Über den Datenschutz bei vernetzten Spielsachen habe ich erstmals 2021 einen Artikel veröffentlicht. Nun sind die sogenannten Smart Toys erneut kritisch zu betrachten. Denn Smart Toys, also ein vernetztes Spielzeug, kann durchaus zu einem Risiko für die Privatsphäre des Kindes führen. Denn diese erkennen je nach Ausstattung die Umgebung und nehmen so ihre Umwelt wahr. Sind diese dann auch mit einer Kamera, einem Mikrofon, Lautsprechern und Bewegungssensoren ausgestattet, so kann dann Spielzeug sogar reagieren. Einige Spielzeuge verfügen außerdem über eine Schnittstelle und lassen sich so mit dem Internet oder anderen Geräten verbinden und über WLAN oder Bluetooth Daten übertragen.
Datenerhebung
Mit der Erfassung der Stimme des spielenden Kindes durch das Smart Toy erhebt der Hersteller ein personenbezogenes Datum. Die menschliche Stimme fällt unter den Begriff der personenbezogenen Daten, da sie Ausdruck der individuellen physiologischen und genetischen Anlage ist (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Eine Forschungsgruppe der Uni Basel untersuchte zuletzt zwölf Smart Toys auf dem europäischen Markt. Dabei wurde bei mehreren interaktiven Spielzeugen festgestellt, dass vom Hersteller umfangreiche Verhaltensdaten der Kinder gesammelt werden. Selbstverständlich unterliegen die Hersteller als datenschutzrechtlich Verantwortlicher der gesetzlichen Verpflichtung aus Art. 13, 14 DSGVO zur umfassenden Information über konkret verarbeitete personenbezogene Daten. Diesen gesetzlichen Anforderungen wird in der Praxis oftmals nicht Genüge getan, sodass in vielen Fällen völlig unklar bleibt, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet sind und ob eine Übermittlung dieser Daten an Dritte stattfindet. Ebenso mangelt es meist an einer Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
Risiken
Zu den Risiken zählt, dass der gesamte Haushalt unbewusst über das Smart Toy überwachen lässt. Somit auch persönliche Gespräche zwischen den Familienangehörigen und der Aufenthaltsort lässt sich tracken. Die erhobenen Daten bei Empfänger außerhalb der EU und ohne ausreichendes Datenschutzniveau stellen zudem ein erhöhtes Risiko dar. Denn gewährleistet der Hersteller kein angemessenes Schutzniveau über technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), besteht die Gefahr einer Datenschutzverletzung nach Art. 33 DSGVO. Denn Hacker könnten als unberechtigte Dritte auf diese personenbezogenen Daten zugreifen und diese zu kriminellen Zwecken verwenden. So konnten die Hacker auf Daten von Kinder-Profilen (Namen, Geschlecht, Geburtstag) sowie Eltern-Konten (E‑Mail-Adressen, verschlüsselte Passwörter, IP-Adressen, Postanschrift und Liste bisheriger Downloads) zugreifen.
Sicherheit
Auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik befinden sich die nachfolgenden Hilfestellungen zum Umgang mit Smart Toys.
- Die Spielzeuge werden häufig mit anderen Geräten wie z.B. Smartphone oder Tablet verbunden. Dabei ist darauf zu achten, welche Rechte dem Spielzeug und der dazugehörigen Applikation eingeräumt werden, wie z.B. der Zugriff auf Kontaktdaten.
- Das Spielzeug sollte nur mit einem passwortgeschützten WLAN verbunden werden. Wenn es eine Netzwerkverbindung nicht zwingend benötigt, sollte es nur offline genutzt werden.
- Die Inbetriebnahme sollte immer in einer vertrauenswürdigen Umgebung wie z.B. zuhause stattfinden, um zu vermeiden, dass mögliche kurzzeitig offengelegte Geheimnisse wie beispielsweise ein Passwort nicht von unberechtigten Personen abgefangen werden können.
- Vor dem Kauf sollte darauf geachtet werden, dass der Hersteller das Bereitstellen von Updates über die zu erwartende Nutzungsdauer garantiert.
- Nutzer sollten regelmäßig prüfen, ob Updates für das Spielzeug vorhanden sind und diese installieren. Im besten Falle existiert eine automatische Update-Funktion.
- Voreingestellte Codes und Passwörter sollten immer durch eigene, hinreichend starke Passwörter/PINs ersetzt werden.
- Schnittstellen, beispielsweise zu einem Smartphone, am Gerät sollten nur aktiviert sein, wenn sie benötigt werden.
- Vor der Kaufentscheidung sollte darauf geachtet werden, dass das Spielzeug selbst sowie zugehörige Dienste angemessene Mechanismen wie Verschlüsselung zum Schutz anfallender Daten bieten.
- Falls das Spielzeug in fremde Hände fällt, sollte zum Schutz der Daten immer ein Zugriffsschutz aktiviert sein.
- Das Koppeln des Spielzeugs mit anderen Geräten sollte z.B. durch die Anzeige eines PIN-Codes oder das Einscannen eines beigelegten QR-Codes gesichert werden.
Datenschutz einbeziehen
Smart Toys werden auch dank KI in Zukunft sicherlich eine immer größere Rolle spielen. Daher ist bei der Auswahl des konkreten Spielzeugs das Datenschutzrecht mit einzubeziehen, um die Privatsphäre der Kinder und auch Eltern zu schützen.
Also lassen Sie sich gut beraten.