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Gesichts­er­ken­nung 2.0

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Im letz­ten Jahr habe ich über Ale­xa und die Gesichts­er­ken­nung berich­tet und wie­der hat Ame­ri­ka etwas Neu­es zu bieten.

So ist die Nut­zung bei einem iPho­ne schon mehr als selbst­ver­ständ­lich und in eini­gen Län­dern dient die Gesichts­er­ken­nung auch groß­flä­chig zur Über­wa­chung der öffent­li­chen Bereiche.

Dabei ist und bleibt die Gesichts­er­ken­nung ein Streitobjekt.

Ver­bre­chens­be­kämp­fung

Bei der Ver­bre­chens­be­kämp­fung ist sie eine schnel­le Mög­lich­keit, Straftäter:innen zu iden­ti­fi­zie­ren, doch für Gegner:innen ein Datenschutzalbtraum.

So gese­hen

Dies zeigt auch ein Fall in den USA, wo mit äußerst frag­wür­di­gen Mit­teln eine Anwäl­tin aus New Jer­sey dar­an gehin­dert wur­de, mit ihrer neun­jäh­ri­gen Toch­ter ein Weih­nachts­mu­si­cal zu besuchen.

Kel­ly Con­lon (44 Jah­re) beglei­te­te ihre neun­jäh­ri­ge Toch­ter, wel­che mit ihrer Pfad­fin­der­grup­pe das “Christ­mas Spec­ta­cu­lar” in der Radio City Music Hall im New Yor­ker Stadt­teil Man­hat­tan anse­hen wollte.

Kein Zutritt

Wie die New York Times berich­tet, ist sie vom Sicher­heits­per­so­nal am Betre­ten des Saa­les gehin­dert worden.

Kel­ly Con­lon berich­te­te dem Blatt, dass die­se ihren Namen und ihre Kanz­lei kann­ten. Fer­ner teil­ten sie ihr mit, dass sie über eine Gesichts­er­ken­nungs­soft­ware iden­ti­fi­ziert ist und ihre Kanz­lei ein Haus­ver­bot hat, da die­se gegen den Eigen­tü­mer – die MSG Enter­tain­ment – klagten.

Das Unter­neh­men betreibt meh­re­re Ver­an­stal­tungs­or­te in New York, unter ande­rem den Namens­ge­ben­de Madi­son Squa­re Gar­den sowie das Bea­con Theater.

Haus­ver­bot

Der Vor­stands­vor­sit­zen­de James L. Doland, ein umtrie­bi­ger Mil­li­ar­där, habe im Som­mer ein Haus­ver­bot für alle gegen das Unter­neh­men pro­zes­sie­ren­den Anwalts­kanz­lei­en erteilt.

Das betrifft auch Anwält:innen, die nicht mit den Fäl­len betraut sei­en und umfas­se alle Veranstaltungsorte.

Lis­te mit uner­wünsch­ten Personen

Betrof­fe­ne Anwält:innen lan­den auf einer Lis­te mit uner­wünsch­ten Per­so­nen und mit­tels der Gesichts­er­ken­nung wird das Ver­bot umgesetzt.

Kel­ly Con­lon beteu­er­te, nie gegen MSG Enter­tain­ment pro­zes­siert zu haben – den­noch muss­te sie vor der Tür auf ihre Toch­ter warten.

MSG Enter­tain­ment wies in einem State­ment gegen­über der New York Times dar­auf hin, dass alle Besucher:innen auf den Ein­satz von Gesichts­er­ken­nung hin­ge­wie­sen wer­den würden.

Miss­brauch von Gesichtserkennung?

Da es sich in New York nicht um den ers­ten Fall die­ser Art han­del­te, ist nun eine Dis­kus­si­on um Miss­brauch von Gesichts­er­ken­nung entbrannt.

Ein Instru­ment, wel­ches ursprüng­lich für die Iden­ti­fi­zie­rung Schwerst­kri­mi­nel­ler und Ter­ro­ris­ten gedacht war, dient der Revan­che gegen unbe­que­me Kanzleien.

Es ist mit Sicher­heit nicht der ers­te und ein­zi­ge Fall, bei dem Gesichts­er­ken­nung für frag­wür­di­ge Zwe­cke ein­ge­setzt und genutzt wird.

Ins­be­son­de­re dann, wenn die Per­son sel­ber schein­bar gar nicht in den Fall invol­viert ist und allein die Tat­sa­che, wie popu­lär der aktu­el­le Arbei­ter­ge­ber ist, entscheidet.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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