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Lese­dau­er 2 Minu­ten

Die Euro­päi­sche Uni­on hat kürz­lich ein neu­es KI-Gesetz zur Regu­lie­rung von Künst­li­cher Intel­li­genz vor­ge­stellt, wel­ches eng mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) ver­knüpft ist. Die­ses Gesetz soll die Ent­wick­lung und den Ein­satz von KI-Tech­no­lo­gien in Euro­pa för­dern, wäh­rend gleich­zei­tig die Pri­vat­sphä­re und die Sicher­heit der Bür­ger geschützt werden.

Das Gesetzt

Das neue KI-Gesetz legt stren­ge Anfor­de­run­gen an Unter­neh­men fest, die KI-Tech­no­lo­gien ent­wi­ckeln oder ein­set­zen. Ins­be­son­de­re müs­sen Unter­neh­men sicher­stel­len, dass ihre KI-Sys­te­me trans­pa­rent, fair und sicher sind. Dazu gehö­ren Aspek­te wie die Trans­pa­renz, denn Unter­neh­men müs­sen trans­pa­rent machen, wie ihre KI-Sys­te­me funk­tio­nie­ren und wel­che Daten sie ver­wen­den. Zudem sol­len KI-Sys­te­me fair und unpar­tei­isch sein und kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung oder Vor­ur­tei­le auf­wei­sen. Auch müs­sen Unter­neh­men sicher­stel­len, dass ihre KI-Sys­te­me sicher sind und kei­ne Risi­ken für die Pri­vat­sphä­re oder die Sicher­heit der Nutzer:innen darstellen.

Der Daten­schutz

Die DSGVO spielt eine wich­ti­ge Rol­le bei der Umset­zung des neu­en KI-Geset­zes. Denn die­se legt wie­der­um stren­ge Anfor­de­run­gen an den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten fest, und Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass ihre KI-Sys­te­me die­se Anfor­de­run­gen erfül­len. Durch Daten­schutz durch Design müs­sen Unter­neh­men sicher­stel­len, dass ihre KI-Sys­te­me von Anfang an so kon­zi­piert sind, dass sie die Pri­vat­sphä­re der Bür­ger schüt­zen und mit Daten­schutz durch Default müs­sen Unter­neh­men sicher­stel­len, dass ihre KI-Sys­te­me stan­dard­mä­ßig so kon­fi­gu­riert sind, dass sie die Pri­vat­sphä­re der Bür­ger schüt­zen. Natür­lich spie­len auch die Rech­te der Betrof­fe­nen, wie das Recht auf Aus­kunft und dazu haben Unter­neh­men den Nutzer:innen Aus­kunft über die Ver­wen­dung ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu geben.

Die Aus­wir­kun­gen

Die Aus­wir­kun­gen des neu­en KI-Geset­zes auf Unter­neh­men sind erheb­lich und die­ses müs­sen ihre KI-Sys­te­me an die neu­en Anfor­de­run­gen anpas­sen und sicher­stel­len, dass sie die Pri­vat­sphä­re und die Sicher­heit der Bür­ger schüt­zen. Daher ist eine Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung durch­zu­füh­ren, um die Risi­ken und Aus­wir­kun­gen der jewei­li­gen KI-Sys­te­me auf die Pri­vat­sphä­re der Bür­ger zu bewer­ten. Dazu sind Daten­schutz-Maß­nah­men zu imple­men­tie­ren, um die Pri­vat­sphä­re und die Sicher­heit der Nutzer:innen zu schüt­zen. Durch Mit­ar­bei­ter­schu­lun­gen ist sicher­zu­stel­len, dass die­se die neu­en Anfor­de­run­gen ver­ste­hen und umset­zen können.

Wich­ti­ger Schritt

Ins­ge­samt ist das neue KI-Gesetz ein wich­ti­ger Schritt zur Regu­lie­rung von KI-Tech­no­lo­gien in Euro­pa. Unter­neh­men müs­sen sich an die neu­en Anfor­de­run­gen anpas­sen und sicher­stel­len, dass sie die Pri­vat­sphä­re und die Sicher­heit der Bür­ger schüt­zen. Durch die Umset­zung von Daten­schutz-Maß­nah­men und die Schu­lung von Mit­ar­bei­tern kön­nen Unter­neh­men sicher­stel­len, dass sie die Anfor­de­run­gen des neu­en KI-Geset­zes erfül­len und ihre KI-Sys­te­me sicher und trans­pa­rent machen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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