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Vom Win­de verweht

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Dabei han­delt es sich nicht nur um eine Lite­ra­tur­ver­fil­mung aus dem Jahr 1939, son­dern belus­ti­gen­der Wei­se manch­mal auch um eine Daten­schutz­ver­let­zung, zumin­dest wenn dadurch per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten vom Win­de ver­weht sind.

Der Vor­fall

Ein Unter­neh­men trans­por­tier­te Doku­men­te in geschlos­se­nen Kar­tons und Akten­ord­nern, also zunächst sicher ver­wahrt. Am Aus­tauschort wur­den die­se geöff­net und die aus­ge­tausch­ten Doku­men­te anschlie­ßend nicht wie­der in Akten­ord­ner gehef­tet, son­dern lose in die Kar­tons gelegt. Auch die Daten­trä­ger wur­den in einem der Kar­tons ver­staut. Noch wäh­rend sich der Mit­ar­bei­ter am Aus­tauschort befand, erfass­te eine Wind­bö einen der ver­schlos­se­nen Kar­tons und ver­teil­te die dar­in befind­li­chen Daten­trä­ger auf dem Boden. Beim Ver­such, die­sen Kar­ton zu sichern, erfass­te der Wind wei­te­re Kar­tons und eini­ge der Papier­un­ter­la­gen wur­den vom Win­de ver­weht. Die meis­ten Doku­men­te konn­ten zwar wie­der ein­ge­sam­melt wer­den, doch einer der Daten­trä­ger blieb verschwunden.

Die Reak­ti­on

Der Ver­lust der Daten wur­de frist­ge­recht inner­halb von 72 Stun­den der Lan­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz gemel­det, und die vier betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer wur­den über den Vor­fall infor­miert. Das Unter­neh­men führ­te eine detail­lier­te Rekon­struk­ti­on des Ereig­nis­ses durch und konn­te so nähe­re Erläu­te­run­gen zum Her­gang geben. Glück­li­cher­wei­se exis­tier­te eine Kopie der Daten auf dem ver­lo­re­nen Daten­trä­ger, sodass die Ver­füg­bar­keit der Infor­ma­tio­nen wei­ter­hin gewähr­leis­tet blieb. Die­ser Umstand war ent­schei­dend für die Bewer­tung der Risi­ken für die Per­sön­lich­keits­rech­te der betrof­fe­nen Personen.

Die Ver­füg­bar­keit und die Sicherheit

Die Ver­füg­bar­keit von Dienst­leis­tun­gen, IT-Sys­te­men, Anwen­dun­gen und Infor­ma­tio­nen ist immenser Bedeu­tung. Sie muss stets gewähr­leis­tet sein, damit Anwen­der wie vor­ge­se­hen dar­auf zugrei­fen kön­nen. Maß­nah­men zur Unter­stüt­zung der Ver­füg­bar­keit umfas­sen unter ande­rem red­un­dan­te Sys­tem­aus­le­gun­gen, unter­bre­chungs­freie Strom­ver­sor­gun­gen, Ver­tre­tungs­re­ge­lun­gen sowie Daten­si­che­run­gen in RAID-Sys­te­men oder Clouds. In Reak­ti­on auf den Vor­fall hat das Unter­neh­men zusätz­li­che Sicher­heits­maß­nah­men imple­men­tiert. Künf­tig wer­den immer zwei Beschäf­tig­te die Doku­men­ten­lie­fe­run­gen durch­füh­ren, um eine dop­pel­te Siche­rung zu gewähr­leis­ten. Zudem wur­de eine Anwei­sung erteilt, dass alle Doku­men­te und Daten­trä­ger mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten stets in geschlos­se­nen und gesi­cher­ten Behält­nis­sen trans­por­tiert wer­den müs­sen, um Schutz vor äuße­ren Ein­flüs­sen wie Sturm­bö­en zu bieten.

Die Erkennt­nis

Der Vor­fall zeigt deut­lich, wie wich­tig es ist, beim Trans­port von sen­si­blen Daten stets auf maxi­ma­le Sicher­heit zu ach­ten. Tech­nisch und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men kön­nen auch von Wet­ter­be­din­gun­gen wie Wind und Nie­der­schlag beein­flusst wer­den und damit die Ver­füg­bar­keit von Daten beein­träch­ti­gen und sogar zu Ver­let­zun­gen der Daten­si­cher­heit füh­ren. Daher haben Unter­neh­men Maß­nah­men zu ergrei­fen, die über die blo­ße Siche­rung der Ladung hin­aus­ge­hen. Dazu gehö­ren auch die regel­mä­ßi­ge Erstel­lung von Siche­rungs­ko­pien und die Ver­schlüs­se­lung von Datenträgern.

Die Maß­nah­men

Die von dem betrof­fe­nen Unter­neh­men vor­ge­schla­ge­nen und umge­setz­ten Maß­nah­men zur künf­ti­gen Siche­rung von Daten und Doku­men­ten sind als hin­rei­chend zu betrach­ten. Das ein­ge­lei­te­te Prüf­ver­fah­ren konn­te daher erfolg­reich abge­schlos­sen wer­den. Unter­neh­men soll­ten stets dar­auf ach­ten, dass sen­si­ble Daten bei Trans­por­ten vor äuße­ren Ein­flüs­sen geschützt sind, um Daten­schutz­ver­let­zun­gen zu vermeiden.

Trans­por­tie­ren Sie daher Doku­men­te und Daten­trä­ger in geschlos­se­nen und gesi­cher­ten Behält­nis­sen. Bei Trans­por­ten ist stets auf die Beglei­tung durch min­des­tens zwei Mit­ar­bei­ter zu ach­ten. Pla­nen Sie Trans­por­te unter Berück­sich­ti­gung aktu­el­ler Wet­ter­be­din­gun­gen. Hal­ten Sie stets Kopien wich­ti­ger Daten bereit. Ver­schlüs­seln Sie digi­ta­le Daten­trä­ger, um im Ver­lust­fall den Zugriff Unbe­fug­ter zu ver­hin­dern. Durch die Imple­men­tie­rung sol­cher Maß­nah­men tra­gen Unter­neh­men dazu bei, die Sicher­heit und Ver­füg­bar­keit sen­si­bler Daten zu gewähr­leis­ten und das Risi­ko von Daten­ver­lus­ten durch äuße­re Ein­flüs­se zu minimieren.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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