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Lese­dau­er 2 Minu­ten

Bei Pur-Abos wer­den Besucher:innen einer Web­site in der Regel über ein Ein­wil­li­gungs­ban­ner zwei Mög­lich­kei­ten zur Inhalts­nut­zung der jewei­li­gen Web­site gegeben.

Wahl­mög­lich­kei­ten

Ent­we­der schlie­ßen sie ein Pur-Abo ab, oder sie wil­li­gen ohne ein sol­ches Abo ein, dass die Daten für pro­fil­ba­sier­te und indi­vi­dua­li­sier­te Wer­bung genutzt wer­den darf. Doch nur wenn das Pur-Abo aus­ge­wählt ist, wird die Web­site ohne Nach­ver­fol­gen des Ver­hal­tens, indi­vi­du­el­ler Pro­fil­bil­dung und per­so­na­li­sier­ter Wer­bung genutzt.

Daher zah­len Nutzer:innen also nicht für die Inhal­te auf der Web­site wie z. B. bei einem Zei­tungs­ar­ti­kel, son­dern dafür, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Rah­men der Nut­zung nicht durch digi­ta­les Mar­ke­ting mone­ta­ri­siert sind.

Regel­mä­ßi­ge Beschwerden

Die Auf­sichts­be­hör­den erhal­ten jedoch seit der Ein­füh­rung der ers­ten Pur-Abo-Model­le regel­mä­ßig Beschwer­den über Web­sites, die die­se Model­le anbieten.

Die Daten­schutz­kon­fe­renz hat bereits in ihrem Beschluss zur „Bewer­tung von Pur-Abo-Model­len auf Web­sites“ die Anfor­de­run­gen an „Pur-Abo-Model­le“ kon­kre­ti­siert und fest­ge­legt. Der Beschluss dient in der Pra­xis als Hil­fe­stel­lung für die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung eines Pur-Abo-Modells.

Daten­schutz­kon­fe­renz

Ins­be­son­de­re stellt die Daten­schutz­kon­fe­renz mit dem Beschluss fest, dass die Nach­ver­fol­gung von Nut­zer­ver­hal­ten (Track­ing) grund­sätz­lich auf eine Ein­wil­li­gung gestützt wer­den kann, wenn alter­na­tiv ein track­ing­frei­es Modell ange­bo­ten wird, auch wenn die­ses bezahl­pflich­tig ist. Soweit meh­re­re Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke vor­lie­gen, müs­sen Ein­wil­li­gun­gen gra­nu­lar erteilt wer­den können.

Beschluss

Mit dem Beschluss wer­den die Prüf­maß­stä­be der Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den in Beschwer­de­ver­fah­ren für die Öffent­lich­keit deut­lich transparenter.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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