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Kon­takt­nach­ver­fol­gung

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Im Fol­gen­den geht es um die Kon­takt­nach­ver­fol­gung und Kon­takt­da­ten­ver­wal­tung in Zei­ten der Corona-Pandemie.

Aktu­ell wird nach digi­ta­len Lösun­gen zur Ver­ar­bei­tung der Kon­takt­da­ten von Kund:innen, Gäs­ten oder Veranstaltungsteilnehmer:innen gesucht, wel­che im Zusam­men­hang mit der Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie stehen.

Dabei soll­ten die ent­spre­chen­den Lösun­gen die Kon­takt­nach­ver­fol­gung mit einem hohen Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten verbinden.

Die App „luca“ des Unter­neh­mens culture4life GmbH bei­spiels­wei­se hat dabei in den ver­gan­ge­nen Wochen beson­de­res media­les Inter­es­se erfahren.

Culture4life hat im Zuge des­sen bei meh­re­ren Auf­sichts­be­hör­den um daten­schutz­recht­li­che Beur­tei­lung ersucht.

Die Kon­fe­renz der unab­hän­gi­gen Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den des Bun­des und der Län­der (DSK) weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass digi­ta­le Ver­fah­ren zur Ver­ar­bei­tung von Kon­takt- und Anwe­sen­heits­da­ten daten­schutz­kon­form betrie­ben wer­den müssen.

Schon jetzt haben eini­ge Län­der und Land­krei­se die Absicht erklärt, die­se App ein­zu­füh­ren. Ziel ist es, unter Ande­rem beim ein­kau­fen, beim Besuch einer Verant­stal­tung oder wei­te­ren beruf­li­chen und pri­va­ten Wegen eine Ver­bin­dung zu den jewei­li­gen Gesund­heits­äm­tern herzustellen. 

Um eine bun­des­weit ein­heit­li­che und daten­spar­sa­me digi­ta­le Infek­ti­ons­nach­ver­fol­gung zu ermög­li­chen, fehlt es bis­lang aller­dings an gesetz­li­chen Rege­lun­gen. Ein­heit­li­che Rege­lun­gen und Nor­men sind ins­be­son­de­re zur aktu­el­len Zeit eine extre­me Her­aus­for­de­rung.
Dabei erlaubt die Digi­ta­li­sie­rung der Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht nur, die Arbeit der Gesund­heits­äm­ter effi­zi­en­ter zu gestal­ten und es Veranstalter:innen zu erleich­tern, ihrer Doku­men­ta­ti­ons­pflicht nach­zu­kom­men. Sie kann auch im Hin­blick auf den Daten­schutz zu posi­ti­ven Effek­ten füh­ren. Eine digi­ta­le Erhe­bung und Spei­che­rung von Daten kann durch tech­ni­sche Aus­ge­stal­tung in Form einer geeig­ne­ten und dem Stand der Tech­nik ent­spre­chen­den Ver­schlüs­se­lung inklu­si­ve eines aus­ge­wähl­ten siche­ren Schlüs­sel­ma­nage­ments einen bes­se­ren Schutz der Kon­takt­da­ten vor unbe­fug­ter Kennt­nis­nah­me und Miss­brauch gewähr­leis­ten, vor allem im Ver­gleich mit her­kömm­li­chen Papierformularen.

Dabei sol­len die Daten so ver­schlüs­selt sein, dass auch die Betreiber:innen des Kon­takt­nach­ver­fol­gungs­sys­tems sie nicht lesen können. 

Ein gutes Kon­takt­nach­ver­fol­gungs­sys­tem stellt dar­über hin­aus auto­ma­ti­siert die frist­ge­mä­ße und daten­schutz­kon­for­me Daten­lö­schung sicher.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist, dass durch ein sol­ches Sys­tem den Betei­lig­ten ein Weg zur siche­ren Über­mitt­lung von Daten zur Ver­fü­gung gestellt wird, sobald das Gesund­heits­amt die Daten zur Kon­takt­nach­ver­fol­gung benötigt.

Die viel­fach prak­ti­zier­te Über­mitt­lung per E‑Mail oder Fax wird dann minimiert.

Schließ­lich sind betrof­fe­ne Per­so­nen unver­züg­lich per App unter­rich­tet, sobald nach einem Besuch einer Ein­rich­tung oder Ver­an­stal­tung ein Infek­ti­ons­ri­si­ko bekannt ist. 

Die Benach­rich­ti­gung erfolgt idea­ler­wei­se so, dass Systembetreiber:innen und Veranstalter:innen sowie deren Dienstleister:innen kei­ne Rück­schlüs­se auf das indi­vi­du­el­le Ver­hal­ten zie­hen können. 

Weder auf Per­so­nen, ihre Anwe­sen­heit bei Ver­an­stal­tun­gen oder gar ihren Gesund­heits­zu­stand soll dem­nach extern zuge­ge­rif­fen wer­den können.

Eine kla­re Ver­tei­lung der daten­schutz­recht­li­chen Ver­ant­wor­tung für die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist Grund­vor­aus­set­zung für ein daten­schutz­kon­for­mes Verfahren.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie dem nach­fol­ge­den Lin­ke entnehmen:

Stel­lung­nah­me der Kon­fe­renz der unab­hän­gi­gen Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den des Bun­des und der Län­der vom 26.03.2021

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