Google Fonts werden auf zahlreichen Websites genutzt. Damit verbunden ist jedoch auch die Übermittlung von personenbezogenen Daten.
Landgericht München
Das LG München I hat hierzu im Januar 2022 einem Seitenbesucher einen Schadensersatz von 100,00 € aufgrund Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit Google Webfonts zugesprochen und Abmahnungen sind dadurch zu einem Massenphänomen geworden.
Wegen vermeintlicher DSGVO-Verstöße werden aktuell wieder tausende Seitenbetreiber abgemahnt. Es geht um die Einbettung von Google Fonts.
Abmahnungen
Damit ist eine Welle von Abmahnschreiben losgerollt und tausende Webseitenbetreiber sollen zwischen 100 und 500 Euro bezahlen, weil sie Google Fonts eingebettet und nicht lokal gespeichert haben.
Dies stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar, heißt es in solchen Schreiben. Allerdings ist der Fall längst nicht so klar, wie es dort geschrieben steht.
Unterschieden wird hier in anwaltliche Abmahnungen und Aufforderungen, die nicht vom Anwalt kommen.
Nach Einschätzung von Jurist:innen ist die Abwehr zweiterer weniger riskant.
“Denn nach derzeitigem Stand ist es eher unwahrscheinlich, dass die Mehrheit der Gerichte den Ansichten des LG München hinsichtlich der Zahlung einer Geldentschädigung folgen. Es spricht daher einiges dafür, dass man derartige Schreiben ignorieren darf.”
Individuelles Unwohlsein als Abmahngrund
Das Landgericht München hatte entschieden, dass beim Abruf der Schriften unerlaubt personenbezogene Daten an Google in den USA weitergeleitet werden würden, konkret die IP-Adresse. Eine umstrittene Entscheidung. Potenziell ist damit aber jede:r Besucher:in einer Webseite betroffen, was sich die Versender:innen der Abmahnungen zunutze machen.
Neben der beschriebenen DSGVO-Strafe wird auch gefordert, 100 Euro wegen individuellen Unwohlseins nach Besuch einer Seite zu bezahlen. Oftmals sollen Betroffene auch die Anwaltskosten übernehmen.
Systematische Suche
Fragwürdig ist dabei nicht zuletzt, wie die entsprechenden Seiten gefunden werden, der Vorwurf an die Abmahner:innen lautet nämlich wiederum, dass Seiten mit Google Fonts systematisch gesucht wurden.
Anwaltliche Schreiben sind meist etwas schwieriger, aber auch hier gibt es potenzielle Einwendungen:
“Es spricht bereits einiges dafür, dass die Anwaltsschreiben rechtsmissbräuchlich sind, da die angeblichen Betroffenen die Websites vorsätzlich angesteuert haben dürften. Trotzdem sollten zumindest juristische Laien in diesen Fällen vorsichtshalber einen IT-Anwalt ins Boot holen.”
Google Fonts bietet Webseitenbetreiber:innen mehr als Tausend Schriftarten – ganz ohne Kosten. Sie lassen sich mit ein paar Zeilen HTML und CSS einbinden. Um sie von den Google-Servern auf die eigenen zu heben, gibt es mehrere Wege.
Google Maps
Doch auch wenn bewusst keine Google Fonts eingesetzt oder bereits auf dem Server installiert sind, kann durch die Nutzung von Google Maps ein weiteres Risiko bestehen.
Also lassen Sie sich gut beraten.