Unterricht zum Datenschutz ist sehr wichtig, aber wahrscheinlich nicht wirklich sehr beliebt.
Wenn es dann noch die beiden letzten Unterrichtsstunden am Freitag sind, ist die Freude und konzentrierte Teilnahme kaum zu beschreiben.
Daher ist ein interessanter und lebhafter Unterricht hier umso wichtiger.
Ein reines Vortragen von Gesetzen und Fakten ist zwar inhaltlich richtig, aber wenig inspirierend um das Gehörte auch tatsächlich im Alltag zu berücksichtigten.
Doch Unterricht zum Datenschutz ist sehr wichtig!
Denn früher gab es kein Wikipedia oder Online-Duden, das für jeden über das Smartphone griffbereit in der Tasche verfügbar ist.
Es mussten Bücher und damit unzälige Blätter gewälzt werden, um an die gewünschten Informationen zu gelangen.
Solche Herausforderungen sind heute Geschichten, die man den Enkelkindern erzählen kann und einen verwirrten Gesichtsausdruck bei ihnen auslöst.
Denn die heutigen Generationen wachsen mit den neusten Technologien auf, das Internet ist Bestandteil ihres Lebens und alles was sie suchen, finden sie mit größter Wahrscheinlichkeit online.
Doch während sie im Internet unterwegs sind, die „lebensnotwendigen“ sozialen Netzwerke nutzen und auf diversen Apps ihre Zeit verbringen, hinterlassen sie viele Spuren, denen sie sich kaum bewusst sind.
Auch wenn sich in der Regel kein Kind auf sein informationelles Selbstbestimmungsrecht berufen wird, steht es ihnen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG zu.
Selbstverständlich unterliegen personenbezogene Daten von Kindern auch dem Schutz der DSGVO.
Nur recht ungünstig, wenn Kinder sich nicht einmal im Klaren sind, dass sie über solche Rechte verfügen und warum es Allen überhaupt gewährt wird.
Zum einen können hier die Unternehmen gefährliche Akteure sein, indem sie intransparent Kinderdaten im unternehmerischen Alltag insbesondere für Webezwecke verwenden.
Zum anderen sind wie Erwachsene auch Kinder vielen Gefahren, wie Phishing oder Viren ausgesetzt.
Umso wichtiger, dass Sorgeberechtigte hier eine besondere Verpflichtung bis zum 16 Lebensjahr nach der DSGVO besitzen.
Doch weder Kindern noch Jugendlichen sollten die Vorteile des Internets vorenthalten werden.
Das Spektrum an Informationen und Wissen, welches hierdurch schnell und einfach erlangt wird, ist unvergleichbar sowie unersetzbar.
Weitere Vorteile haben zudem in Pandemiezeiten an Bedeutung gewonnen, indem die Kommunikation und der Austausch aufrechterhalten wurde.
All diese Aufzählungen sind vielen bekannt und kein Geheimnis mehr.
Doch was leider noch nicht Allen bekannt ist, sind die ernsthaften Risiken und Nachteile der Nutzung des Internets.
Das Bedauerliche hier ist, dass die Risiken gar nicht als Gefahr eingestuft werden und an der Ernsthaftigkeit gezweifelt wird.
Die Aussage „Mir passiert schon nichts!“ oder „Ich habe doch nichts zu verbergen!“ ist oft zu hören.
Dabei wird aber häufig vergessen, dass das Internet nichts vergisst.
In dieser Hinsicht sollten auch Kinder und Jugendliche aufgeklärt sein, damit sie später nicht mit unangenehmen Beiträgen, insbesondere bei der Nutzung von sozialen Netzwerken, konfrontiert sind.
Die Rolle der Sorgeberechtigten (Eltern)
Sorgeberechtigte nehmen die größte Rolle bei der Wissensvermittlung und der Internetnutzung ihrer Kinder ein.
Weit weg vom Datenschutz ist das Bewusstsein über die angemessene Nutzung der heutigen digitalen Möglichkeiten Sache der Erziehung, die sehr individuell abläuft.
Hierbei ist auch ein gesundes Vertrauensverhältnis vorausgesetzt, um Kindern den Mut geben zu können, bei Gefahren, mit denen sie im Internet in Berührung kommen, diese mit ihren Eltern zu teilen.
Doch was, wenn die Eltern selbst nicht viel vom Datenschutz halten?
An diesem Punkt wird es nämlich kritisch und da stellt sich die Frage, wie Kinder sonst in Kontakt mit dem Datenschutz kommen sollen?
Datenschutz als Pflichtfach?
In der Schule und somit weg von zuhause verbringen Kinder und Jugendliche die meiste Zeit.
Dabei werden Stimmen lauter, die für einen Datenschutzunterricht oder sogar für einen Pflichtfach in Schulen plädieren.
An Schulen bleibt die Möglichkeit den Datenschutz als Workshop oder Schulung durch Datenschutz-Experten anzubieten.
Diese können im Rahmen von regelmäßigen „Datenschutzwochen“ oder mehreren „Datenschutztagen“ umgesetzt werden.
Ob es nun als Pflichtfach eingeführt wird, dem Datenschutz einige Unterrichtseinheiten gewidmet werden oder es nur im Rahmen eines Projektes gestaltet wird, bleibt abzuwarten.
Doch von Tag zu Tag werden immer mehr Möglichkeiten angeboten, um den Datenschutz im Unterricht einzubinden.
Das erfordert in gewissen Fällen auch das Engagement und die Initiative von Lehrerinnen und Lehrern.
Neben der Idee, Workshops oder Schulungen von Datenschutz-Expert:innen durchführen zu lassen, besteht ebenfalls die Option, dass Lehrkräfte anhand hilfreicher Unterrichtsmaterialien diese Rolle übernehmen.
Also lassen Sie sich gut beraten.