Namen sind Schall und Rauch und dennoch stellten sich viele bei der Vergabe von Vornamen wohl die sogenannte Gretchenfrage. Doch nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Daher gibt es Vornamen, die verboten sind.
Warum gibt es verbotene Namen?
Grundsätzlich können sind Vornamen für Kinder frei und eigenständig auszusuchen und dabei gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben bei der Namensgebung. Aber ob der Name am Ende wirklich vergeben wird, entscheidet in Deutschland am Ende das Standesamt und kann somit eine Ausstellung der Geburtsurkunde verweigern.
An erster Stelle steht hierbei das Wohl des Kindes und ist daher die Namensidee entwürdigend oder lächerlich, wird das Standamt Zweifel über die Tauglichkeit anmelden und eine Prüfung in die Wege leiten. Sorgeberechtigte können dann ein Gutachten erstellen lassen, welches die Eignung der Wortschöpfung als Vorname bestätigen soll. In manchen Fällen landet der Streit um einen Vornamen sogar bei Gericht.
Was ist bei der Namenswahl zu beachten?
Trotz fehlender Gesetzesvorgaben existieren einige Richtlinien zur Namensgebung im Rahmen des sogenannten Gewohnheitsrechts, an welchem sich auch Standesbeamte oder Gerichte bei der Prüfung orientieren:
- Ein Vorname sollte eindeutig als ein solcher erkennbar sein.
- Vornamen dürfen nicht entwürdigend, lächerlich oder abwertend sein.
- Adelstitel und akademische Titel gelten nicht als Vornamen.
- Krankheiten oder medizinische Begriffe werden ebenfalls als ungeeignet angesehen.
- Keine Markennamen, Ortsnamen und negativ besetzte Begriffe.
Dabei versteht sich doch einiges davon wohl von selbst. Aber der Fantasie sind auch hier keine Grenzen gesetzt und keine Regeln ohne Ausnahmen. So wurden Chanel oder Solarfried als Vornamen zugelassen, obwohl sie eigentlich gegen die Richtlinien verstoßen. Es handelt sich also immer auch um eine Ermessensentscheidung, welche Namens-Kreation als möglicherweise Kindeswohl gefährdend angesehen wird.
Welche Namen sind in Deutschland verboten?
Zum Beispiel Bierstübl, Atomfried, Waldmeister, Shogun, Superman, Whisky oder Verleihnix gelten als verbotene Namen und wurden von Standesämtern abgelehnt.
Vornamen nachträglich ändern?
Es ist durchaus möglich seinen Vornamen zu ändern. Falls jemand mit der Namensgebung seiner Sorgeberechtigte hadert. Dieses ist aber gar nicht so einfach. Es sei denn, der Vorname ist beispielsweise lächerlich und Betroffene leiden darunter. Dann ist eine Änderung möglich. Eine Namensänderung kann beim örtlichen Standesamt beantragt werden.
Zwar gehört der Vorname nicht zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 der DSGVO, aber für Betroffen ist dieser besonders und in der Regel ein lebenslanger Begleiter.
Also lassen Sie sich gut beraten.
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