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Ver­zeich­nis der Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist ein zentrales Instrument des Datenschutzmanagementsystems und es ist erforderlich, um die Dokumentationspflichten nach der DSGVO zu erfüllen. Nach Artikel 30 der DSGVO müssen entweder Unternehmen ab einer Anzahl von 250 Mitarbeitern oder Unternehmen, welche eine Verarbeitung nicht nur gelegentlich durchführen, ein solches Verzeichnis führen. Doch die meisten Unternehmen müssen…

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