Skip to content Skip to footer

Urlaub als (externe:r) Datenschutzbeauftragte:r

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Auch als interne:r oder externe:r Datenschutzbeauftragte:r benö­ti­gen Sie Urlaub.

Doch die Abwe­sen­heit von Daten­schutz­be­auf­trag­ten durch Urlaub birgt gro­ße Risiken.

Daher soll­te eine geplan­te Abwe­sen­heit schon im Vor­feld rich­tig vor­be­rei­tet sein, nur so las­sen sich Daten­schutz­pan­nen vermeiden.

Daten­schutz­be­auf­trag­te beset­zen für Ver­ant­wort­li­che eine Schlüs­sel­po­si­ti­on im Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in deren Verantwortungsbereich.

Dabei umfasst die Tätig­keit nicht nur die Imple­men­tie­rung eines Daten­schutz­ma­nage­ments, das die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten der DSGVO gewähr­leis­tet, son­dern auch die per­ma­nen­te Kon­trol­le der ein­ge­führ­ten Datenschutzrichtlinien.

Folg­lich stel­len Daten­schutz­be­auf­trag­te nicht nur eine ein­zel­ne Maß­nah­me dar, son­dern glei­chen die­se in einem fort­wäh­ren­den Pro­zess ab, wel­cher eine kon­stan­te Auf­merk­sam­keit fordert.

Daher ist es umso wich­ti­ger, eine Abwe­sen­heit rich­tig vor­zu­be­rei­ten und die­ses erfor­dert in jedem Fall eine frü­he Vorbereitung.

Als Daten­schutz­be­auf­trag­te sind Sie dafür ver­ant­wort­lich, dass alle Mitarbeiter:innen auch wäh­rend Ihrer Abwe­sen­heit die Richt­li­ni­en der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung einhalten.

Dafür sind bereits vor Ihrem Urlaub geeig­ne­te Maß­nah­men zu tref­fen, um die Unter­neh­men auf die Abwe­sen­heit vor­zu­be­rei­ten und Daten­schutz­pan­nen zu vermeiden.

Es emp­fiehlt sich, mög­lichst früh mit den Vor­be­rei­tun­gen zu begin­nen, um das Risi­ko offe­ner Fra­gen, unwill­kür­li­cher Miss­ver­ständ­nis­se und schwer­wie­gen­der Daten­schutz­ver­stö­ße zu minimieren.

Damit Sie alle not­wen­di­gen Maß­nah­men, Rege­lun­gen sowie Abstim­mun­gen mit der:m Ver­ant­wort­li­chen vor Ihrer Abwe­sen­heit ohne Zeit­not erle­di­gen kön­nen, emp­fiehlt es sich bereits ca. acht Wochen vor dem Urlaub mit der Vor­be­rei­tung zu beginnen.

So berei­ten Sie Ihre Abwe­sen­heit als Datenschutzbeauftragte:r rich­tig vor

Um sicher­zu­stel­len, dass alle im Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten trotz Ihres Urlau­bes daten­schutz­kon­form arbei­ten, fin­den Sie zunächst her­aus, wel­che Pro­ble­me in Ihrer Abwe­sen­heit auf­tre­ten könn­ten und in wel­chen Fäl­len dabei Ihre Unter­stüt­zung not­wen­dig wäre.

Für einen Über­blick über die erfor­der­li­chen Rege­lun­gen ist ein Brain­stor­ming sehr hilfreich.

Dafür suchen Sie sich einen frei­en Ter­min, brin­gen sich aus­rei­chend Zeit mit und ach­ten dar­auf, nicht gestört zu werden.

Anschlie­ßend sind fol­gen­de Fra­gen zu klären:

  • Pro­jek­te, die auch wäh­rend der Abwe­sen­heit weiterlaufen?
  • Begin­nen Pro­jek­te wäh­rend der Abwesenheit?
  • Enden Pro­jek­te in naher Zukunft?
  • Benö­ti­gen Pro­jek­te und Plä­ne Unterstützung?
  • Wel­che Abtei­lun­gen bzw. Mitarbeiter:innen sind über die Abwe­sen­heit zu informieren?
  • Wel­che Auf­ga­ben müs­sen noch vor der Abwe­sen­heit erle­digt werden?
  • Wel­che Auf­ga­ben kön­nen trotz der Abwe­sen­heit nicht ver­scho­ben werden?
  • Besteht die Mög­lich­keit einer Stell­ver­tre­tung (Datenschutzkoordinator:in)?
  • Wel­che Auf­ga­ben könn­te die Stell­ver­tre­tung übernehmen?
  • Wel­che Infor­ma­tio­nen und Hin­wei­se muss die Stell­ver­tre­tung erhalten?

Indem Sie sich selbst die­se Fra­gen stel­len, ent­steht ein ers­ten Ein­druck dar­über, wel­che Maß­nah­men und Abstim­mun­gen vor dem Urlaub unbe­dingt in Angriff zu neh­men sind.

Wenn Sie die­sen Über­blick haben, ent­steht eine kon­kre­te Lis­te aller anste­hen­den Auf­ga­ben und die­se kön­nen gege­be­nen­falls bei Erle­di­gung abhakt werden.

Beson­ders hilf­reich ist es, die erfor­der­li­chen Maß­nah­men nicht nur ein­zeln auf­zu­lis­ten, son­dern in einem Zeit­plan zu verankern.

So schaf­fen Sie sich einer­seits eine Ori­en­tie­rungs­hil­fe, die Ihnen ver­deut­licht, wel­che Auf­ga­ben Sie bis wann erle­di­gen müs­sen und ande­rer­seits stel­len Sie sicher, dass Sie kei­ne der anste­hen­den Auf­ga­ben vergessen.

Ein gut auf­ge­bau­ter Zeit­plan soll­te nicht nur Ihre anste­hen­den Auf­ga­ben über­sicht­lich dar­stel­len, son­dern die­se auch einer bestimm­ten Zeit­span­ne zuordnen.

So ver­mei­den sich Daten­schutz­ver­let­zun­gen in Ihrer Abwe­sen­heit und schaf­fen zudem wei­ter­hin ein akti­ves Ver­ständ­nis für den Daten­schutz im Unternehmen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

Kommentar

0.0/5

Nach oben