der jewei­li­gen Platt­for­men ein.

Kon­tak­tie­ren Sie die Plattformen

  • Rei­chen Sie allen­falls gefor­der­te For­mu­la­re ein (z.B. Todes­schein oder Ster­be­ur­kun­de etc.)
  • In den meis­ten Fäl­len ist so eine Deak­ti­vie­rung oder Löschung des Kon­tos bzw. eine Auf­lö­sung des Ver­trags möglich
  • Ach­tung: Zugang zum Kon­to oder eine Kopie der dar­in gespei­cher­ten Daten wird nicht immer gewährt. Dies ist stark von der Platt­form und künf­ti­ger Recht­spre­chung abhängig.

Zudem: prio­ri­sie­ren Sie die Auf­lö­sung bzw. Löschung von Online-Kon­ten kos­ten­pflich­ti­ger Abon­ne­ments und Dienst­leis­tun­gen wie etwa von Online-Zei­tun­gen oder Streaming-Diensten.

Die­se lau­fen sonst unge­hin­dert wei­ter und ver­ur­sa­chen fort­lau­fen­de Kosten.

Doch beim digi­ta­len Nach­lass gilt es wie bei jeder Erbschaft:

Nicht jedes Erbe lohnt, es anzunehmen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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