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Richt­li­nie zum Home-Office

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Im Janu­ar letz­ten Jah­res habe ich bereits einen Blog-Bei­trag zum Home-Office veröffentlicht.

Es bestehen jedoch Hür­den und Gefah­ren bei Arbei­ten mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Home-Office.

Denn war­um soll das Arbei­ten im siche­ren zuhau­se nicht sicher sein?

Eine Richt­li­nie zum Home-Office schafft hier Sicher­heit für alle Betei­li­gen und min­dert nicht nur das Risi­ko einer Datenpanne.

Schon bei einem Anteil von 10% in der Arbeits­zeit ins Home-Office, ist es wich­tig, eine Richt­li­nie vorzugeben.

Die­se ist wich­tig, damit die arbeits­recht­li­chen Vor­ga­ben für den dann alter­na­ti­ven Arbeits­platz klar gere­gelt sind.

Denn im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht sind Ver­ant­wort­li­che dazu ver­pflich­tet, dass neben den Anfor­de­run­gen an die im Unter­neh­men gel­ten­den Richt­li­ni­en dann auch zusätz­lich die gesetz­li­chen Rege­lun­gen zum Arbeits­zeit­ge­setz und dem Arbeits­schutz­ge­setz ein­ge­hal­ten werden.

So wird ein siche­res und pro­duk­ti­ves Arbeits­um­feld bei der Arbeit im Home-Office sicher­ge­stellt und eine unsi­che­re Hand­ha­bung ver­mie­den bzw. ausgeschlossen.

Bestehen­de Richt­li­ni­en sind auch im Home-Office ein­zu­hal­ten und gel­ten für alle Mitarbeiter:innen.

Die Richt­li­nie regelt:

das Zutritts­recht

Ver­ant­wort­li­che müs­sen ermit­teln, wel­che Arbeits­schutz­maß­nah­men nötig sind und gemäß § 5 ArbSchG eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung durchführen.

Für eine ent­spre­chen­de Kon­trol­le haben Ver­ant­wort­li­che ein Zutritts­recht zum Arbeits­platz oder kann alter­na­tiv durch eine genaue Befra­gung oder durch ent­spre­chen­de Foto­do­ku­men­ta­ti­on der Mit­ar­bei­ten­den die Umstän­de überprüfen.

die Arbeits­zeit

Auch im Home-Office gilt das Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) und daher sind Rege­lun­gen zu Höchst­ar­beits­zeit, Ruhe­pau­sen, Ruhe­zei­ten sowie das Ver­bot von Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit einzuhalten.

Für alle Mitarbeiter:innen gel­ten grund­sätz­lich die regu­lä­ren Fei­er­ta­ge am Home-Office Arbeitsort.

den Arbeits­schutz

Mitarbeiter:innen die nicht allei­ne woh­nen, müs­sen grund­sätz­lich für das Arbei­ten im Home-Office ein sepa­ra­tes Arbeits­zim­mer einrichten.

Die Möbel soll­ten ergo­no­misch sein, um ohne Pro­ble­me wäh­rend der gesam­ten Arbeits­zeit zu arbeiten.

Für län­ge­re Bild­schirm­ar­beit ist ein Moni­tor mit Tas­ta­tur und Maus einzusetzen.

Der Arbeits­platz soll aus­rei­chend hell sein (min. 700 Lux), mit Tages­licht ver­sorgt wer­den und ist ggf. durch eine Steh- oder Tisch­leuch­te zu ergänzen.

Es bedarf einer ange­mes­se­ne Tem­pe­ra­tur und Frisch­luft am Arbeitsplatz.

Eine eine idea­le Raum­tem­pe­ra­tur liegt bei 22° Celsius.

die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und den Datenschutz

Hier­zu soll­ten min­des­ten die nach­fol­gen­den Vor­ga­be ent­hal­ten sein:

  • Ein­satz von Pri­va­te Hard- und Soft­ware verbieten
  • Bild­schir­me sind best­mög­lich vor Ein­sicht­nah­me zu schützen
  • Ver­trau­li­che Unter­la­gen sind in einem abschließ­ba­ren Schrank aufzubewahren
  • Für die Ent­sor­gung von Unter­la­gen ist ein Akten­ver­nich­ter ab der Sicher­heits­stu­fe P4 und P5 bei sehr hohem Schutz­be­darf zu verwenden
  • Alter­na­tiv ist vor­zugs­wei­se die papier­lo­se Arbeits­wei­se anzuwenden
  • Com­pu­ter sind auch bei kurz­zei­ti­ger Abwe­sen­heit zu sperren
  • Dienst­li­che Hard­ware ist nicht von ande­ren Per­so­nen zu nutzen
  • Ver­trau­li­che Tele­fo­na­te und Video­kon­fe­ren­zen sind vor dem Mit­hö­ren durch Drit­te zu schüt­zen (ggf. Türen und Fens­ter schließen)
  • Mobi­le Daten­trä­ger sind nur ver­schlüs­selt zu transportieren.

den Ver­si­che­rungs­schutz

Hat ein Unfall unmit­tel­bar mit der Arbeit zu tun, so greift grund­sätz­lich der Schutz der gesetz­li­chen Unfallversicherung.

Die Abgren­zung zwi­schen pri­va­tem und beruf­li­chem Umfeld im Home-Office ist schwer,.

Daher hängt eine rechts­ver­bind­li­che Bewer­tung letz­ten Endes immer von den kon­kre­ten Umstän­den des ein­zel­nen Fal­les ab.

Zur Richt­li­nie für das Home-Office soll­ten wei­te­re Rege­lun­gen oder Richt­li­ni­en bestehen.

Wie zum Bei­spiel eine:

  • Richt­li­nie für mobi­le Endgeräte
  • Pass­wort­richt­li­nie
  • Richt­li­nie für mobi­le Datenträger
  • Richt­li­nie zum Umgang mit Betriebsmitteln
  • usw.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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