Mittlerweile haben eine hohe Anzahl von Personen schon an einem Online-Meeting teilgenommen und daher auch schon die unterschiedlichsten Verhaltensweisen bei Online-Meetings mitbekommen.
Egal ob als Videokonferenz, Fort- bzw. Weiterbildung, Konferenz, Arbeitskreis oder Ähnliches.
Doch bei meinen Teilnahmen oder Durchführungen solcher „Meetings“ habe ich festgestellt, was „gut“ läuft oder an welchen Stellen dagegen doch noch ein Optimierungsbedarf bei den Verhaltensweisen besteht. Gängige Konversationsmaximen, die in der Face-to-Face-Kommunikation gelten, sollten selbstverständlich auch Online Anwendung finden und nicht in den Hintergrund rücken. In jedem Fall sollten alle Teilnehmer:innen geachtet und mögliche Höflichkeitsformen auch vor dem Bildschirm aufrechterhalten werden.
Hier ist nicht nur das Stummschalten des Mikrofons gemeint, sondern auch der Umgang mit Personen im eigenen Teilnahmebereich. Dies ist ja bekanntlich nicht immer ein Büro, das Klassenzimmer oder der Konferenzraum. Eher üblich sind aktuell die Privaträume von Teilnehmenden.
Entscheidend ist auch das Fehlen einer Kontrolle.
Während im Privatbereich die Teilnehmenden nicht von anderen Teilnehmer:innen oder Moderator:innen, beispielsweise Dozenten:innen, umgeben sind, haben sie vor dem Computer eher das Gefühl, unbeobachtet zu sein.
Dieses Gefühl von Anonymität kann Fehlverhalten begünstigen.
Verbindliche und transparente Regeln können hier helfen, um einer Mentalität nach dem Motto „Was nicht verboten ist, ist erlaubt“ entgegenzuwirken.
Online-Meetings können dazu führen, dass manche Rechtsverstöße, die im regulären Alltag eine untergeordnete Rolle spielen, eine größere Relevanz bekommen. So sollten Teilnehmer:innen wissen, dass Bild‑, Video- oder auch Tonaufnahmen ohne Einverständnis der aufgenommenen Person strafbar sind. Auch strafbar ist die Verbreitung von Pornografie, Gewaltverherrlichung und von verfassungsfeindlichen Symbolen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, für grundsätzliche Regeln des Urheberrechts zu sensibilisieren.
Auch wird oft die Frage gestellt, ob es zwingend erforderlich ist, die Webcam einzuschalten, da doch so ein „Einblick“ in den Privateinbereich möglich ist.
Dies ist insbesondere bei Teilnehmer:innen mit unterschiedlichen sozialen Stellungen in unserer Gesellschaft von erheblicher Wichtigkeit. Denn dies kann leicht eine soziale Ausgrenzung oder ein mögliches Mobbing mit sich bringen. Damit solch ein Einblick in den privaten Raum nicht zwangsläufig mit dem Einschalten der Kamera einhergeht, bieten einige Programme bereits die Funktion an, einen neutralen Hintergrund auszuwählen.
Dennoch können sich Teilnehmer:innen aus vielen unterschiedlichen Gründen während eines Online-Meetings verunsichert fühlen. Gibt es also Verhaltensregeln, welche sowohl den Umgang als auch das Verhalten innerhalb von Online-Meetings verbindlich Regeln?
Hierzu gibt es zum Beispiel für die Teilnahme von Schüler:innen sehr gutes Material für die Regeln eines Videochats von klicksafe.
Online-Meetings werden uns vielleicht dauerhaft, aber zumindest wohl noch eine lange Zeit begleiten.
Daher sollten spätestens jetzt Verantwortliche die Verhaltensweisen bei Online-Meeting verbindlich regeln. Denn auch die dort genannten Informationen können neben dem Datenschutz auch das Betriebs- bzw. Datengeheimnis betreffen.
Also lassen Sie sich gut beraten.
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