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Min­der­jäh­ri­ge Nutzer:innen bei Instagram

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Meta hat auf Insta­gram bewusst Daten von Kon­ten­in­ha­bern unter einem Alter von 13 Jah­re gesam­melt und aus­ge­wer­tet. Mel­dun­gen, dass es sich dabei um Daten von Min­der­jäh­ri­gen han­delt wur­den igno­riert. Dem­nach ergin­gen bereits seit 2019 mehr als 1,1 Mil­lio­nen Hin­wei­se über Kon­ten Min­der­jäh­ri­ger, wel­che auf Insta­gram aktiv sei­en. Nach ent­sie­gel­ten Kla­gen von meh­re­ren US-Bun­des­staa­ten ist ledig­lich ein klei­ner Teil davon deak­ti­viert wor­den. Statt­des­sen soll das Unter­neh­men “rou­ti­ne­mä­ßig” per­sön­li­che Daten der Kin­der gesam­melt haben, berich­tet die New York Times (NYT).

Mil­lio­nen min­der­jäh­ri­ge Nut­zer sind ein „offe­nes Geheimnis”

Dass Mil­lio­nen von Nutzer:innen auf Insta­gram unter 13 Jah­re alt sind, ist Meta wohl bekannt:

“inner­halb des Unter­neh­mens ein offe­nes Geheim­nis, das rou­ti­ne­mä­ßig doku­men­tiert, rigo­ros ana­ly­siert und vor der Öffent­lich­keit geschützt wird”

heißt es in Kla­ge­schrift gegen Meta

Anhand inter­ner E‑Mails, Mit­ar­bei­ter-Chats und Prä­sen­ta­tio­nen sind Min­der­jäh­ri­ge in dem sozia­len Foto- und Video­netz­werk jah­re­lang begehrt und gezielt ver­folgt. Dabei wer­den Stand­or­te und E‑Mail-Adres­sen gesam­melt, wel­ches eben­falls laut NYT aus ent­sie­gel­ten Ankla­ge her­vor­geht. Meta hat es “kon­ti­nu­ier­lich ver­säumt”, wirk­sa­me Sys­te­me zur Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on zu prio­ri­sie­ren und statt­des­sen Ansät­ze zur Umge­hung der Alters­be­schrän­kung zu ver­wen­den. Der Insta­gram-Chef Adam Mos­se­rie hat im Novem­ber 2021 dem Bericht zufol­ge in einem inter­nen Fir­men-Chat gesagt:

“Tweens wol­len Zugang zu Insta­gram, und sie lügen über ihr Alter, um ihn jetzt zu bekommen.”

Insta­gram-Chef Adam Mosserie

In einer Aus­sa­ge vor dem Senat hat er anschlie­ßend erklärt, dass Kin­der unter 13 Jah­ren auf Insta­gram nicht erlaubt sind.

Hin­wei­se auf Kon­ten von Kin­dern ignoriert

Laut den ein­ge­reich­ten Unter­la­gen ver­fügt Meta über vie­le Indi­ka­to­ren für min­der­jäh­ri­ge Nutzer:innen, auf des­sen Platt­form. Ein inter­nes Dia­gramm etwa zeigt, wie das Unter­neh­men die täg­li­che Nut­zung von 11- und 12-Jäh­ri­gen ver­folgt. Auch Hin­wei­se auf Kon­ten Min­der­jäh­ri­ger, die über die Mel­de­funk­ti­on ange­zeigt sind, hat der Social-Media-Kon­zern igno­riert, solan­ge die­se kei­ne Nutz­er­bio­gra­fie oder Fotos ent­hal­ten. So dis­ku­tier­ten 2019 Insta­gram-Mit­ar­bei­ter per E‑Mail dar­über, war­um vier Kon­ten einer 12-Jäh­ri­gen trotz Anfra­gen und Beschwer­den der Mut­ter des Mäd­chens nicht gelöscht sind.

Meta nennt Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on als “kom­ple­xe Herausforderung”

Meta hat erklärt, dass die Ankla­ge die jahr­zehn­te­lan­ge Arbeit zur siche­ren und alters­ge­rech­ten Gestal­tung der Online-Erfah­run­gen Jugend­li­cher “durch selek­ti­ve Zita­te und her­aus­ge­pick­ter Doku­men­te falsch dar­stellt”. Die Alters­über­prü­fung ist eine “kom­ple­xe Her­aus­for­de­rung” ins­be­son­de­re bei jün­ge­ren Nutzer:innen ohne Schul­aus­weis oder Füh­rer­schein, fügt das Unter­neh­men hin­zu. Der Kon­zern erwar­tet viel­mehr ein Bun­des­ge­setz, wel­ches die nöti­ge Zustim­mung der Eltern von unter 16-Jäh­ri­gen bereits in den jewei­li­gen App-Stores ein­holt und so müs­sen Nutzer:innen ihre Geburts­da­ten nicht mehr an vie­le ver­schie­de­ne Apps weitergeben. 

Der Children’s Online Pri­va­cy Pro­tec­tion Act (COPPA) von 1998 schreibt vor, dass Online-Diens­te mit Inhal­ten, die sich an Kin­der unter 13 Jah­ren rich­ten, die über­prüf­ba­re Erlaub­nis eines Eltern­teils ein­ho­len müs­sen, bevor sie per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Min­der­jäh­ri­gen erfas­sen. Ver­stö­ße gegen den COPPA kön­nen mit Geld­stra­fen von bis zu 50.000 Dol­lar geahn­det werden.

Im Mai 2023 ver­häng­te die iri­sche Daten­auf­sicht eine DSGVO-Stra­fe in Höhe von 1,2 Mil­li­ar­den Euro gegen den Face­book-Mut­ter­kon­zern Meta und ver­pflich­tet die­ses zusätz­lich, alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von EU-Nutzer:innen in Rechen­zen­tren in der Euro­päi­schen Uni­on vor­zu­hal­ten. Infol­ge des Cam­bridge-Ana­ly­ti­ca-Skan­dals muss­te Face­book bereits 2019 eine fünf Mil­li­ar­den Dol­lar-Stra­fe zahlen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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