Ferienwohnungen werden unter anderem durch Airbnb angeboten und sind daher recht leicht zu buchen. Doch zum Nachweis der Identität ist eine Ausweiskopie hochzuladen, welch auch im Portal gespeichert wird. Airbnb gibt an, dass zur Überprüfung der Identität die Kopie eines entsprechenden behördlichen Dokuments wie Ausweis, Führerschein oder Reisepasses erforderlich ist. Dieses ist unproblematisch, wenn nicht erforderliche Daten geschwärzt sind, doch so einfach ist das aber nicht.
Kopie eines Ausweises
Ausweiskopien sind seit 2017 gesetzlich erlaubt. Sie dürfen jedoch von Inhaber:innen selbst oder mit der Zustimmung erstellt werden. Zudem müssen diese datenschutzkonform sein. Die Kopie muss als solche eindeutig und dauerhaft erkennbar sein. Hierzu berichtete ich bereits im Artikel „Personalausweis kopieren“. Im Falle der Buchung eines Onlineportals ist eine Ausweiskopie zulässig, wenn dieses im Rahmen des Datenschutzes als Zweck erforderlich ist. Dieses ist der Fall, wenn eine Kopie als Identitätsnachweis dient.
Daten schwärzen
Hier ist jedoch entscheidend, dass nach der DSGVO die erhobenen Daten für den Zweck erforderlich sein müssen. Dieses trifft auf den Teil der Kopie zu, die zur Identifizierung notwendig sind. Alle anderen Daten sollten daher geschwärzt sein, insbesondere sensible Daten wie die Ausweisnummer, der Geburtsort und das Geburtsdatum, da diese in der Regel nicht erforderlich sind. Dieses gilt auch für die Augenfarbe, Größe, Nationalität und Adresse und sind daher zu schwärzen.
Scheinbar halte geschwärzte Ausweisdokumente der Prüfung durch Airbnb jedoch nicht stand und verweist auf der Website auf die länderspezifischen Richtlinien zur datenschutzkonformen Übersendung von Ausweiskopien. Daher sollen Gäste aus Deutschland ihre neunstellige Seriennummer sowie die sechsstellige Zugangsnummer verdecken. Scheitert der Identitätsnachweis, droht die Stornierung gebuchter oder reservierter Unterkünfte.
Kopie speichern
Es gibt nur wenige Fälle, in denen das dauerhafte Speichern von Ausweiskopien erlaubt ist. Finanzdienstleister und Versicherer zählen zu dieser Ausnahmen. Alle anderen Einrichtungen dürfen die Kopie des Ausweises nur so lange speichern, bis der Zweck erfüllt ist und danach sind dieses umgehend zu löschen. Airbnb gibt in den eigenen Richtlinien jedoch an, die Ausweiskopie im eigenen Account zu speichern.
So lautet es in der Datenschutzerklärung mit der Fassung von 25. Januar 2023 unter
Punkt 2.1 Für die Nutzung der Airbnb-Plattform erforderliche Daten
Daten zur Verifizierung Ihrer Identität und Zahlungsinformationen:
[…] Wenn uns eine Kopie Ihres Ausweisdokuments zur Verfügung gestellt wird, können wir die dort enthaltenen Informationen zu Sicherheitszwecken scannen, verwenden und speichern und um Ihre Identität zu verifizieren.“
https://www.airbnb.de/help/article/3175
und zur Löschung unter
Punkt 6.3 Datenlöschung
[…] Da wir Maßnahmen zum Schutz von Daten vor versehentlichem oder böswilligem Verlust und vor Zerstörung treffen, werden Kopien Ihrer personenbezogenen Daten möglicherweise für einen begrenzten Zeitraum nicht aus unseren Sicherungssystemen entfernt.
https://www.airbnb.de/help/article/3175
Mit dem Hochladen der Ausweiskopie und dem sicheren Abgleich der Adressdaten durch das System ist die Identität bestätigt. Damit sind Ziel und Zweck erreicht und die Identitätsbestätigung lässt sich auch anders im System vermerken. Dafür muss keine Kopie des Ausweisdokuments längerfristig dort gespeichert werden und das Portal sollte alle Kopien löschen.
Recht auf Beschwerde
Grundsätzlich besteht das Recht, bei der einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn der Eindruck oder die Ansicht besteht, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Dieses können Sie bei der Datenschutzbehörde des Landes, in dem Sie sich aufhalten oder Ihren Arbeitsplatz haben. Alternativ können Sie sich auch in dem Land beschweren, in dem der mutmaßliche Verstoß erfolgt ist. Aibnb hat seinen Sitz in Irland. Legen Sie in Deutschland Beschwerde ein, muss die deutsche Datenschutzbehörde sich mit der anderen abstimmen. Die deutsche Behörde bleibt Ihr Ansprechpartner. Zuständig hierfür ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Spätestens nach drei Monaten muss die Behörde Sie über den Stand des Verfahrens informieren.
Was nun?
Im Zweifel bleibt Ihnen nur der Wechsel zu einem anderen Anbieter für Ferienunterkünfte. Doch die Alternativ von sogenannten Platzhirschen sind weniger bekannt und im Einzelfall datenschutzrechtlich keine wirklich gute Alternative. Am Ende soll es ja auch ein entspannter Urlaub bzw. Aufenthalt sein und nicht zu einer Datenschutzverletzung führen.
Also lassen Sie sich gut beraten.