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Video­über­wa­chung in der Saunalandschaft

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Zum Abschal­ten alles able­gen und dann aus­ru­hen. Die­ses ist wohl der Inbe­griff bei der Nut­zung einer Sau­na­land­schaft. An eine Video­über­wa­chung ist hier­bei doch über­haupt nicht zu den­ken, oder!?

Fall in Brandenburg

In einem Fall in Bran­den­burg infor­mier­te ein Bür­ger die Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz und für das Recht auf Akten­ein­sicht Bran­den­burg (LDA Bran­den­burg) über eine mut­maß­li­che Video­über­wa­chung (nach­zu­le­sen im Tätig­keits­be­richt 2022 der LDA Bran­den­burg, S. 33 f.).

Auf Nach­fra­ge teil­te der Betrei­ber der Sau­na (der daten­schutz­recht­lich Ver­ant­wort­li­che der Daten­ver­ar­bei­tung) Fol­gen­des zur Video­über­wa­chung mit:

Ins­ge­samt wur­den sechs Video­ka­me­ras ein­ge­setzt und zwei Kame­ras befan­den sich in den Sau­nen. Sie soll­ten zur Live-Über­wa­chung von bis zu fünf täg­li­chen Show-Auf­güs­sen mit Licht- und Sound­ef­fek­ten die­nen. Der zustän­di­ge Tech­ni­ker beob­ach­te­te das Gesche­hen über ein Live-Video­bild. Wäh­rend die­ser Auf­güs­se befin­den sich bis zu 200, größ­ten­teils unbe­klei­de­te, Besucher:innen sowie min­des­tens ein:e Beschäftigte:r des Ver­ant­wort­li­chen, der für den Auf­guss zustän­dig ist, in der Sau­na. Die Video­auf­nah­men wur­den nicht gespei­chert. Die ande­ren vier Video­ka­me­ras betra­fen u. a. den Kas­sen- und Tre­sor­be­reich sowie die Lager auf dem Gelän­de. Sie zeich­ne­ten dau­er­haft auf und spei­cher­ten die Auf­nah­men. Dabei wur­den Besucher:innen und Beschäf­tig­ten des Ver­ant­wort­li­chen glei­cher­ma­ßen erfasst.

Unfass­bar­keit

Soweit der betref­fen­de Sach­ver­halt und nach einer anfäng­li­chen Unfass­bar­keit als Daten­schutz­be­auf­trag­ter folgt die sach­li­che Einzelbewertung:

Die Nut­zung von Video- bzw. Über­wa­chungs­tech­nik inner­halb einer Sau­na ist in jedem Fall rechts­wid­rig und sicher­lich völ­lig unver­ständ­lich. Denn Besucher:innen der Sau­na sind in der Regel fast völ­lig unbe­klei­det und eine Erfas­sung mit­tels Video­ka­me­ra betrifft somit den intims­ten Bereich der Privatsphäre.

Es ist dem Betrei­ber wahr­schein­lich zugu­te­zu­hal­ten, dass hier kei­ne Auf­zeich­nun­gen erfolg­ten, doch das genügt nicht. Denn es besteht immer die Mög­lich­keit, Video­auf­zeich­nun­gen zu erstel­len und sei es nur durch Abfil­men der Überwachungsmonitore.

Mit­ar­bei­ter­über­wa­chung

Auch die Über­wa­chung in den ande­ren Berei­chen hält der recht­li­chen Über­prü­fung nicht stand, da die­se geeig­net sind, die Beschäf­tig­ten des Ver­ant­wort­li­chen per­ma­nent und umfang­reich zu über­wa­chen. Die­se Argu­men­ta­ti­on über­zeug­te dann auch den Betrei­ber der Saunalandschaft:

„Der Ver­ant­wort­li­che hat […] alle Video­ka­me­ras auf dem Gelän­de über­prüft und so ein­ge­stellt, dass die­se nur noch außer­halb der Geschäfts­zei­ten in Betrieb sind. Dies stellt sicher, dass kei­ne Ange­stell­ten oder Besu­che­rin­nen und Besu­cher von der Video­über­wa­chung erfasst wer­den. Die ver­blei­ben­de Video­ka­me­ra inner­halb einer der Sau­nen [Anm. d. Verf.: die ande­re war bereits deak­ti­viert] wur­de mit­tels eines Holz­bretts abge­deckt und darf nur noch zu Trai­nings­zwe­cken der Beschäf­tig­ten außer­halb der Geschäfts­zei­ten genutzt wer­den. Dadurch wer­den kei­ne unbe­klei­de­ten Besu­che­rin­nen und Besu­cher mehr von der Kame­ra erfasst.“

Tätig­keits­be­richt 2022 der LDA Bran­den­burg, S. 34

Da der Ver­ant­wort­li­che schnell gehan­delt hat, beließ es die LDA Bran­den­burg bei einer Verwarnung.

Daten­schutz-Fol­ge­ab­schät­zung

Die Unzu­läs­sig­keit der Video­über­wa­chung, die nur durch die Beschwer­de eines auf­merk­sa­men Besu­chers auf­ge­deckt wur­de, hät­te der Ver­ant­wort­li­che aller­dings bereits im Rah­men der bei einer Video­über­wa­chung grund­sätz­lich durch­zu­füh­ren­den Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung fest­stel­len kön­nen und müssen.

Es fehl­te hier sicher­lich nicht nur an der erfor­der­li­chen Daten­schutz-Fol­ge­ab­schät­zung, son­dern an dem nöti­gen Fein­ge­fühl und der erfor­der­li­chen Empa­thie und die­ses nicht nur im Rah­men des Daten­schut­zes, damit alle ent­spannt bleiben.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

Kommentar

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