Der internationale Datenverkehr ist für global agierende Unternehmen eine der größten datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Umso erfreulicher ist nun die Entwicklung. Denn durch den neuen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für Brasilien (Durchführungsbeschluss 2026/179) wird der Datenaustausch mit dem größten Markt Südamerikas fundamental vereinfacht.
Was bedeutet der Angemessenheitsbeschluss
Bislang mussten Unternehmen, die personenbezogene Daten an Partner, Dienstleister oder Tochtergesellschaften in Brasilien übermitteln wollten, auf komplexe rechtliche Konstrukte zurückgreifen. Meist wurden die Standardvertragsklauseln (SCCs) der EU genutzt, kombiniert mit aufwendigen Transfer Impact Assessments (TIAs), um das Datenschutzniveau vor Ort zu prüfen.
Mit dem Inkrafttreten des Beschlusses hat die EU-Kommission offiziell anerkannt, dass Brasilien durch sein Datenschutzgesetz (LGPD – Lei Geral de Proteção de Dados) ein Schutzniveau bietet, das dem der DSGVO im Wesentlichen gleichwertig ist. Daten können nun im Juli 2026 ohne zusätzliche Garantien frei fließen.
Was Unternehmen jetzt anpassen müssen
Obwohl der Beschluss eine enorme Erleichterung darstellt, dürfen Unternehmen nicht in Untätigkeit verfallen. Im Juli 2026 stehen folgende To-dos in den Rechtsabteilungen an:
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) aktualisieren
Prüfen Sie, welche Datenflüsse nach Brasilien stattfinden, und ändern Sie die Rechtsgrundlage im VVT vom Verweis auf Standardvertragsklauseln (SCCs) auf den neuen Angemessenheitsbeschluss. - Datenschutzerklärung auf der Website anpassen
Informieren Sie Ihre Kunden und Nutzer in den Datenschutzhinweisen transparent darüber, dass Daten auf Basis des neuen Beschlusses nach Brasilien übermittelt sind. - Laufende Verträge prüfen
Bestehende SCCs mit brasilianischen Dienstleistern sind nicht zwingend sofort zu kündigen, bei Neuverträgen im Juli 2026 spart der Verweis auf den Beschluss jedoch wertvolle Zeit und Verhandlungsaufwand.
LGPD — Brasiliens DSGVO-Zwilling
Die Angleichung war möglich, weil das brasilianische LGPD stark von der europäischen DSGVO inspiriert wurde. Es kennt ähnliche Betroffenenrechte, fordert das Prinzip der Datenminimierung und wird von einer aktiven nationalen Behörde (ANPD) streng überwacht. Unternehmen, die bereits DSGVO-compliant sind, haben mit brasilianischen Partnern daher ohnehin eine gemeinsame regulatorische Sprache.
Fazit
Der Angemessenheitsbeschluss für Brasilien ist ein Meilenstein für den globalen Handel im Sommer 2026. Er baut bürokratische Hürden ab und schafft Rechtssicherheit. Nutzen Sie den Juli, um Ihre Dokumentation anzupassen und von den Erleichterungen zu profitieren.
Also lassen Sie sich gut beraten.
