Künstlicher Intelligenz (KI) bezieht sich auf technische Systeme, die Probleme eigenständig bearbeiten und sich selbst auf veränderte Bedingungen einstellen. Eine wesentliche Eigenschaft ist dabei aus neuen Daten zu lernen. KI beinhaltet also maschinelles Lernen und damit wird menschliches Lern- und Denkverhalten auf den Computer übertragen. Dabei wird zwischen schwacher und starker KI zu unterschieden. Eine schwache KI bezieht sich auf konkrete Anwendungsprobleme, während die starke KI eine menschenähnliche allgemeine Intelligenz und Lernfähigkeit aufweist. Auf Englisch heißt künstliche Intelligenz artificial intelligence (ai).
In der Medizin ist der Einsatz von KI-Systemen bereits beliebt. Auf der Basis von technischen Systemen mit Künstlicher Intelligenz können beispielsweise automatisch komplexe Tumorstrukturen erkannt werden. Doch auch für die Bewertung von Bewerbungsunterlagen werden ebenfalls bereits Systeme mit einer künstlichen Intelligenz eingesetzt. Das KI-System bewertet in diesem Zusammenhang autonom alle Bewerber.
Datenschutzkonforme künstliche Intelligenz
Keine andere Technologie schürt wohl in der Gesellschaft zugleich so viele Hoffnungen aber auch Ängste. Denn Filme mit der spektakuläreren Vernichtung der gesamten Menschheit durch die KI gibt es reichlich, zum Glück sind diese aber nur Fiktion.
Doch aus unternehmerischer Sicht bietet Künstliche Intelligenz enorme Vorteile. So sind hierdurch etwa Prozesse im IT-Bereich, im Vertrieb, im Rahmen des Kundenservices und bei der Fertigung von Produkten leicht zu optimieren und somit wirtschaftlicher auszugestalten. Eine solche Prozessoptimierung durch KI bietet vor allem das Potential Kosten einzusparen, Kapazitäten zu schaffen, um so mehr Umsatz zu generieren.
Risiken für die Rechte betroffener Personen
Neben den zahlreichen Vorteilen birgt der Einsatz von KI aber immer auch Risiken für die Rechte der von der automatisierten Verarbeitung betroffenen Personen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt hier strenge Handhabungen zu automatisierten Verarbeitungsprozessen.
Daten sind ein wertvolles Gut
Daten sind nicht nur der Treibstoff Maschinellen Lernens und daher umsomehr ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor. Schließlich muss eine Künstliche Intelligenz ja mit Informationen lernen und so trainiert werden, dass es dem Unternehmen nützt. Denn Daten sind ein sensibles, aber wertvolles Gut. Nutzer:innen hinterlassen in der Regel Daten über sich, wenn sie dadurch einen direkten Mehrwert bekommen. Mit diesem Vertrauen ist daher nicht zu spielen.
Maschinelles Lernen
Wer also überlegt, Maschinelles Lernen einzusetzen, sollte vorab klären, ob und welche Daten übergeben werden dürfen. Besonders heikel ist es, wenn Datenströme zwischen verschiedenen Firmen hin- und hergehen. Es kann ja auch sein, dass ein Dienstleister die ML-Lösung besser trainieren kann und daher Zugriff benötigt.
Wenn ein Unternehmen Daten zur Weiterverarbeitung und Analyse erhält oder wenn es Daten zu diesem Zweck weitergibt, ist es erforderlich, eine gegenseitige Klarheit bezüglich der Verwendung der übertragenen Daten zu schaffen.
Der Nutzen für den Rechteinhaber an den Daten sollte aus der Vereinbarung genauso hervorgehen, wie der Umfang der Datenanalyse. Basis sollte eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung sein, die formal durch spezifische Geheimhaltungsvereinbarungen, Zertifizierungen, Audits usw. abgesichert wird.
Neue Regelungen müssen her
Auch beim Einsatz einer KI gelten die Regeln der Datensicherheit und des Datenschutzes. Bei der Datensicherheit geht es um die technischen Maßnahmen, die Verlust, Manipulation, unberechtigtes Kopieren oder Einsichtnahme und andere Bedrohungen wirksam verhindern sollen.
Unter Datenschutz versteht sich der Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung bis hin zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre.
Im Weißbuch der Europäischen Kommission zur künstlichen Intelligenz wird bei diesen Fragen ein Handlungsbedarf festgestellt, sodass in absehbarer Zeit neue Regelungen des Gesetzgebers zu erwarten sind.
Datenschutzbeauftragte:n involvieren
In einem Unternehmen sollte es immer einen Datenschutzbeauftragten geben. Wird eine KI oder andere ML-Methoden eingesetzt, ist dieser Beauftragte zu involvieren. Bei rechtlichen Rückfragen, Abstimmungen und anderen Aspekten kann dieser Zuständige in Zusammenarbeit mit Anwälten helfen.
DSGVO und maschinelles Lernen
Für Maschinelles Lernen kommt in erster Linie die Weiterverarbeitung von Daten entsprechend Art. 6 Abs. 4 DSGVO zum Tragen. Maßgebliches Kriterium für die Zulässigkeit der Weiterverarbeitung ist dabei, ob der neue Zweck mit dem ursprünglichen Zweck der Datenerhebung kompatibel ist.
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