Bereits seit dem 14. Mai 2024 hat das bis dahin als Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) bekannte Gesetz eine neue Bezeichnung erhalten und heißt nun Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Inhaltlich bleibt das Gesetz weitgehend unverändert, jedoch spiegelt die Namensänderung eine aktualisierte Perspektive auf die Digitalisierung wider und ist scheinbar noch nicht überall bekannt.
Hintergrund der Namensänderung
Das TTDSG, das im Dezember 2021 in Kraft trat, hatte das Ziel, den Datenschutz in den Bereichen Telekommunikation und Telemedien zu harmonisieren und an die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzupassen. Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem wachsenden Einfluss digitaler Dienste wurde jedoch deutlich, dass der Begriff „Telemedien“ nicht mehr zeitgemäß ist und die Realität der heutigen digitalen Landschaft nur unzureichend abbildet.
Durch die Umbenennung in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) wird nun der Fokus auf digitale Dienste stärker hervorgehoben. Dies soll verdeutlichen, dass das Gesetz nicht nur klassische Telemedien wie Webseiten, sondern auch moderne digitale Dienste wie Apps, Plattformen und Cloud-Services umfasst.
Inhaltliche Änderungen?
Inhaltlich sind das TTDSG und das TDDDG nahezu identisch. Die Regelungen zum Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung von Telekommunikations- und digitalen Diensten bleiben bestehen. Insbesondere die Vorgaben zur Verarbeitung von Kommunikationsdaten, die Einwilligungspflichten für Cookies und ähnliche Technologien sowie der Schutz von Endgeräteinformationen bleiben unverändert.
Die Hauptpunkte des Gesetzes sind weiterhin:
- Schutz von Endgeräten: Jeglicher Zugriff auf Informationen oder die Speicherung von Daten auf Endgeräten erfordert die informierte Einwilligung der Nutzer.
- Einwilligungsmanagement: Die Einwilligung für Cookies und Tracking muss benutzerfreundlich und transparent gestaltet sein.
- Verarbeitung von Kommunikationsinhalten: Kommunikation darf nur unter strengen Bedingungen verarbeitet werden, z. B. zur Erbringung eines Dienstes oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
Bedeutung der neuen Bezeichnung
Die neue Bezeichnung des Gesetzes unterstreicht, dass Datenschutz nicht nur in traditionellen Telekommunikations- und Webdiensten wichtig ist, sondern auch in der breiteren Welt der digitalen Dienste. Der Begriff „digitale Dienste“ umfasst innovative Technologien wie Künstliche Intelligenz, IoT-Plattformen und digitale Marktplätze.
Für Unternehmen, die digitale Dienste anbieten, ändert sich in der Praxis jedoch nichts: Sie müssen weiterhin die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten.
Fazit
Die Umbenennung des TTDSG in TDDDG ist vor allem ein symbolischer Schritt, der den Fokus auf die digitale Zukunft legt. Inhaltlich bleibt das Gesetz unverändert und bietet weiterhin klare Vorgaben für den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt. Unternehmen und Verbraucher können sich auf die bewährten Datenschutzstandards verlassen, während die neue Bezeichnung die moderne digitale Realität besser widerspiegelt. Achten Sie daher auch unbedingt auf den richtigen Gesetzesbezug in der Datenschutzerklärung.
Also lassen Sie sich gut beraten.