Im Januar letzten Jahres habe ich bereits einen Blog-Beitrag zum Home-Office veröffentlicht.
Es bestehen jedoch Hürden und Gefahren bei Arbeiten mit personenbezogenen Daten im Home-Office.
Denn warum soll das Arbeiten im sicheren zuhause nicht sicher sein?
Eine Richtlinie zum Home-Office schafft hier Sicherheit für alle Beteiligen und mindert nicht nur das Risiko einer Datenpanne.
Schon bei einem Anteil von 10% in der Arbeitszeit ins Home-Office, ist es wichtig, eine Richtlinie vorzugeben.
Diese ist wichtig, damit die arbeitsrechtlichen Vorgaben für den dann alternativen Arbeitsplatz klar geregelt sind.
Denn im Rahmen der Fürsorgepflicht sind Verantwortliche dazu verpflichtet, dass neben den Anforderungen an die im Unternehmen geltenden Richtlinien dann auch zusätzlich die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz eingehalten werden.
So wird ein sicheres und produktives Arbeitsumfeld bei der Arbeit im Home-Office sichergestellt und eine unsichere Handhabung vermieden bzw. ausgeschlossen.
Bestehende Richtlinien sind auch im Home-Office einzuhalten und gelten für alle Mitarbeiter:innen.
Die Richtlinie regelt:
das Zutrittsrecht
Verantwortliche müssen ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen nötig sind und gemäß § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Für eine entsprechende Kontrolle haben Verantwortliche ein Zutrittsrecht zum Arbeitsplatz oder kann alternativ durch eine genaue Befragung oder durch entsprechende Fotodokumentation der Mitarbeitenden die Umstände überprüfen.
die Arbeitszeit
Auch im Home-Office gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und daher sind Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit einzuhalten.
Für alle Mitarbeiter:innen gelten grundsätzlich die regulären Feiertage am Home-Office Arbeitsort.
den Arbeitsschutz
Mitarbeiter:innen die nicht alleine wohnen, müssen grundsätzlich für das Arbeiten im Home-Office ein separates Arbeitszimmer einrichten.
Die Möbel sollten ergonomisch sein, um ohne Probleme während der gesamten Arbeitszeit zu arbeiten.
Für längere Bildschirmarbeit ist ein Monitor mit Tastatur und Maus einzusetzen.
Der Arbeitsplatz soll ausreichend hell sein (min. 700 Lux), mit Tageslicht versorgt werden und ist ggf. durch eine Steh- oder Tischleuchte zu ergänzen.
Es bedarf einer angemessene Temperatur und Frischluft am Arbeitsplatz.
Eine eine ideale Raumtemperatur liegt bei 22° Celsius.
die Informationssicherheit und den Datenschutz
Hierzu sollten mindesten die nachfolgenden Vorgabe enthalten sein:
- Einsatz von Private Hard- und Software verbieten
- Bildschirme sind bestmöglich vor Einsichtnahme zu schützen
- Vertrauliche Unterlagen sind in einem abschließbaren Schrank aufzubewahren
- Für die Entsorgung von Unterlagen ist ein Aktenvernichter ab der Sicherheitsstufe P4 und P5 bei sehr hohem Schutzbedarf zu verwenden
- Alternativ ist vorzugsweise die papierlose Arbeitsweise anzuwenden
- Computer sind auch bei kurzzeitiger Abwesenheit zu sperren
- Dienstliche Hardware ist nicht von anderen Personen zu nutzen
- Vertrauliche Telefonate und Videokonferenzen sind vor dem Mithören durch Dritte zu schützen (ggf. Türen und Fenster schließen)
- Mobile Datenträger sind nur verschlüsselt zu transportieren.
den Versicherungsschutz
Hat ein Unfall unmittelbar mit der Arbeit zu tun, so greift grundsätzlich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Abgrenzung zwischen privatem und beruflichem Umfeld im Home-Office ist schwer,.
Daher hängt eine rechtsverbindliche Bewertung letzten Endes immer von den konkreten Umständen des einzelnen Falles ab.
Zur Richtlinie für das Home-Office sollten weitere Regelungen oder Richtlinien bestehen.
Wie zum Beispiel eine:
- Richtlinie für mobile Endgeräte
- Passwortrichtlinie
- Richtlinie für mobile Datenträger
- Richtlinie zum Umgang mit Betriebsmitteln
- usw.
Also lassen Sie sich gut beraten.
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