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Was ich mache

Daten­schutz­be­ra­tung

Ich bie­te Ihnen Daten­schutz­be­ra­tung, auf die sie sich rund­um ver­las­sen können.

Mei­ne Stär­ke ist fach­li­che Kom­pe­tenz und ein brei­tes Spek­trum an Praxiswissen.

Die Bear­bei­tung aller daten­schutz­recht­li­chen Auf­ga­ben in Ihrem Unter­neh­men erle­di­ge ich rechts­kon­form und gewissenhaft.
Denn die DSGVO und das BDSG schüt­zen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten betrof­fe­ner Per­so­nen vor Missbrauch.

Die­ses ergibt sich aus dem Grund­recht auf freie Ent­fal­tung der Per­sön­lich­keit und aus dem Arti­kel 8 der EU-Grundrechtecharta.

Wer per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet, ist daher in einer dop­pel­ten Pflicht.

Die Erhe­bung und Nut­zung der Daten ist nur auf gesetz­li­cher Grund­la­ge zuläs­sig zum Bei­spiel auf Basis einer Ein­wil­li­gung oder eines Vertrages.

Dabei müs­sen die Daten vor zweck­frem­der Ver­wen­dung, Ver­fäl­schung und Ver­lust geschützt werden.

Ver­stö­ße gegen gel­ten­des Daten­schutz­recht kön­nen emp­find­li­che Geld­bu­ßen nach sich ziehen.

Die vor­sätz­li­che miss­bräuch­li­che Nut­zung ist sogar eine Straftat.

Doch meist schlim­mer noch als ein Buß­geld kann ein mög­li­cher Image­scha­den durch nega­ti­ve Bericht­erstat­tung über einen Daten­schutz­vor­fall sein.

Dabei sind vie­le Ver­ant­wort­li­che in Unter­neh­men, Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­ei­nen noch immer verunsichert.

Es besteht zwar meis­tens ein hohes Inter­es­se, die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und die mit gel­ten­den Geset­ze ein­zu­hal­ten, doch das ist gar nicht so einfach.

Ein Hand­buch mit kla­ren Hand­lungs­an­wei­sun­gen wäre Gold wert und wür­de sofort für Klar­heit sor­gen, nur lei­der gibt es die­ses Hand­buch nicht.

Die DSGVO erfor­dert geziel­ten Hand­lungs­be­darf und die Grün­de dafür sind vielseitig.

Die­se Ent­wick­lung ist sowohl der fort­schrei­ten­den Digi­ta­li­sie­rung als auch der Gesetz­ge­bung geschuldet.

Auf­grund der Vor­ga­ben aus der DSGVO und dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz in sei­ner neu­en Fas­sung (BDSG Neu) besteht oft erheb­li­cher Bera­tungs- und somit natür­lich auch drin­gen­der Handlungsbedarf.

Hier­zu zählt auch häu­fig die Erfor­der­nis, einen inter­nen oder exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten zu bestellen.

Aus einer Unsi­cher­heit her­aus ten­die­ren man­che Ver­ant­wort­li­chen dazu, erst ein­mal abzuwarten.

Aller­dings ist die­se Vor­ge­hens­wei­se ris­kant, denn soll­ten daten­schutz­recht­li­che Pro­ble­me nicht erkannt und ange­gan­gen wer­den, dro­hen ernst­haf­te Kon­se­quen­zen z.B. in Form von Bußgeldern.

Las­sen Sie sich gut beraten.

Haben Sie Fra­gen?

Dann tre­ten Sie mit mir in Kontakt

Ich wer­de mich umge­hend bei Ihnen melden.

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