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Func­tion Creep

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Func­tion Creep bezeich­net das Phä­no­men, bei dem ein Sys­tem oder eine Tech­no­lo­gie, die ursprüng­lich für einen bestimm­ten Zweck ent­wi­ckelt wur­de, im Lau­fe der Zeit neue Funk­tio­nen oder Anwen­dun­gen erhält, die über den ursprüng­li­chen Zweck hinausgehen.

Smart­phones

Smart­phones sind ein gutes Bei­spiel für Func­tion Creep. Ursprüng­lich waren Smart­phones Gerä­te, die nur dazu dien­te, Tele­fo­na­te zu füh­ren, SMS zu sen­den und grund­le­gen­de Funk­tio­nen wie ein Adress­buch und einen Kalen­der zu bie­ten. Im Lau­fe der Zeit wur­den jedoch neue Funk­tio­nen hin­zu­ge­fügt, die weit über den ursprüng­li­chen Zweck hin­aus­ge­hen. So sind nach und nach wei­te­re Funk­tio­nen hinzugekommen:

  • Kame­ra
    Ursprüng­lich war die Kame­ra nur dazu da, ein­fa­che Fotos zu machen. Heu­te kön­nen Smart­phones hoch­auf­lö­sen­de Fotos und Vide­os auf­neh­men, Gesichts­er­ken­nung durch­füh­ren und sogar 3D-Model­le erstellen
  • GPS
    Die GPS-Funk­ti­on ermög­licht es, den Stand­ort des Smart­phones zu bestim­men und Rou­ten zu pla­nen. Heu­te kön­nen Smart­phones auch die Bewe­gung des Nut­zers ver­fol­gen und Fit­ness-Tra­cker-Funk­tio­nen bieten.
  • Sprach­as­sis­ten­ten
    Sprach­as­sis­ten­ten wie Siri, Goog­le Assistant oder Ale­xa ermög­li­chen es, Befeh­le per Spra­che zu ertei­len und Infor­ma­tio­nen abzu­ru­fen. Heu­te kön­nen die­se Assis­ten­ten auch per­sön­li­che Daten wie Ter­mi­ne, Kon­tak­te und Musik­vor­lie­ben speichern.
  • Apps
    Vie­le Smart­phones haben heu­te inte­grier­te Gesund­heits- und Fit­ness-Apps, die den Schlaf, die Bewe­gung und die Ernäh­rung des Nut­zers verfolgen.
  • Zah­lungs­funk­ti­on
    Smart­phones kön­nen heu­te auch als Zah­lungs­mit­tel ver­wen­det wer­den, indem sie kon­takt­los bezah­len oder Online-Trans­ak­tio­nen durchführen.

Die­se neu­en Funk­tio­nen haben zu einer erheb­li­chen Erhö­hung der Daten­er­fas­sung und ‑ver­ar­bei­tung geführt. Ein Smart­phone kann heu­te eine Viel­zahl von Daten über den Nut­zer sam­meln, wie zum Bei­spiel Stand­ort­da­ten, Bewe­gungs­da­ten, Gesund­heits­da­ten, Kon­takt­da­ten, Online-Akti­vi­tä­ten und vie­les mehr.

Ein­fluss auf den Datenschutz

Die­se Wei­ter­ent­wick­lun­gen haben erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf den Daten­schutz, da es zu einer unrecht­mä­ßi­gen oder unan­ge­mes­se­nen Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten füh­ren kann. Hier sind eini­ge der zen­tra­len Punkte:

  • Zustim­mung
    Im ursprüng­li­chen Anwen­dungs­fall haben die betrof­fe­nen Per­so­nen mög­li­cher­wei­se einer Daten­er­he­bung zuge­stimmt, weil sie ver­stan­den haben, wofür ihre Daten ver­wen­det wer­den. Wenn jedoch zusätz­li­che Ver­wen­dungs­zwe­cke hin­zu­kom­men, wer­den die Daten mög­li­cher­wei­se ohne erneu­te Zustim­mung wei­ter­ver­ar­bei­tet. Dies ver­stößt gegen das Prin­zip der Zweck­bin­dung, ein Grund­prin­zip des Daten­schut­zes nach der DSGVO.
  • Pri­vat­sphä­re
    Wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten für uner­war­te­te Zwe­cke genutzt wer­den, kann dies zu einer Ver­let­zung der Pri­vat­sphä­re der betrof­fe­nen Per­so­nen füh­ren. Zum Bei­spiel könn­ten Gesund­heits­da­ten, die ursprüng­lich zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung erho­ben wur­den, spä­ter von Ver­si­che­run­gen genutzt wer­den, um Risi­ko­pro­fi­le zu erstel­len. Dies könn­te dis­kri­mi­nie­rend sein oder das Ver­trau­en in die Insti­tu­tio­nen beeinträchtigen.
  • Über­wa­chung
    Func­tion Creep wird häu­fig im Kon­text der Über­wa­chungs­tech­no­lo­gie (wie CCTV-Kame­ras oder Gesichts­er­ken­nungs­sys­te­me) genannt. Ursprüng­lich für Sicher­heits­zwe­cke instal­liert, könn­ten die­se Sys­te­me spä­ter dazu ver­wen­det wer­den, das Ver­hal­ten von Bür­gern zu über­wa­chen, sozia­le Pro­fi­le zu erstel­len oder Bewe­gun­gen zu tra­cken. Dies führt zu einem Aus­bau der Über­wa­chung und einer Ero­si­on der Bürgerrechte.
  • Trans­pa­renz
    Wenn der Zweck einer Tech­no­lo­gie still­schwei­gend erwei­tert wird, bleibt dies oft unbe­merkt. Das bedeu­tet, dass die betrof­fe­nen Per­so­nen nicht wis­sen, dass ihre Daten für ande­re Zwe­cke genutzt wer­den, was zu einem Man­gel an Kon­trol­le über ihre eige­nen Infor­ma­tio­nen führt.
  • Rechts­ri­si­ken
    Unter­neh­men oder Orga­ni­sa­tio­nen, die Daten für ande­re Zwe­cke als ursprüng­lich beab­sich­tigt ver­wen­den, könn­ten recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen, ins­be­son­de­re wenn sie gegen Daten­schutz­vor­schrif­ten wie die DSGVO ver­sto­ßen, die kla­re Regeln zur Zweck­bin­dung und Daten­nut­zung vorschreibt.

Fazit

Func­tion Creep kann eine ernst­haf­te Bedro­hung für den Daten­schutz sein, da es die Mög­lich­kei­ten der unkon­trol­lier­ten und unvor­her­ge­se­he­nen Nut­zung von Daten erheb­lich erwei­tert. Dies erfor­dert kla­re Rege­lun­gen und die Auf­klä­rung der Öffent­lich­keit über die Ver­wen­dung ihrer Daten, um das Ver­trau­en in den ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen zu wahren.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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