Ab Januar 2024 gehört das elektronische Rezept in Arztpraxen zum Alltag. So sieht es das im Oktober 2020 in kraft getretene „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“, welches auch Patientendaten-Schutz-Gesetz „PDSG“ genannt wird, vor. Dieses Gesetz regelt auch die Einführung des E‑Rezeptes.
Wird bisher in Arztpraxen als Rezept ein Zettel ausgehändigt, welcher dann bei einer Apotheke für ein Arzneimittel eingereicht wird, so soll dieser Schritt in Zukunft digital mit dem elektronischen Rezept auch E‑Rezept genannt, erfolgen. Doch noch gibt es Schwierigkeiten bei der Einführung, da Kritik in Bezug auf Datenschutz und Sicherheit bestehen.
E‑Rezept App
Beim E‑Rezept wird mittels eines QR-Codes das digitale Rezept auf dem Smartphone abgerufen. Patienten empfangen auf diese Weise Rezepte von Arztpraxen elektronisch über eine App verwalten und bei der Apotheke vorlegen. Dadurch sollen in Arztpraxen und Apotheken Abläufe vereinfacht und Termine und Wege zum Arzt reduziert. Die elektronische Speicherung der Rezepte hilft dabei, schneller Wechselwirkungen von verschriebenen Medikamenten zu erkennen.
Hinzu kommen einige Vorteile, so kann durch die App erkannt werden, in welcher Apotheke das gesuchte Medikament gerade verfügbar ist und es können Medikationserinnerungen hinterlegt und Medikationspläne erstellt werden. Diese können dabei helfen, eine Übersicht über die Einnahme der Arzneimittel zu behalten. Auch Videosprechstunden lassen sich über die App vereinbaren und Folgerezepte über die App einfach digital übermittelt. Mit der Familienfunktion können Patienten ihre Rezepte in die Rezept-App anderer Personen übermitteln.
Um die App zu nutzen, wird eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie der Versicherten-PIN benötigt. Die E‑Rezept-App, die von der gematik GmbH entwickelt wurde, ist in allen gängigen Appstores verfügbar.
Sicherheit der Daten
Nach Angaben der zuständigen Gesellschaft für Telematik (Gematik) sind die Daten nur für Versicherte, das ärztliche Fachpersonal und die entsprechende Apotheke einsehbar. Die E‑Rezepte werden demnach von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt, gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen. Anhand der elektronischen Signatur kann dann die Apotheke feststellen, ob das E‑Rezept womöglich gefälscht ist. Damit sind E‑Rezepte der Gematik zufolge vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Ausnahmen für das E‑Rezept
Für Privatversicherte wird es vorerst weiterhin ein Papierrezept geben, doch die Einführung des E‑Rezepts ist auch hier angedacht und bei nicht rezeptpflichtige Medikamente und Betäubungsmitteln besteht noch Klärungsbedarf.
Datenschutz
Bei einem Gutachten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurden seinerzeit 23 unerfüllte Anforderungen nach der Prüfvorschrift gefunden. Die Gematik GmbH plante eine Verbesserung der Mängel und eine Umsetzung der fehlenden Anforderungen. Eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung lehnte die gematik GmbH jedoch ab.
Ob E‑Rezept und Datenschutz miteinander vereinbar sind, wird wohl erst der produktive Einsatz zeigen. Entscheiden ist auch hier, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt sind.
Also lassen Sie sich gut beraten.