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Ver­hal­tens­wei­sen bei Online-Meetings

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Mitt­ler­wei­le haben eine hohe Anzahl von Per­so­nen schon an einem Online-Mee­ting teil­ge­nom­men und daher auch schon die unter­schied­lichs­ten Ver­hal­tens­wei­sen bei Online-Mee­tings mitbekommen.

Egal ob als Video­kon­fe­renz, Fort- bzw. Wei­ter­bil­dung, Kon­fe­renz, Arbeits­kreis oder Ähnliches.

Doch bei mei­nen Teil­nah­men oder Durch­füh­run­gen sol­cher „Mee­tings“ habe ich fest­ge­stellt, was „gut“ läuft oder an wel­chen Stel­len dage­gen doch noch ein Opti­mie­rungs­be­darf bei den Ver­hal­tens­wei­sen besteht. Gän­gi­ge Kon­ver­sa­ti­ons­ma­xi­men, die in der Face-to-Face-Kom­mu­ni­ka­ti­on gel­ten, soll­ten selbst­ver­ständ­lich auch Online Anwen­dung fin­den und nicht in den Hin­ter­grund rücken. In jedem Fall soll­ten alle Teilnehmer:innen geach­tet und mög­li­che Höf­lich­keits­for­men auch vor dem Bild­schirm auf­recht­erhal­ten werden. 

Hier ist nicht nur das Stumm­schal­ten des Mikro­fons gemeint, son­dern auch der Umgang mit Per­so­nen im eige­nen Teil­nah­me­be­reich. Dies ist ja bekannt­lich nicht immer ein Büro, das Klas­sen­zim­mer oder der Kon­fe­renz­raum. Eher üblich sind aktu­ell die Pri­vat­räu­me von Teilnehmenden.

Ent­schei­dend ist auch das Feh­len einer Kontrolle.

Wäh­rend im Pri­vat­be­reich die Teil­neh­men­den nicht von ande­ren Teilnehmer:innen oder Moderator:innen, bei­spiels­wei­se Dozenten:innen, umge­ben sind, haben sie vor dem Com­pu­ter eher das Gefühl, unbe­ob­ach­tet zu sein.

Die­ses Gefühl von Anony­mi­tät kann Fehl­ver­hal­ten begünstigen.

Ver­bind­li­che und trans­pa­ren­te Regeln kön­nen hier hel­fen, um einer Men­ta­li­tät nach dem Mot­to „Was nicht ver­bo­ten ist, ist erlaubt“ entgegenzuwirken.

Online-Mee­tings kön­nen dazu füh­ren, dass man­che Rechts­ver­stö­ße, die im regu­lä­ren All­tag eine unter­ge­ord­ne­te Rol­le spie­len, eine grö­ße­re Rele­vanz bekom­men. So soll­ten Teilnehmer:innen wis­sen, dass Bild‑, Video- oder auch Ton­auf­nah­men ohne Ein­ver­ständ­nis der auf­ge­nom­me­nen Per­son straf­bar sind. Auch straf­bar ist die Ver­brei­tung von Por­no­gra­fie, Gewalt­ver­herr­li­chung und von ver­fas­sungs­feind­li­chen Sym­bo­len. Dar­über hin­aus ist es emp­feh­lens­wert, für grund­sätz­li­che Regeln des Urhe­ber­rechts zu sensibilisieren.

Auch wird oft die Fra­ge gestellt, ob es zwin­gend erfor­der­lich ist, die Web­cam ein­zu­schal­ten, da doch so ein „Ein­blick“ in den Pri­vat­ein­be­reich mög­lich ist.

Dies ist ins­be­son­de­re bei Teilnehmer:innen mit unter­schied­li­chen sozia­len Stel­lun­gen in unse­rer Gesell­schaft von erheb­li­cher Wich­tig­keit. Denn dies kann leicht eine sozia­le Aus­gren­zung oder ein mög­li­ches Mob­bing mit sich brin­gen. Damit solch ein Ein­blick in den pri­va­ten Raum nicht zwangs­läu­fig mit dem Ein­schal­ten der Kame­ra ein­her­geht, bie­ten eini­ge Pro­gram­me bereits die Funk­ti­on an, einen neu­tra­len Hin­ter­grund auszuwählen. 

Den­noch kön­nen sich Teilnehmer:innen aus vie­len unter­schied­li­chen Grün­den wäh­rend eines Online-Mee­tings ver­un­si­chert füh­len. Gibt es also Ver­hal­tens­re­geln, wel­che sowohl den Umgang als auch das Ver­hal­ten inner­halb von Online-Mee­tings ver­bind­lich Regeln?

Hier­zu gibt es zum Bei­spiel für die Teil­nah­me von Schüler:innen sehr gutes Mate­ri­al für die Regeln eines Video­chats von klick­safe.

Online-Mee­tings wer­den uns viel­leicht dau­er­haft, aber zumin­dest wohl noch eine lan­ge Zeit begleiten. 

Daher soll­ten spä­tes­tens jetzt Ver­ant­wort­li­che die Ver­hal­tens­wei­sen bei Online-Mee­ting ver­bind­lich regeln. Denn auch die dort genann­ten Infor­ma­tio­nen kön­nen neben dem Daten­schutz auch das Betriebs- bzw. Daten­ge­heim­nis betreffen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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