Parksünder gibt es viele und mal eben zum Halten oder direkt zum Parken ist dabei nicht so entscheidend.
Dabei ist das Abstellen des Autos auf unrechtmäßigen Flächen kein Kavaliersdelikt und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, Fahrrad- oder Rollstuhlfahrer.
Wer einen Parksünder entdeckt, darf selbstverständlich die Polizei rufen – aber sind falsch parkenden Autos auch zu fotografieren und damit zur Anzeige zu bringen?!
Gerichtsurteil entscheidet für den Fotobeweis
Wer ein falsch parkendes Auto fotografiert und der Polizei zukommen lässt, der macht sich in der Regel nicht strafbar.
Das entschieden jetzt zwei veröffentlichte Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach und entscheiden damit für den Fotobeweis.
Behandelt wurden hier die Fälle von zwei Männern, die ihre Anzeigen von Parkverstößen mit Fotos untermauert hatten. Wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz erhielten beide hierfür vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung und eine Strafe von je 100 Euro.
Dagegen gingen beide rechtlich vor
Im Kern ging es bei den Verfahren um die Frage, ob es sich bei der digitalen Übermittlung der Fotos um eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO handelt.
Denn nach dieser muss für das Übersenden der Bilddateien zum einen ein berechtigtes Interesse bestehen und zum anderen müssen Datenübermittlung sowie ‑verarbeitung erforderlich sein.
Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung
Aufgrund der identischen Rechtsfrage wurden beide Fälle zu einer gemeinsamen Verhandlung verbunden. Das Urteil bestätigt nun, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt hat.
Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, aber beide sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung und werden damit als Rechtsfragen von allgemeinem Interesse gewertet.
Enorme Breitenwirkung
Rechtsanwälte gehen davon aus, dass dieses Urteil eine enorme Breitenwirkung entfalten wird und zu einer Anzeigenflut gegen Parksünder bei den Polizeidienststellen führt.
Also lassen Sie sich gut beraten.
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