Datenschutzmaßnahmen planen und etablieren
Ich unterstütze Sie bei der Planung und Etablierung datenschutzkonformer Prozesse im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Datenschutzberatung
Ich biete Ihnen Datenschutzberatung, auf die sie sich rundum verlassen können.
Meine Stärke ist fachliche Kompetenz und ein breites Spektrum an Praxiswissen.
Die Bearbeitung aller datenschutzrechtlichen Aufgaben in Ihrem Unternehmen erledige ich rechtskonform und gewissenhaft.
Denn die DSGVO und das BDSG schützen personenbezogene Daten betroffener Personen vor Missbrauch.
Dieses ergibt sich aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und aus dem Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta.
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, ist daher in einer doppelten Pflicht.
Die Erhebung und Nutzung der Daten ist nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig zum Beispiel auf Basis einer Einwilligung oder eines Vertrages.
Dabei müssen die Daten vor zweckfremder Verwendung, Verfälschung und Verlust geschützt werden.
Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.
Die vorsätzliche missbräuchliche Nutzung ist sogar eine Straftat.
Doch meist schlimmer noch als ein Bußgeld kann ein möglicher Imageschaden durch negative Berichterstattung über einen Datenschutzvorfall sein.
Dabei sind viele Verantwortliche in Unternehmen, Organisationen und Vereinen noch immer verunsichert.
Es besteht zwar meistens ein hohes Interesse, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die mit geltenden Gesetze einzuhalten, doch das ist gar nicht so einfach.
Ein Handbuch mit klaren Handlungsanweisungen wäre Gold wert und würde sofort für Klarheit sorgen, nur leider gibt es dieses Handbuch nicht.
Die DSGVO erfordert gezielten Handlungsbedarf und die Gründe dafür sind vielseitig.
Diese Entwicklung ist sowohl der fortschreitenden Digitalisierung als auch der Gesetzgebung geschuldet.
Aufgrund der Vorgaben aus der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz in seiner neuen Fassung (BDSG Neu) besteht oft erheblicher Beratungs- und somit natürlich auch dringender Handlungsbedarf.
Hierzu zählt auch häufig die Erfordernis, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Aus einer Unsicherheit heraus tendieren manche Verantwortlichen dazu, erst einmal abzuwarten.
Allerdings ist diese Vorgehensweise riskant, denn sollten datenschutzrechtliche Probleme nicht erkannt und angegangen werden, drohen ernsthafte Konsequenzen z.B. in Form von Bußgeldern.
Lassen Sie sich gut beraten.
Dann treten Sie mit mir in Kontakt
Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden.