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Lese­dau­er 2 Minu­ten

Strea­ming Media oder umgangs­sprach­lich meist nur Strea­ming genannt, bezeich­net die gleich­zei­ti­ge Über­tra­gung und Wie­der­ga­be von Video- und/oder Audio­da­ten über ein Rech­ner­netz per Datenstrom.

So ist es mög­lich, ver­schie­de­ne Inhal­te auf den unter­schied­lichs­ten Platt­for­men live einem gro­ßen Publi­kum zur Ver­fü­gung zu stel­len. Bei unter­schied­li­chen Events ist die­ses auf­grund immer neu­er tech­ni­scher Mög­lich­kei­ten und güns­ti­ger Hard­ware nun mög­lich. Denn lan­ge war Strea­ming auf Platt­for­men den Gro­ßen vor­be­hal­ten. Die­se Ent­wick­lung ist auch daten­schutz­recht­lich interessant.

Infor­ma­ti­ons­pflicht

Jede Per­son wel­che in einem Live­stream zu sehen ist, muss dar­über infor­miert sein. Dies ist bei Refe­ren­ten, Mode­ra­to­ren oder Red­nern noch recht ein­deu­tig. Schwie­ri­ger wird es, wenn auch Besu­cher zu sehen sind. Denn alle Per­so­nen, die zu sehen sind oder zu sehen sein könn­ten, sind dar­über zu infor­mie­ren, was mit ihren Daten pas­siert. Dazu gehö­ren Anga­ben, wie lan­ge die Auf­nah­men gespei­chert und ver­wen­det wird.

Social-Media-Platt­for­men

Häu­fig wer­den Live­streams über die ent­spre­chen­den Funk­tio­nen der Social-Media-Platt­for­men gestreamt. Dort müs­sen die Nutzer:innen, um den Live­stream dort anzu­schau­en, die Nut­zungs­be­din­gun­gen der jewei­li­gen Diens­te anneh­men. Damit akzep­tie­ren sie dann ein umfang­rei­ches Track­ing, wel­ches die Platt­for­men für die Aus­spie­lung von Wer­bung nut­zen. Außer­dem kann hier nicht sicher­ge­stellt wer­den, in wel­chen Län­dern die Daten gespei­chert und ver­ar­bei­tet werden.

Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag

Wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den, ist mit dem Dienst­leis­ter ein Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag (AVV) abzu­schlie­ßen. Wenn ein Unter­neh­men (Auf­trag­ge­ber) einen exter­nen Dienst­leis­ter (Auf­trag­neh­mer) beauf­tragt, Dienst­leis­tun­gen zu über­neh­men, bei denen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den, ist solch eine Ver­ein­ba­rung aus­zu­schlie­ßen. Auch bei der Aus­wahl einer Live­strea­ming-Platt­form muss eine sol­che Ver­ein­ba­rung geschlos­sen wer­den und wäh­len Sie am bes­ten eine Live­strea­ming-Platt­form aus, bei der sicher­ge­stellt ist, dass die Daten nur inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on gespei­chert sind.

Urhe­ber­recht

Ein wei­te­rer Aspekt, der eigent­lich nicht direkt zur DSGVO gehört, der aber eben­falls zu betrach­ten ist, ist das Urhe­ber­recht. Denn wenn Redner:innen in einer Prä­sen­ta­ti­on einen Inhalt ein­bin­den, an dem diese:r nicht die erfor­der­li­chen Rech­te besitzt, und dies dann im Stream zu sehen ist, stellt sich die Fra­ge, wer für die­se Urhe­ber­rechts­ver­let­zung ver­ant­wort­lich ist.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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