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Wenn der Arbeits­platz auch das Zuhau­se ist.

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Das Arbei­ten im eige­nen Heim ist ja kei­ne neue Erfin­dung, wenn es sich auch aktu­ell auf­grund der bestehen­den Coro­na-Pan­de­mie einer gro­ßen Beliebt­heit erfreu­en darf. Aber die­ses soll hier gera­de nicht das The­ma sein. Zu Hau­se arbei­ten fin­det ins­be­son­de­re im Rah­men der Kin­der­ta­ges­pfle­ge statt. 

Denn Kin­der­ta­ges­pfle­ge bezeich­net die Erzie­hung, Bil­dung und Betreu­ung von Kin­dern bei einer Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­son. Wel­che auch umgangs­sprach­lich Tages­el­tern, Tages­mut­ter, Tages­va­ter genannt wird. 

Die­ses wird von einer geeig­ne­ten Tages­pfle­ge­per­son im eige­nen Haus­halt oder in ange­mie­te­ten Räu­men geleistet.

Nun befin­den sich im eige­nen Haus­halt meis­tens auch ande­re Personen. 

Also die jewei­li­gen Part­ner, Kin­der usw. und da fan­gen die recht­li­chen Pro­ble­me mit dem Daten­schutz zwar nicht an, aber auch die­se sind Teil des gesam­ten Prozesses.

Den zum einen gibt es die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Kin­der und deren Sor­ge­be­rech­tig­ten und zum ande­ren die Daten der vor­ge­nann­ten Personen. 

Dabei müs­sen alle Par­tei­en sich an die DSGVO und deren mit gel­ten­den Gesetz­te halte.

Ver­ant­wort­lich für die Ein­hal­tung ist jedoch aus­schließ­lich die jewei­li­ge Tagespflegeperson.

Nun muss also auch noch neben unzäh­li­gen ande­ren Auf­la­gen der Daten­schutz beach­tet werden. 

Die­ses ist auch gar nicht so ein­fach, denn dabei eilt dem Datenschutz(recht) Land auf Land ab das Vor­ur­teil vor­aus, dass es lang­wei­lig und tro­cken sei. 

Ein The­men­ge­biet, das oft­mals ner­ve und eigent­lich nichts bringe. 

Dabei hört man lei­der viel zu oft Sät­ze wie „Ich habe doch nichts zu ver­ber­gen, Daten­schutz ist für mich nicht wichtig“.

Dar­an sind schon zwei Din­ge ekla­tant falsch:

  • Zum einen hat JEDER etwas zu ver­ber­gen, jeder hat Geheim­nis­se und soll­te die­se schützen.
  • Zum ande­ren haben Eltern, Kin­der und natür­lich Tages­müt­ter und ‑väter vie­le schüt­zens­wer­te Infor­ma­tio­nen und somit nicht zuletzt per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten.

Vie­le wich­ti­ge Fra­gen las­sen sich nicht so leicht beant­wor­ten. Etwa die nach der Haf­tung und den zukünf­ti­gen Auf­ga­ben beim Datenschutz. 

Hier­zu erhal­ten Sie in mei­nem extra auf die­ses The­ma abstimm­ten Vortrag.

Auf Wunsch auch in einem dazu pas­sen­den Work­shop pra­xis­na­he Bei­spiel und ler­nen so, den Daten­schutz in den All­tag zu integrieren.

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