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Digi­ta­les Arbeiten

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Digi­ta­les Arbei­ten stellt vie­le Unter­neh­men vor eine extrem gro­ße Herausforderung.

Nicht nur durch die ein­ge­setz­te Tech­nik, denn ein viel schwe­rer zu beherr­schen­des Risi­ko ist der Mensch bzw. die Mitarbeitenden.

Umso bes­ser, wenn die­ser ein­fach nur ange­stupst wird, um beim Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten den Daten­schutz bes­ser zu beachten.

Die­sem ehr­gei­zi­gen Unter­fan­gen des „genud­ged“ (zu deutsch ange­stupst) wer­dens in der Arbeits­welt hat sich nun ein ehr­gei­zi­ges Pro­jekt gestellt.

Nud­ging Pri­va­cy in der digi­ta­li­sier­ten Arbeitswelt

Das Pro­jekt gelei­tet von Dr. Andre­as Jan­son vom Fach­ge­biet Wirt­schafts­in­for­ma­tik der Uni­ver­si­tät Kas­sel soll genau dies bewirken.

„Obwohl wir genau wis­sen, wie vie­le Daten wir täg­lich raus­ge­ben, machen wir von selbst nichts dagegen.“ 

so Dr. Andre­as Janson

Dazu gibt es nun ein Bau­kas­ten­sys­tem mit poten­ti­el­len Nudge Lösun­gen für digi­ta­le Unternehmens-Tools.

„Die Lösun­gen sind oft ein­fach, ihre tech­ni­sche Umset­zung unkom­pli­ziert, aber der Ein­fluss sol­cher Gestal­tungs­op­tio­nen kann enorm sein“

erklärt Dr. Andre­as Janson

Es kön­nen hier­zu zum Bei­spiel Daten­schutz­kon­for­me Ein­stel­lun­gen mit Signal­far­ben mar­kiert oder Video­kon­fe­ren­zen so vor­ein­ge­stellt wer­den, dass der Hin­ter­grund einer Per­son stan­dard­mä­ßig nicht mehr zu sehen ist.

Ähn­li­che Sys­te­me exis­tie­ren bereits.

Am wohl leid­lich bekann­tes­ten ist das Ein­ver­ständ­nis zu Coo­kies, wel­ches beim Besuch einer Sei­te erscheint.

„Coo­kie-Ban­ner haben oft Farb­ele­men­te, die die Opti­on — alle Coo­kies anneh­men — beson­ders her­aus­stel­len. Nach unse­rer Auf­fas­sung soll­te jedoch das Ableh­nen her­vor­ge­ho­ben oder zumin­dest gleich­wer­tig gestal­tet wer­den. Die Vor­ein­stel­lun­gen soll­ten so sein, dass alle Coo­kies zunächst deak­ti­viert sind und aktiv aus­ge­wählt wer­den müssten.“ 

so Pro­jekt­be­tei­lig­te Sabri­na Schom­berg vom Fach­be­reich Öffent­li­ches Recht, IT-Recht und Umwelt­recht der Uni­ver­si­tät Kassel

Dr. Andre­as Jan­son ergänzt:

„Ist etwas vor­ein­ge­stellt, nicken User dies oft ein­fach ab. Wir nut­zen die­ses Ver­hal­ten für posi­ti­ve Zwe­cke und zum Schutz der Privatheit.“

Neben tech­ni­schen Fra­gen befass­te sich das Pro­jekt auch mit Fra­gen ethi­scher und recht­li­cher Natur.

Kei­ne Angst vor einer schlech­ten Entscheidung

„Jeder Mensch darf auch schlech­te Ent­schei­dun­gen tref­fen und so beschäf­tig­ten wir uns mit dem Pro­blem der Bevormundung“

so Sabri­na Schomberg

Da Art. 25 Abs. 2 DSGVO zu daten­schutz­freund­li­chen Vor­ein­stel­lun­gen ver­pflich­te­te, ver­steht sich das Pro­jekt als Hil­fe zur Umset­zung die­ser Forderung.

Dabei ist den Pro­jekt­be­tei­lig­ten wich­tig, dass Nut­zen­den den­noch die Mög­lich­keit bleibt, Ein­stel­lun­gen zu ändern.

För­de­rung durch das BMBF

Geför­dert vom BMBF mit ca. 1,23 Mil­lio­nen Euro.

Die Umset­zung erfolg­te durch die Uni­ver­si­tät Kas­sel, ver­tre­ten durch das koor­di­nie­ren­de Fach­ge­biet Wirt­schafts­in­for­ma­tik und das Fach­ge­biet Öffent­li­ches Recht, IT-Recht und Umwelt­recht, die Lyn­cro­ni­ze GmbH sowie das Fraun­ho­fer-Insti­tut für Arbeits­wirt­schaft und Orga­ni­sa­ti­on IAO und Future Work Lab.

Es beleibt zu hof­fen, dass den­noch der Mensch nicht ein­fach nur auf Anneh­men klickt, wie es viel­leicht der ein oder ande­re bereits bei der Ein­wil­li­gung der Coo­kie­nut­zung macht.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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