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Ikea film­te Angestellten-Toiletten

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Ikea film­te Ange­stell­ten-Toi­let­ten und hat­te hier­zu bereits 2015 Über­wa­chungs­ka­me­ras in den Toi­let­ten in einem Lager in Groß­bri­tan­ni­en angebracht.

Nun sind sie entdeckt.

Ikea hat sei­ne Ange­stell­ten in einem Lager in Peter­bo­rough (Groß­bri­tan­ni­en) mit ver­ste­cken Kame­ras über­wacht — auf der Toilette. 

Eine Ange­stell­te ent­deckt eine Kame­ra wäh­rend der Toi­let­ten­be­nut­zung, denn ihr fiel ein rotes Licht zwi­schen den Panee­len der abge­häng­ten Decke auf.

Ikea ent­fern­te die­se dar­auf­hin sofort.

Das Licht stell­te sich anschlie­ßend als Über­wa­chungs­ka­me­ra her­aus. Als die Ikea-Ange­stell­ten wei­te­re Damen- und Her­ren-Toi­let­ten kon­trol­lier­ten, wur­den sie auch hier fündig.

Dem Online­ma­ga­zin The Regis­ter bestä­tig­te Ikea den Ein­satz der Kame­ras, die bereits vor sechs Jah­ren ange­bracht wurden. 

“Die Instal­la­ti­on der Kame­ras im Jahr 2015 dien­te dazu, mut­maß­li­che Akti­vi­tä­ten auf­zu­de­cken, die zu schwe­ren Ver­let­zun­gen von Mit­ar­bei­tern hät­ten füh­ren kön­nen, und ein hohes Maß an Sicher­heit vor Ort zu gewährleisten”

erklär­te Ikea

Die Kame­ras sei­en nur dazu gedacht gewe­sen, Akti­vi­tä­ten im Dach­raum oder in den Flu­ren zu filmen. 

“Wir ver­ste­hen, dass die Ent­de­ckung die­ser Kame­ras beun­ru­hi­gend sein kann”, erklär­te Ikea und ver­sprach, die Kame­ras umge­hend abzubauen.”

Ange­stell­te erwä­ge recht­li­che Schritte

“So etwas habe ich noch nie gehört. Es fällt mir schwer, das zu begrei­fen. Wie um alles in der Welt konn­te jemand glau­ben, dass so etwas jemals akzep­ta­bel sei?”

erklär­te eine Fach­kraft des Unter­neh­mens dem Peter­bo­rough Telegraph

Wäh­rend eine ande­re ergänz­te: “Das waren kei­ne draht­lo­sen Kame­ras, son­dern ein gan­zes Netz­werk von Kabeln.”

Die Ikea-Ange­stell­ten über­le­gen sich nun, recht­li­che Schrit­te gegen die Über­wa­chungs­maß­nah­me einzuleiten. 

Gegen­über The Regis­ter erklär­te die bri­ti­sche Daten­schutz­be­hör­de ICO (Infor­ma­ti­on Commissioner’s Office), das bei ihr bis dato noch kei­ne Beschwer­de ein­ge­gan­gen sei.

“Die Auf­zeich­nung von Bil­dern iden­ti­fi­zier­ba­rer Per­so­nen durch Über­wa­chungs­ka­me­ras muss in Über­ein­stim­mung mit dem Daten­schutz­ge­setz erfolgen”.

sag­te ein Spre­cher der Datenschutzbehörde

In Berei­chen, in denen die Men­schen ein hohes Maß an Pri­vat­sphä­re erwar­ten, wie z. B. in Umklei­de­ka­bi­nen oder Toi­let­ten, soll­ten Video­über­wa­chun­gen nur in abso­lu­ten Aus­nah­me­fäl­len ein­ge­setzt wer­den, wenn es dar­um geht, sehr erns­te Pro­ble­me zu lösen.

In die­sen Fäl­len müs­sen die Orga­ni­sa­tio­nen die Men­schen dar­über infor­mie­ren, dass eine Video­über­wa­chung in Betrieb ist und dass ange­mes­se­ne Beschrän­kun­gen für die Betrach­tung und Wei­ter­ga­be von Bil­dern bestehen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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