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Sicher­heit bei Laptops

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Ein Buß­geld bei Lap­tops ist nicht nur ärger­lich, son­dern basiert oft auf­grund unzu­rei­chen­den tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Maßnahmen.

Dabei soll­te die­ses Stand der Tech­nik sein.

Zumal die Ver­brei­tung und Nut­zung von Lap­tops durch den ver­stärk­ten Ein­satz von Mitarbeiter:innen im Home­of­fice immens zuge­nom­men hat.

Fle­xi­ble Arbeitsorte

Denn dank des Inter­nets und Tech­ni­ken wie zum Bei­spiel VPN ist das Arbei­ten von zu Hau­se oder unter­wegs wie bei der Bahn­fahrt oder im Hotel unkom­pli­ziert. Doch durch die­se fle­xi­blen Arbeits­or­te steigt auch das Risi­ko, das Lap­tops in unbe­fug­te Hän­de gera­ten, geklaut oder auf ande­re Wei­se abhandenkommen.

Eine sicher Fest­plat­ten­ver­schlüs­se­lung ist daher hier uner­läss­lich, um wei­te­ren Scha­den durch unbe­fug­te Zugrif­fe auf gespei­cher­te per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten und damit ver­bun­de­ne Buß­gel­der zu ver­hin­dern. Dabei ist eine Ver­schlüs­se­lung der Fest­plat­te oft nicht nur sinn­voll, son­dern auch verpflichtend.

Effek­ti­ver Schutz

Ver­ant­wort­li­che müs­sen nach Arti­kel 32 DSGVO geeig­net tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men umset­zen, damit ein ange­mes­se­nes Schutz­ni­veau der ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gewähr­leis­tet ist.

Daher sind End­ge­rä­te, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet und spei­chern, mit den erfor­der­li­chen tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zu ver­se­hen, um die Ver­trau­lich­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu gewährleisten.

Orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men wie Richt­li­ni­en und Hand­lungs­an­wei­sun­gen, die den Umgang mit End­ge­rä­ten an erlaub­ten Arbeits­or­ten (mobi­les Arbei­ten) dem Umgang mit Pass­wör­tern regeln, sind ein uner­läss­li­cher Bau­stein der erfor­der­li­chen Sicherheit.

Tech­ni­sche Maß­nah­men bie­ten zudem den erfor­der­li­chen Schutz der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Hier­zu zählt neben einem aus­rei­chen­den Pass­wort­schutz ins­be­son­de­re eine wirk­sa­me Festplattenverschlüsselung.

Wirk­sa­mer Schutz

Ist eine Fest­plat­ten­ver­schlüs­se­lung kor­rekt umge­setzt, bewirkt die­ses einen wirk­sa­men Schutz vor unbe­fug­ten Zugrif­fen und gehört daher für mobi­le End­ge­rä­te bereits seit Jah­ren zum Stand der Technik.

Auch das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) emp­fiehlt die Umset­zung die­ser Maß­nah­me im IT-Grund­schutz Kom­pen­di­um.

Wer­den die­se Maß­nah­me nicht umge­setzt, dann kann ein Ver­stoß gegen Arti­kel 32 DSGVO vor­lie­gen. Die­ser führt dann nicht nur zu einer mel­de­pflich­ti­gen Daten­pan­ne, son­dern auch einer Sank­ti­on durch die zustän­di­ge Aufsichtsbehörde.

Mel­de­pflich­ti­ge Daten­pan­nen verhindern

Ist eine Fest­plat­ten­ver­schlüs­se­lung mit aus­rei­chend kom­ple­xem Pass­wort des Ver­lus­tes oder Dieb­stahls aktiv, liegt zwar ein Daten­schutz­vor­fall vor, aber auf­grund der Ver­schlüs­se­lung besteht aber kein Risi­ko für die betrof­fe­nen Per­so­nen und die Ver­let­zung des Schut­zes per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten muss nicht gemel­det werden.

Die­ser Umstand macht deut­lich, wie sinn­voll und not­wen­dig eine Fest­plat­ten­ver­schlüs­se­lung ist, um mel­de­pflich­ti­ge Daten­pan­nen bei Gerä­te­dieb­stahl zu vermeiden.

Mobi­le-Device-Manage­ment

Wird ein Mobi­le-Device-Manage­ment (MDM) ein­ge­setzt, so bestehen zudem wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur Nut­zung tech­ni­scher Maß­nah­men, um wei­ter Schä­den einzudämmen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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