In der aktuellen Diskussion um die Novellierung verschiedener Sicherheitsgesetze betont die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), dass ein starker Datenschutz kein Selbstzweck, sondern ein wesentliches Element des Rechtsstaats und die Voraussetzung für Sicherheit und Freiheit ist. Grundrechte sind Errungenschaften moderner Demokratien und sichern Wert und Würde der Person sowie die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Gemeinwesen. Dazu gehört auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der verfassungsrechtlich anerkannten Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Sicherheit und Freiheit: Zwei Seiten einer Medaille
Freiheit ist eine wichtige Voraussetzung für eine Demokratie. Ein Leben in Freiheit setzt gleichzeitig voraus, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist. Zur Sicherheit gehört wiederum auch, dass sich die Menschen im Land darauf verlassen können, dass der Staat und seine Institutionen ihre Rechte und Freiheiten achten, sich an verfassungskonforme Gesetze und gegebene Garantien halten.
Datenschutz als Schutz vor Missbrauch
Auf der Welt lässt sich an vielen Stellen beobachten, wie freiheitliche Demokratien in Bedrängnis geraten. In nichtdemokratischen Systemen werden Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden zur Einschüchterung von Bürgerinnen und Bürgern genutzt, sodass letztlich auch die bürgerliche Teilhabe am staatlichen Gemeinwesen ausgehöhlt wird. Das Datenschutzrecht spielt insofern eine wichtige Rolle, da es staatliche Datenverarbeitungen rechtsstaatlich einhegt. Datenschutz ist daher keine bloße Formalie und kein schmückendes Beiwerk.
Datenschutz und Datenqualität in der polizeilichen Praxis
Die Gewährleistung von Datenqualität, klaren Verantwortlichkeiten, effizienten Verfahrensstrukturen sowie digitaler Souveränität sind Belange, die für die Gewährleistung von Sicherheit ebenso wichtig sind wie für den Datenschutz. Die Sicherheitsbehörden wollen Straftaten verfolgen und nicht Personen, die dafür keinen Anlass gegeben haben. Die Sicherheitsbehörden möchten qualitativ hochwertige und sorgfältig austarierte Datenbestände, weil sie rechtsstaatlich arbeiten und nur mit qualitativ hochwertigen Systemen gute Ergebnisse erzielen können.
Datenschutz und Fortschritt in der polizeilichen Datenverarbeitung
Es ist selbstverständlich, dass Sicherheitsbehörden stetig prüfen, an welcher Stelle sie ihre Arbeit weiter verbessern und modernisieren können. Ein Beispiel ist das polizeiliche Projekt P20 zur Harmonisierung der polizeilichen IT-Struktur und ‑Architektur, das die Datenschutzaufsichtsbehörden lösungsorientiert und konstruktiv beraten. Hierbei ist es wichtig, zunächst den genauen fachlichen Bedarf zu analysieren und abzustecken, welche verhältnismäßigen Lösungen möglich sind.
Fazit
Die DSK appelliert, in der politischen Diskussion Datenschutz und Sicherheit nicht gegeneinander auszuspielen. Zwar stehen sicherheitspolitische Erfordernisse und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einem gewissen Spannungsverhältnis, allerdings ist dieses nicht unlösbar und kann in verhältnismäßiger Art und Weise aufgelöst werden. Die unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder werden künftige Novellierungen der Sicherheitsgesetze eng begleiten und sich weiter dafür einsetzen, dass neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden den grundrechtlichen Maßstäben entsprechen.
Also lassen Sie sich gut beraten.
