Im Folgenden geht es um die Kontaktnachverfolgung und Kontaktdatenverwaltung in Zeiten der Corona-Pandemie.
Aktuell wird nach digitalen Lösungen zur Verarbeitung der Kontaktdaten von Kund:innen, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmer:innen gesucht, welche im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen.
Dabei sollten die entsprechenden Lösungen die Kontaktnachverfolgung mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden.
Die App „luca“ des Unternehmens culture4life GmbH beispielsweise hat dabei in den vergangenen Wochen besonderes mediales Interesse erfahren.
Culture4life hat im Zuge dessen bei mehreren Aufsichtsbehörden um datenschutzrechtliche Beurteilung ersucht.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) weist ausdrücklich darauf hin, dass digitale Verfahren zur Verarbeitung von Kontakt- und Anwesenheitsdaten datenschutzkonform betrieben werden müssen.
Schon jetzt haben einige Länder und Landkreise die Absicht erklärt, diese App einzuführen. Ziel ist es, unter Anderem beim einkaufen, beim Besuch einer Verantstaltung oder weiteren beruflichen und privaten Wegen eine Verbindung zu den jeweiligen Gesundheitsämtern herzustellen.

Um eine bundesweit einheitliche und datensparsame digitale Infektionsnachverfolgung zu ermöglichen, fehlt es bislang allerdings an gesetzlichen Regelungen. Einheitliche Regelungen und Normen sind insbesondere zur aktuellen Zeit eine extreme Herausforderung.
Dabei erlaubt die Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung nicht nur, die Arbeit der Gesundheitsämter effizienter zu gestalten und es Veranstalter:innen zu erleichtern, ihrer Dokumentationspflicht nachzukommen. Sie kann auch im Hinblick auf den Datenschutz zu positiven Effekten führen. Eine digitale Erhebung und Speicherung von Daten kann durch technische Ausgestaltung in Form einer geeigneten und dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselung inklusive eines ausgewählten sicheren Schlüsselmanagements einen besseren Schutz der Kontaktdaten vor unbefugter Kenntnisnahme und Missbrauch gewährleisten, vor allem im Vergleich mit herkömmlichen Papierformularen.
Dabei sollen die Daten so verschlüsselt sein, dass auch die Betreiber:innen des Kontaktnachverfolgungssystems sie nicht lesen können.
Ein gutes Kontaktnachverfolgungssystem stellt darüber hinaus automatisiert die fristgemäße und datenschutzkonforme Datenlöschung sicher.
Ein weiterer Vorteil ist, dass durch ein solches System den Beteiligten ein Weg zur sicheren Übermittlung von Daten zur Verfügung gestellt wird, sobald das Gesundheitsamt die Daten zur Kontaktnachverfolgung benötigt.
Die vielfach praktizierte Übermittlung per E‑Mail oder Fax wird dann minimiert.
Schließlich sind betroffene Personen unverzüglich per App unterrichtet, sobald nach einem Besuch einer Einrichtung oder Veranstaltung ein Infektionsrisiko bekannt ist.

Die Benachrichtigung erfolgt idealerweise so, dass Systembetreiber:innen und Veranstalter:innen sowie deren Dienstleister:innen keine Rückschlüsse auf das individuelle Verhalten ziehen können.
Weder auf Personen, ihre Anwesenheit bei Veranstaltungen oder gar ihren Gesundheitszustand soll demnach extern zugegeriffen werden können.
Eine klare Verteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Grundvoraussetzung für ein datenschutzkonformes Verfahren.
Also lassen Sie sich gut beraten.
Weitere Informationen können Sie dem nachfolgeden Linke entnehmen:
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