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Ver­bo­te­ne Vornamen

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Namen sind Schall und Rauch und den­noch stell­ten sich vie­le bei der Ver­ga­be von Vor­na­men wohl die soge­nann­te Gret­chen­fra­ge. Doch nicht alles, was mög­lich ist, ist auch erlaubt. Daher gibt es Vor­na­men, die ver­bo­ten sind.

War­um gibt es ver­bo­te­ne Namen?

Grund­sätz­lich kön­nen sind Vor­na­men für Kin­der frei und eigen­stän­dig aus­zu­su­chen und dabei gibt es kei­ne kon­kre­ten gesetz­li­chen Vor­ga­ben bei der Namens­ge­bung. Aber ob der Name am Ende wirk­lich ver­ge­ben wird, ent­schei­det in Deutsch­land am Ende das Stan­des­amt und kann somit eine Aus­stel­lung der Geburts­ur­kun­de verweigern.

An ers­ter Stel­le steht hier­bei das Wohl des Kin­des und ist daher die Namens­idee ent­wür­di­gend oder lächer­lich, wird das Stand­amt Zwei­fel über die Taug­lich­keit anmel­den und eine Prü­fung in die Wege lei­ten. Sor­ge­be­rech­tig­te kön­nen dann ein Gut­ach­ten erstel­len las­sen, wel­ches die Eig­nung der Wort­schöp­fung als Vor­na­me bestä­ti­gen soll. In man­chen Fäl­len lan­det der Streit um einen Vor­na­men sogar bei Gericht.

Was ist bei der Namens­wahl zu beachten?

Trotz feh­len­der Geset­zes­vor­ga­ben exis­tie­ren eini­ge Richt­li­ni­en zur Namens­ge­bung im Rah­men des soge­nann­ten Gewohn­heits­rechts, an wel­chem sich auch Stan­des­be­am­te oder Gerich­te bei der Prü­fung orientieren:

  • Ein Vor­na­me soll­te ein­deu­tig als ein sol­cher erkenn­bar sein.
  • Vor­na­men dür­fen nicht ent­wür­di­gend, lächer­lich oder abwer­tend sein.
  • Adels­ti­tel und aka­de­mi­sche Titel gel­ten nicht als Vornamen.
  • Krank­hei­ten oder medi­zi­ni­sche Begrif­fe wer­den eben­falls als unge­eig­net angesehen.
  • Kei­ne Mar­ken­na­men, Orts­na­men und nega­tiv besetz­te Begriffe.

Dabei ver­steht sich doch eini­ges davon wohl von selbst. Aber der Fan­ta­sie sind auch hier kei­ne Gren­zen gesetzt und kei­ne Regeln ohne Aus­nah­men. So wur­den Cha­nel oder Solar­fried als Vor­na­men zuge­las­sen, obwohl sie eigent­lich gegen die Richt­li­ni­en ver­sto­ßen. Es han­delt sich also immer auch um eine Ermes­sens­ent­schei­dung, wel­che Namens-Krea­ti­on als mög­li­cher­wei­se Kin­des­wohl gefähr­dend ange­se­hen wird.

Wel­che Namen sind in Deutsch­land verboten?

Zum Bei­spiel Bier­st­übl, Atom­fried, Wald­meis­ter, Sho­gun, Super­man, Whis­ky oder Ver­leih­nix gel­ten als ver­bo­te­ne Namen und wur­den von Stan­des­äm­tern abgelehnt.

Vor­na­men nach­träg­lich ändern?

Es ist durch­aus mög­lich sei­nen Vor­na­men zu ändern. Falls jemand mit der Namens­ge­bung sei­ner Sor­ge­be­rech­tig­te hadert. Die­ses ist aber gar nicht so ein­fach. Es sei denn, der Vor­na­me ist bei­spiels­wei­se lächer­lich und Betrof­fe­ne lei­den dar­un­ter. Dann ist eine Ände­rung mög­lich. Eine Namens­än­de­rung kann beim ört­li­chen Stan­des­amt bean­tragt werden.

Zwar gehört der Vor­na­me nicht zur Ver­ar­bei­tung beson­de­rer Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten nach Art. 9 der DSGVO, aber für Betrof­fen ist die­ser beson­ders und in der Regel ein lebens­lan­ger Begleiter.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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