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Lese­dau­er 2 Minu­ten

You­Tube ermög­licht das Ein­bin­den von Vide­os ohne die Ver­wen­dung von Coo­kies. Hier­für wird extra eine eige­ne Domain angeboten.

Hier gene­rie­ren Web­sei­ten­be­trei­ber Codes zum Ein­bet­ten, wel­che kei­ne Track­ing Coo­kies ent­hal­ten bzw. zulas­sen. In die­sem Fall ist das Ein­ho­len der Ein­wil­li­gung theo­re­tisch nicht not­wen­dig. Auf der Sei­te des Vide­os ist hier­für die Opti­on des „erwei­ter­ten Daten­schutz­mo­dus“ zu akti­vie­ren. Der Link zum Video läuft dann nur noch über die You­Tube Nocoo­kie Domain.

Kei­ne Zustim­mung erforderlich

Die­ses Vor­ge­hen hat den Vor­teil, dass kei­ne Con­sent Lay­er über dem Video lie­gen und Nut­zer brau­chen kei­ner Daten­ver­ar­bei­tung zustim­men. Ein Nach­teil bzw. klei­ner Auf­wand ist aller­dings, dass dies für jedes Video auf der Web­sei­te ein­zeln abzu­än­dern ist. Der neue Code ist also nicht uni­ver­sal für alle Vide­os ein­ge­stellt, son­dern ist hän­disch nachzutragen.

Coo­kies wei­ter­hin aktiv

Durch die Nut­zung von You­Tube Nocoo­kie wird aller­dings nur die Wei­ter­ga­be von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te (wie z. B. Wer­be­diens­te) unter­bun­den. Coo­kies von You­Tube sam­meln eini­ge Daten der Nutzer:innen wei­ter­hin und geben die­se an bestimm­te Goog­le-Ser­ver wei­ter. Die­ses sogar bevor das ein­ge­bet­te­te Video abge­spielt wird. Des­halb ist die allei­ni­ge Nut­zung von You­Tube Nocoo­kie auf der Web­sei­te nicht ganz DSGVO-kon­form ist.

Auch wenn der Coo­kie nur weni­ge Daten ent­hält und wei­ter­gibt, sind jedoch even­tu­ell auch per­so­nen­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen dabei.

In die­sem Fall sind Web­sei­ten­be­su­cher gemäß Arti­kel 6 DSGVO dann über die Daten­ver­ar­bei­tung zu infor­mie­ren. Daher ist es wich­tig, dass auf der Web­sei­te ein Coo­kie Lay­er aktiv ist, der auch über die Anwen­dung von You­Tube Coo­kies informiert.

Daten­schutz­er­klä­rung

Das gilt auch für die Daten­schutz­er­klä­rung auf der Web­sei­te. Hier soll­te eben­falls ein Hin­weis ent­hal­ten sein, dass Daten durch You­Tube bzw. Goog­le erho­ben werden.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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