Mittlerweile werben Firmen nicht nur mit den jeweiligen Produkten oder Dienstleistungen, sondern auch Fotos der Mitarbeiter:innen sind sehr beliebt.
Dies ist jedoch nur mit Einwilligung der Beschäftigten möglich und damit besteht auch immer die Möglichkeit, dass Beschäftigte ihre Einwilligung widerrufen und die Fotos wieder zu löschen sind.
Warum, erkläre ich in diesem Beitrag, denn bei der Nutzung von Fotos ohne Einwilligung drohen Bußgelder.
Ein spanisches Unternehmen, das Mitarbeiterfotos veröffentlichte ohne eine Einwilligung einzuholen und auch nach mehrmaliger Aufforderung der Beschäftigten die Fotos nicht von ihrer Webseite entfernte, hatte Anfang des Jahres ein Bußgeld in Höhe von 6.000 € für diesen Verstoß erhalten.
Häufig werden Fotos oder Videos von Beschäftigten aber nicht nur veröffentlicht, um den Ansprechpartner:innen ein Gesicht zu geben.
Immer öfter sind Bilder der Beschäftigten auch zu Marketingzwecken genutzt.
Von Imagevideos mit Beschäftigten als Darsteller:innen bis zu Werbefotos, welche online auf Flyern oder riesigen Plakaten zu sehen sind.
Wenn auch solche Marketingmaterialien auf Grundlage von Einwilligungen erstellt sind, ergibt sich ein großes Problem.
Denn Mitarbeitende können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen und das teilweise teuer produzierte Werbevideo ist dann ggf. zu löschen.
Der Model Release Vertrag als Lösung
Um dieser Unsicherheit vorzubeugen, sind für Marketingmaterialien mit den abgebildeten Personen sogenannte Model Release Verträge abzuschließen.
Die datenschutzrechtliche Grundlage für die Bildnutzung ist dann nicht mehr die Einwilligung, sondern der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Ein einseitiger Widerruf ist dann also nicht mehr möglich.
Neben der datenschutzrechtlichen Komponente ist bei Fotos und Videos auch immer das Recht am eigenen Bild zu beachten.
Denn gemäß § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) ist die Veröffentlichung nur mit Einwilligung der abgebildeten Person möglich.
Diese Einwilligung ist nicht gleichzusetzen mit der datenschutzrechtlichen Einwilligung.
Wenn aber eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt ist, ist diese auch als Einwilligung nach KunstUrhG zu werten.
Auch der Abschluss eines Model Release Vertrags wird als eine solche Einwilligung gewertet, obwohl datenschutzrechtlich keine Einwilligung vorliegt.
Die Gestaltung des Model Release Vertrag
Was macht also einen Model Release Vertrag aus?
Darin ist geregelt, wie Aufnahmen von den abgebildeten Personen angefertigt und zu veröffentlichten sind.
Außerdem ist festzulegen, ob und in welchem Umfang die Aufnahmen bearbeitet werden dürfen.
Bei diesen Punkten möglichst detailliert zu sein ist wichtig, denn im Zweifel gilt alles nicht ausdrücklich genannte als nicht vereinbart.
Sollte im Vertrag beispielsweise nur die Nutzung von Fotos für die Social Media-Kanäle und Webseiten des Unternehmens vereinbart sein, könnte sich die abgebildete Person gegen die Nutzung auf gedruckten Flyern wehren.
Letztlich sollte festgelegt werden, ob für die Aufnahmen eine gesonderte Vergütung gezahlt wird oder nicht.
Der Inhalt des Model Release Vertrags muss also genau durchdacht sein, um bei der Nutzung von Aufnahmen mit der nötigen Rechtssicherheit zu agieren.
Also lassen Sie sich gut beraten.