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Füh­rer­schein­kon­trol­le im Unternehmen

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Die Bereit­stel­lung von Dienst­wa­gen für Mit­ar­bei­ter bringt für Arbeit­ge­ber nicht nur Vor­tei­le, son­dern auch gesetz­li­che Pflich­ten mit sich. Eine die­ser Pflich­ten ist die regel­mä­ßi­ge Füh­rer­schein­kon­trol­le der Mit­ar­bei­ter. Die­se Kon­trol­le ist not­wen­dig, um sicher­zu­stel­len, dass die Fah­rer eine gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis besit­zen und somit die gesetz­li­chen Vor­ga­ben erfüllt werden.

Gesetz­li­che Grund­la­ge und Verantwortung

Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG haf­tet nicht nur der Fah­rer, son­dern auch der Hal­ter des Fahr­zeugs, wenn kei­ne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis vor­liegt. Obwohl das Gesetz kei­ne expli­zi­te Pflicht zur Füh­rer­schein­kon­trol­le vor­schreibt, ergibt sich die­se aus den straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen, die bei Nicht­ein­hal­tung dro­hen. Der Hal­ter, der nicht unbe­dingt das Unter­neh­men selbst sein muss, son­dern auch der Geschäfts­füh­rer oder Vor­stand, trägt die Ver­ant­wor­tung. Die­se Pflich­ten kön­nen an Fuhr­park­ver­ant­wort­li­che dele­giert werden.

Häu­fig­keit der Kontrollen

Es gibt kei­ne gesetz­lich fest­ge­leg­te Anzahl von Kon­trol­len, aber es hat sich in der Pra­xis durch­ge­setzt, den Füh­rer­schein der Mit­ar­bei­ter zwei­mal pro Jahr zu über­prü­fen. Bei Auf­fäl­lig­kei­ten oder Ver­dacht auf Füh­rer­schein­ent­zug soll­ten die Kon­trol­len häu­fi­ger durch­ge­führt wer­den. Der ori­gi­na­le Füh­rer­schein muss vor­ge­legt wer­den, was jedoch zusätz­li­che gesetz­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Anfor­de­run­gen mit sich bringt.

Daten­schutz und Effizienz

Die Füh­rer­schein­kon­trol­le muss daten­schutz­kon­form durch­ge­führt wer­den. Gemäß §26 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz dür­fen nur die für den Zweck der Kon­trol­le rele­van­ten Daten erfasst wer­den. Dies umfasst Name, Füh­rer­schein­klas­se, Gül­tig­keits­da­tum und Datum der letz­ten Kon­trol­le. Zusätz­li­che per­sön­li­che Daten dür­fen nicht erho­ben werden.

Die manu­el­le Füh­rer­schein­kon­trol­le kann zeit­auf­wen­dig und res­sour­cen­in­ten­siv sein. Bei einem Fuhr­park von 50 Fahr­zeu­gen und zwei Kon­trol­len pro Jahr sum­miert sich der Auf­wand schnell auf meh­re­re Arbeits­ta­ge. Hier kom­men auto­ma­ti­sier­te Lösun­gen ins Spiel, die den Pro­zess effi­zi­en­ter gestalten.

Auto­ma­ti­sier­te Führerscheinkontrollen

Auto­ma­ti­sier­te Soft­ware­lö­sun­gen kön­nen den gesam­ten Kon­troll­pro­zess ver­ein­fa­chen und die admi­nis­tra­ti­ven Hür­den eli­mi­nie­ren. Sie erin­nern an anste­hen­de Kon­trol­len, erle­di­gen den Groß­teil der Arbeit und sor­gen dafür, dass die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt wer­den. Dies spart Zeit und Res­sour­cen, sodass sich das Unter­neh­men auf sein Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren kann.

Fazit

Die Füh­rer­schein­kon­trol­le ist eine gesetz­li­che Pflicht, die Unter­neh­men nicht ver­nach­läs­si­gen dür­fen. Egal ob durch die manu­el­le Kon­trol­le oder durch eine auto­ma­ti­sier­te Lösung.

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