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Unter­richt zum Datenschutz

Lese­dau­er 4 Minu­ten

Unter­richt zum Daten­schutz ist sehr wich­tig, aber wahr­schein­lich nicht wirk­lich sehr beliebt.

Wenn es dann noch die bei­den letz­ten Unter­richts­stun­den am Frei­tag sind, ist die Freu­de und kon­zen­trier­te Teil­nah­me kaum zu beschreiben.

Daher ist ein inter­es­san­ter und leb­haf­ter Unter­richt hier umso wichtiger.

Ein rei­nes Vor­tra­gen von Geset­zen und Fak­ten ist zwar inhalt­lich rich­tig, aber wenig inspi­rie­rend um das Gehör­te auch tat­säch­lich im All­tag zu berücksichtigten.

Doch Unter­richt zum Daten­schutz ist sehr wichtig!

Denn frü­her gab es kein Wiki­pe­dia oder Online-Duden, das für jeden über das Smart­phone griff­be­reit in der Tasche ver­füg­bar ist.

Es muss­ten Bücher und damit unzä­li­ge Blät­ter gewälzt wer­den, um an die gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen zu gelangen.

Sol­che Her­aus­for­de­run­gen sind heu­te Geschich­ten, die man den Enkel­kin­dern erzäh­len kann und einen ver­wirr­ten Gesichts­aus­druck bei ihnen auslöst.

Denn die heu­ti­gen Gene­ra­tio­nen wach­sen mit den neus­ten Tech­no­lo­gien auf, das Inter­net ist Bestand­teil ihres Lebens und alles was sie suchen, fin­den sie mit größ­ter Wahr­schein­lich­keit online.

Doch wäh­rend sie im Inter­net unter­wegs sind, die „lebens­not­wen­di­gen“ sozia­len Netz­wer­ke nut­zen und auf diver­sen Apps ihre Zeit ver­brin­gen, hin­ter­las­sen sie vie­le Spu­ren, denen sie sich kaum bewusst sind.

Auch wenn sich in der Regel kein Kind auf sein infor­ma­tio­nel­les Selbst­be­stim­mungs­recht beru­fen wird, steht es ihnen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG zu. 

Selbst­ver­ständ­lich unter­lie­gen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Kin­dern auch dem Schutz der DSGVO.

Nur recht ungüns­tig, wenn Kin­der sich nicht ein­mal im Kla­ren sind, dass sie über sol­che Rech­te ver­fü­gen und war­um es Allen über­haupt gewährt wird.

Zum einen kön­nen hier die Unter­neh­men gefähr­li­che Akteu­re sein, indem sie intrans­pa­rent Kin­der­da­ten im unter­neh­me­ri­schen All­tag ins­be­son­de­re für Webe­zwe­cke verwenden.

Zum ande­ren sind wie Erwach­se­ne auch Kin­der vie­len Gefah­ren, wie Phis­hing oder Viren ausgesetzt.

Umso wich­ti­ger, dass Sor­ge­be­rech­tig­te hier eine beson­de­re Ver­pflich­tung bis zum 16 Lebens­jahr nach der DSGVO besitzen.

Doch weder Kin­dern noch Jugend­li­chen soll­ten die Vor­tei­le des Inter­nets vor­ent­hal­ten werden.

Das Spek­trum an Infor­ma­tio­nen und Wis­sen, wel­ches hier­durch schnell und ein­fach erlangt wird, ist unver­gleich­bar sowie unersetzbar.

Wei­te­re Vor­tei­le haben zudem in Pan­de­mie­zei­ten an Bedeu­tung gewon­nen, indem die Kom­mu­ni­ka­ti­on und der Aus­tausch auf­recht­erhal­ten wurde.

All die­se Auf­zäh­lun­gen sind vie­len bekannt und kein Geheim­nis mehr.

Doch was lei­der noch nicht Allen bekannt ist, sind die ernst­haf­ten Risi­ken und Nach­tei­le der Nut­zung des Internets.

Das Bedau­er­li­che hier ist, dass die Risi­ken gar nicht als Gefahr ein­ge­stuft wer­den und an der Ernst­haf­tig­keit gezwei­felt wird.

Die Aus­sa­ge „Mir pas­siert schon nichts!“ oder „Ich habe doch nichts zu ver­ber­gen!“ ist oft zu hören.

Dabei wird aber häu­fig ver­ges­sen, dass das Inter­net nichts vergisst.

In die­ser Hin­sicht soll­ten auch Kin­der und Jugend­li­che auf­ge­klärt sein, damit sie spä­ter nicht mit unan­ge­neh­men Bei­trä­gen, ins­be­son­de­re bei der Nut­zung von sozia­len Netz­wer­ken, kon­fron­tiert sind.

Die Rol­le der Sor­ge­be­rech­tig­ten (Eltern)

Sor­ge­be­rech­tig­te neh­men die größ­te Rol­le bei der Wis­sens­ver­mitt­lung und der Inter­net­nut­zung ihrer Kin­der ein.

Weit weg vom Daten­schutz ist das Bewusst­sein über die ange­mes­se­ne Nut­zung der heu­ti­gen digi­ta­len Mög­lich­kei­ten Sache der Erzie­hung, die sehr indi­vi­du­ell abläuft.

Hier­bei ist auch ein gesun­des Ver­trau­ens­ver­hält­nis vor­aus­ge­setzt, um Kin­dern den Mut geben zu kön­nen, bei Gefah­ren, mit denen sie im Inter­net in Berüh­rung kom­men, die­se mit ihren Eltern zu teilen.

Doch was, wenn die Eltern selbst nicht viel vom Daten­schutz halten?

An die­sem Punkt wird es näm­lich kri­tisch und da stellt sich die Fra­ge, wie Kin­der sonst in Kon­takt mit dem Daten­schutz kom­men sollen?

Daten­schutz als Pflichtfach?

In der Schu­le und somit weg von zuhau­se ver­brin­gen Kin­der und Jugend­li­che die meis­te Zeit.

Dabei wer­den Stim­men lau­ter, die für einen Daten­schutz­un­ter­richt oder sogar für einen Pflicht­fach in Schu­len plädieren.

An Schu­len bleibt die Mög­lich­keit den Daten­schutz als Work­shop oder Schu­lung durch Daten­schutz-Exper­ten anzubieten.

Die­se kön­nen im Rah­men von regel­mä­ßi­gen „Daten­schutz­wo­chen“ oder meh­re­ren „Daten­schutz­ta­gen“ umge­setzt werden.

Ob es nun als Pflicht­fach ein­ge­führt wird, dem Daten­schutz eini­ge Unter­richts­ein­hei­ten gewid­met wer­den oder es nur im Rah­men eines Pro­jek­tes gestal­tet wird, bleibt abzuwarten.

Doch von Tag zu Tag wer­den immer mehr Mög­lich­kei­ten ange­bo­ten, um den Daten­schutz im Unter­richt einzubinden.

Das erfor­dert in gewis­sen Fäl­len auch das Enga­ge­ment und die Initia­ti­ve von Leh­re­rin­nen und Lehrern.

Neben der Idee, Work­shops oder Schu­lun­gen von Datenschutz-Expert:innen durch­füh­ren zu las­sen, besteht eben­falls die Opti­on, dass Lehr­kräf­te anhand hilf­rei­cher Unter­richts­ma­te­ria­li­en die­se Rol­le übernehmen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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