Bei Pur-Abos werden Besucher:innen einer Website in der Regel über ein Einwilligungsbanner zwei Möglichkeiten zur Inhaltsnutzung der jeweiligen Website gegeben.
Wahlmöglichkeiten
Entweder schließen sie ein Pur-Abo ab, oder sie willigen ohne ein solches Abo ein, dass die Daten für profilbasierte und individualisierte Werbung genutzt werden darf. Doch nur wenn das Pur-Abo ausgewählt ist, wird die Website ohne Nachverfolgen des Verhaltens, individueller Profilbildung und personalisierter Werbung genutzt.
Daher zahlen Nutzer:innen also nicht für die Inhalte auf der Website wie z. B. bei einem Zeitungsartikel, sondern dafür, dass die personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung nicht durch digitales Marketing monetarisiert sind.
Regelmäßige Beschwerden
Die Aufsichtsbehörden erhalten jedoch seit der Einführung der ersten Pur-Abo-Modelle regelmäßig Beschwerden über Websites, die diese Modelle anbieten.
Die Datenschutzkonferenz hat bereits in ihrem Beschluss zur „Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites“ die Anforderungen an „Pur-Abo-Modelle“ konkretisiert und festgelegt. Der Beschluss dient in der Praxis als Hilfestellung für die konkrete Ausgestaltung eines Pur-Abo-Modells.
Datenschutzkonferenz
Insbesondere stellt die Datenschutzkonferenz mit dem Beschluss fest, dass die Nachverfolgung von Nutzerverhalten (Tracking) grundsätzlich auf eine Einwilligung gestützt werden kann, wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird, auch wenn dieses bezahlpflichtig ist. Soweit mehrere Verarbeitungszwecke vorliegen, müssen Einwilligungen granular erteilt werden können.
Beschluss
Mit dem Beschluss werden die Prüfmaßstäbe der Datenschutzaufsichtsbehörden in Beschwerdeverfahren für die Öffentlichkeit deutlich transparenter.