Streaming Media oder umgangssprachlich meist nur Streaming genannt, bezeichnet die gleichzeitige Übertragung und Wiedergabe von Video- und/oder Audiodaten über ein Rechnernetz per Datenstrom.
So ist es möglich, verschiedene Inhalte auf den unterschiedlichsten Plattformen live einem großen Publikum zur Verfügung zu stellen. Bei unterschiedlichen Events ist dieses aufgrund immer neuer technischer Möglichkeiten und günstiger Hardware nun möglich. Denn lange war Streaming auf Plattformen den Großen vorbehalten. Diese Entwicklung ist auch datenschutzrechtlich interessant.
Informationspflicht
Jede Person welche in einem Livestream zu sehen ist, muss darüber informiert sein. Dies ist bei Referenten, Moderatoren oder Rednern noch recht eindeutig. Schwieriger wird es, wenn auch Besucher zu sehen sind. Denn alle Personen, die zu sehen sind oder zu sehen sein könnten, sind darüber zu informieren, was mit ihren Daten passiert. Dazu gehören Angaben, wie lange die Aufnahmen gespeichert und verwendet wird.
Social-Media-Plattformen
Häufig werden Livestreams über die entsprechenden Funktionen der Social-Media-Plattformen gestreamt. Dort müssen die Nutzer:innen, um den Livestream dort anzuschauen, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Dienste annehmen. Damit akzeptieren sie dann ein umfangreiches Tracking, welches die Plattformen für die Ausspielung von Werbung nutzen. Außerdem kann hier nicht sichergestellt werden, in welchen Ländern die Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Auftragsverarbeitungsvertrag
Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist mit dem Dienstleister ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen. Wenn ein Unternehmen (Auftraggeber) einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) beauftragt, Dienstleistungen zu übernehmen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist solch eine Vereinbarung auszuschließen. Auch bei der Auswahl einer Livestreaming-Plattform muss eine solche Vereinbarung geschlossen werden und wählen Sie am besten eine Livestreaming-Plattform aus, bei der sichergestellt ist, dass die Daten nur innerhalb der Europäischen Union gespeichert sind.
Urheberrecht
Ein weiterer Aspekt, der eigentlich nicht direkt zur DSGVO gehört, der aber ebenfalls zu betrachten ist, ist das Urheberrecht. Denn wenn Redner:innen in einer Präsentation einen Inhalt einbinden, an dem diese:r nicht die erforderlichen Rechte besitzt, und dies dann im Stream zu sehen ist, stellt sich die Frage, wer für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist.
Also lassen Sie sich gut beraten.