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Park­sün­der

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Park­sün­der gibt es vie­le und mal eben zum Hal­ten oder direkt zum Par­ken ist dabei nicht so entscheidend.

Dabei ist das Abstel­len des Autos auf unrecht­mä­ßi­gen Flä­chen kein Kava­liers­de­likt und gefähr­det ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer, Fahr­rad- oder Rollstuhlfahrer.

Wer einen Park­sün­der ent­deckt, darf selbst­ver­ständ­lich die Poli­zei rufen – aber sind falsch par­ken­den Autos auch zu foto­gra­fie­ren und damit zur Anzei­ge zu bringen?!

Gerichts­ur­teil ent­schei­det für den Fotobeweis

Wer ein falsch par­ken­des Auto foto­gra­fiert und der Poli­zei zukom­men lässt, der macht sich in der Regel nicht strafbar.

Das ent­schie­den jetzt zwei ver­öf­fent­lich­te Urtei­le des Ver­wal­tungs­ge­richts Ans­bach und ent­schei­den damit für den Fotobeweis.

Behan­delt wur­den hier die Fäl­le von zwei Män­nern, die ihre Anzei­gen von Park­ver­stö­ßen mit Fotos unter­mau­ert hat­ten. Wegen eines Ver­sto­ßes gegen den Daten­schutz erhiel­ten bei­de hier­für vom Baye­ri­schen Lan­des­amt für Daten­schutz­auf­sicht eine Ver­war­nung und eine Stra­fe von je 100 Euro.

Dage­gen gin­gen bei­de recht­lich vor

Im Kern ging es bei den Ver­fah­ren um die Fra­ge, ob es sich bei der digi­ta­len Über­mitt­lung der Fotos um eine recht­mä­ßi­ge Daten­ver­ar­bei­tung im Sin­ne der DSGVO handelt.

Denn nach die­ser muss für das Über­sen­den der Bild­da­tei­en zum einen ein berech­tig­tes Inter­es­se bestehen und zum ande­ren müs­sen Daten­über­mitt­lung sowie ‑ver­ar­bei­tung erfor­der­lich sein.

Das Urteil ist von grund­sätz­li­cher Bedeutung

Auf­grund der iden­ti­schen Rechts­fra­ge wur­den bei­de Fäl­le zu einer gemein­sa­men Ver­hand­lung ver­bun­den. Das Urteil bestä­tigt nun, dass es sich bei dem Vor­ge­hen um eine recht­mä­ßi­ge Daten­ver­ar­bei­tung gehan­delt hat.

Die Urtei­le sind zwar noch nicht rechts­kräf­tig, aber bei­de sind aus juris­ti­scher Sicht von grund­sätz­li­cher Bedeu­tung und wer­den damit als Rechts­fra­gen von all­ge­mei­nem Inter­es­se gewertet.

Enor­me Breitenwirkung

Rechts­an­wäl­te gehen davon aus, dass die­ses Urteil eine enor­me Brei­ten­wir­kung ent­fal­ten wird und zu einer Anzei­gen­flut gegen Park­sün­der bei den Poli­zei­dienst­stel­len führt.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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