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Inter­na­tio­na­ler Daten­trans­fer — Brasilien

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Der inter­na­tio­na­le Daten­ver­kehr ist für glo­bal agie­ren­de Unter­neh­men eine der größ­ten daten­schutz­recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen. Umso erfreu­li­cher ist nun die Ent­wick­lung. Denn durch den neu­en Ange­mes­sen­heits­be­schluss der EU-Kom­mis­si­on für Bra­si­li­en (Durch­füh­rungs­be­schluss 2026/179) wird der Daten­aus­tausch mit dem größ­ten Markt Süd­ame­ri­kas fun­da­men­tal vereinfacht.

Was bedeu­tet der Angemessenheitsbeschluss

Bis­lang muss­ten Unter­neh­men, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an Part­ner, Dienst­leis­ter oder Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in Bra­si­li­en über­mit­teln woll­ten, auf kom­ple­xe recht­li­che Kon­struk­te zurück­grei­fen. Meist wur­den die Stan­dard­ver­trags­klau­seln (SCCs) der EU genutzt, kom­bi­niert mit auf­wen­di­gen Trans­fer Impact Assess­ments (TIAs), um das Daten­schutz­ni­veau vor Ort zu prüfen.

Mit dem Inkraft­tre­ten des Beschlus­ses hat die EU-Kom­mis­si­on offi­zi­ell aner­kannt, dass Bra­si­li­en durch sein Daten­schutz­ge­setz (LGPD – Lei Geral de Pro­te­ção de Dados) ein Schutz­ni­veau bie­tet, das dem der DSGVO im Wesent­li­chen gleich­wer­tig ist. Daten kön­nen nun im Juli 2026 ohne zusätz­li­che Garan­tien frei fließen.

Was Unter­neh­men jetzt anpas­sen müssen

Obwohl der Beschluss eine enor­me Erleich­te­rung dar­stellt, dür­fen Unter­neh­men nicht in Untä­tig­keit ver­fal­len. Im Juli 2026 ste­hen fol­gen­de To-dos in den Rechts­ab­tei­lun­gen an:

  1. Ver­zeich­nis der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten (VVT) aktua­li­sie­ren
    Prü­fen Sie, wel­che Daten­flüs­se nach Bra­si­li­en statt­fin­den, und ändern Sie die Rechts­grund­la­ge im VVT vom Ver­weis auf Stan­dard­ver­trags­klau­seln (SCCs) auf den neu­en Angemessenheitsbeschluss.
  2. Daten­schutz­er­klä­rung auf der Web­site anpas­sen
    Infor­mie­ren Sie Ihre Kun­den und Nut­zer in den Daten­schutz­hin­wei­sen trans­pa­rent dar­über, dass Daten auf Basis des neu­en Beschlus­ses nach Bra­si­li­en über­mit­telt sind.
  3. Lau­fen­de Ver­trä­ge prü­fen
    Bestehen­de SCCs mit bra­si­lia­ni­schen Dienst­leis­tern sind nicht zwin­gend sofort zu kün­di­gen, bei Neu­ver­trä­gen im Juli 2026 spart der Ver­weis auf den Beschluss jedoch wert­vol­le Zeit und Verhandlungsaufwand.

LGPD — Bra­si­li­ens DSGVO-Zwilling

Die Anglei­chung war mög­lich, weil das bra­si­lia­ni­sche LGPD stark von der euro­päi­schen DSGVO inspi­riert wur­de. Es kennt ähn­li­che Betrof­fe­nen­rech­te, for­dert das Prin­zip der Daten­mi­ni­mie­rung und wird von einer akti­ven natio­na­len Behör­de (ANPD) streng über­wacht. Unter­neh­men, die bereits DSGVO-com­pli­ant sind, haben mit bra­si­lia­ni­schen Part­nern daher ohne­hin eine gemein­sa­me regu­la­to­ri­sche Sprache.

Fazit

Der Ange­mes­sen­heits­be­schluss für Bra­si­li­en ist ein Mei­len­stein für den glo­ba­len Han­del im Som­mer 2026. Er baut büro­kra­ti­sche Hür­den ab und schafft Rechts­si­cher­heit. Nut­zen Sie den Juli, um Ihre Doku­men­ta­ti­on anzu­pas­sen und von den Erleich­te­run­gen zu profitieren.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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