Durch das im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP festgeschriebene Vorhaben zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz, ist das Zusammenspiel in der Patientenversorgung durch eine Digitalisierung der wesentlichen Informationen vorgesehen.
Besonderer Kategorien
Doch Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen eines Menschen und werden daher auch durch den Art. 9 der DSGVO besonders geschützt.
Grundsätzlich muss die Nutzung von Gesundheitsdaten im Sinne der Versicherten geregelt sein.
Ärzte wie die forschende Industrie erhoffen sich nun eine Erleichterung im Rahmen der Nutzung von Sekundärdaten für die Forschung durch das Gesundheitsnutzungsgesetz.
Nutzung von Gesundheitsdaten
Zu diesem Zweck hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) einen Brief an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) geschrieben. Ziel der DGIM ist es dabei, die Nutzung von Gesundheitsdaten in Wissenschaft und Versorgung zu vereinfachen.
So sollen Diagnostik, Therapie und Versorgung im Sinne der Patient:innen verbessert werden.
Optimale Versorgung
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass relevante Informationen wie etwa über den Impfstatus, Vorerkrankungen oder Therapien und Behandlungen gespeichert sind.
Wenn Daten verantwortlich genutzt und sinnvoll zusammengeführt sind, kann das die Versorgung enorm verbessern. Dadurch können optimale Versorgungspfade für Patient:innen individuell ermittelt werden und Ärzt:innen diese dadurch gezielter behandeln.
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E‑Rezeptes sowie deren nutzenbringende Anwendung und die beschleunigte Anbindung sämtlicher Akteure an die Telematikinfrastruktur enthalten.
Danach sollen allen Versicherten eine DSGVO-konforme elektronische Personalakte (ePA) freiwillig zur Verfügung stehen.
Das Maß entscheidet
Daten machen es möglich, Medizin persönlicher zu machen und Therapien optimal abzustimmen.
Das mag zwar nur gelingen, wenn die Weichen bei der Datennutzung im Gesundheitswesen verändert werden, doch das richtige Maß ist entscheidend.
Dabei ist zu beachten, wann das Wohl vieler das Wohl eines Einzelnen überwiegt. Denn nur allzu oft ist gut gemeint, doch schlecht gemacht.
Also lassen Sie sich gut beraten.
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