Einkaufswagen lassen sich nun auch per App entsperren, so zumindest bei zwei Filialen von Netto in Bayern und so entfällt nun auch der Euro für den Einkaufswagen, falls dieser überhaupt noch dafür genutzt oder gebraucht wird.
Netto-App
Hierzu wird der Einkaufwagen über das Smartphone entriegeln. Zu nutzen ist das sogenannte Hybridloc über die Netto-App. Das Schloss wird über einen NFC-Chip, den das Smartphone unterstützen muss, bedient. Hierfür wird das Smartphone mit der geöffneten Netto-App sowie zuvor ausgewählten Filiale an den Einkaufswagen-Griff gehalten und das Schloss durch die NFC-Kommunikation entriegelt. Zunächst kommt der Hybridloc-Wagen allerdings nur in zwei bayerischen Filialen zum Einsatz. Ziel ist es, smartphoneaffine Kund:innen anzusprechen und die Nutzung der Netto-App mithilfe einer zusätzlichen Funktion attraktiver zu gestalten.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Das zuständigen Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ist anhand der bislang vorliegenden Informationen nicht der Auffassung, das eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Das Unternehmen hat festzulegen, welche Daten es zu welchem Zwecke verarbeitet. Darüber und über die Dauer der Speicherung sind die Betroffenen klar und transparent zu informieren.
Die Nutzung bietet natürlich auch die Möglichkeit der Datensammlung, etwa die Verweildauer, den Standort im Laden und detailliert Einkaufsgewohnheiten lassen sich tracken. Das dabei natürlich vom Einzelhändler die allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätze einzuhalten sind, wie die Datenminimierung, Transparenz, Speicherbegrenzung und Zweckbindung versteht sich von selbst.
Rechte von Betroffenen
Betroffene, welche in diesem Fall die Kund:innen sind, haben ein Recht zu erfahren, ob und wie die Daten des Einkaufs ggf. auswertet werden. Ist dieses der Fall, muss auch hier die verantwortlichen Personen (Einzelhändler und App-Betreiber) dieses in klarer und verständlicher Weise darlegen. Als gesonderte Verarbeitung muss diese Bestandteil des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 der DSGVO sein und im Rahmen der Informationspflichten entsprechend über die Zwecke und Rechtsgrundlage informieren.
Kundenkontrolle
Die Technologie kommt vom Einkaufwagenhersteller Wanzl, welcher in Leipheim ansässig ist. Die so genutzten Wagen bieten den Händler:innen einen besseren Überblick über die Einkaufs- und Verweildauer oder die Einkaufsgewohnheiten. Dabei helfen diese auch dem Unternehmen beim Monitoring einen Überblick zu behalten, wie viele Einkaufende mit Wagen sich gerade im Laden befinden. Aber ist es wirklich erforderlich Einzelhändlern so viele Daten über das eigene Einkaufsverhalten zur Verfügung zu stellen.
Am Ende ist es wie immer, jeder sollte selber mit dem erforderlichen Maß über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen.
Also lassen Sie sich gut beraten.