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Daten­schutz­ab­kom­men

Lese­dau­er 2 Minu­ten

EU und USA eini­gen sich im Grund­satz auf neu­es Datenschutzabkommen.

Die­ses soll ein Nach­fol­ger des vom EuGH gekipp­ten “Pri­va­cy Shield” für den Trans­fer per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten sein.

Dies gaben EU-Kom­mis­si­ons­che­fin Ursu­la von der Ley­en und US-Prä­si­dent Joe Biden am 25. März 2022 bekannt.

“Dies wird einen vor­her­seh­ba­ren und ver­trau­ens­wür­di­gen Daten­ver­kehr zwi­schen der EU und den USA ermög­li­chen und den Schutz der Pri­vat­sphä­re und der bür­ger­li­chen Frei­hei­ten gewährleisten”

Ursu­la von der Leyer

Der EuGH hat­te den “Pri­va­cy Shield” für die Über­mitt­lung von Daten aus Euro­pa über den Atlan­tik im Juli 2020 mit der Begrün­dung gekippt, dass das Daten­schutz­ni­veau in den USA nicht den Stan­dards der EU entspreche.

Die Richter:innen bemän­gel­ten vor allem die weit­rei­chen­den Zugriffs­mög­lich­kei­ten von US-Geheim­diens­ten auf Daten von Europäer:innen.

Hohe Unsi­cher­heit

Für Unter­neh­men ent­stand dadurch gro­ße Rechts­un­si­cher­heit beim Daten­trans­fer zwi­schen den USA und der EU.

So warn­te der Face­book-Kon­zern Meta seit Herbst, dass das Online-Netz­werk und auch Insta­gram in Euro­pa wahr­schein­lich ein­ge­stellt wer­den müss­ten, wenn es kei­ne Nach­fol­ge­re­ge­lung gibt.

Ent­spre­chend begrüß­te der Bran­chen­ver­band Busi­ness Soft­ware Alli­ance die grund­sätz­li­che Eini­gung, da sie Rechts­si­cher­heit schaf­fen werde.

Der “Pri­va­cy Shield” war 2016 ent­stan­den, nach­dem auch die Vor­gän­ger­re­ge­lung “Safe Har­bor” vom EuGH gekippt wor­den war.

Geklagt hat­te in bei­den Fäl­len der öster­rei­chi­sche Jurist Max Schrems.

Die­ser kri­ti­siert auch die neue Eini­gung, über die vor­erst kei­ne Details bekannt waren.

Sym­bo­lisch

“Der Deal war offen­bar ein Sym­bol, das von von der Ley­en gewollt war, aber kei­nen Rück­halt der Exper­ten in Brüs­sel hat, da sich die USA nicht bewegt haben. Beson­ders empö­rend ist, dass die USA angeb­lich den Krieg gegen die Ukrai­ne genutzt haben, um die EU in die­ser Wirt­schafts­fra­ge unter Druck zu setzen”

Daten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on Noyb von Schrems

Falls das neue Abkom­men nicht in Ein­klang mit EU-Recht sei, wer­de Noyb oder eine ande­re Grup­pe wohl auch die­ses anfechten.

“Wir hat­ten bereits 2015 ein rein poli­ti­sches Abkom­men, das kei­ner­lei Rechts­grund­la­ge hat­te. Wie es der­zeit aus­sieht, könn­ten wir das glei­che Spiel jetzt ein drit­tes Mal spie­len”, hieß es von Noy

teil­te die Daten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on Noyb

Es bleibt daher abzu­war­ten, ob das neue Abkom­men tat­säch­lich mit der dem EU-Recht im Ein­klang steht.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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