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Euro­päi­scher Datenschutztag

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Am 28. Janu­ar 2022 ist wie­der Euro­päi­scher Datenschutztag.

Schon vor der DSGVO und das bereits seit 2007 wird mit die­sem Akti­ons­tag auf die Wich­tig­keit vom Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten hingewiesen.

Nun sind wir ja bekannt­lich seit mehr als zwei Jah­ren mit einem ande­ren alles beherr­schen­den The­ma beschäf­tigt, die­ses hier zu erwäh­nen spa­re ich mir jedoch.

Denn es geht schließ­lich hier um Daten­schutz und mit die­sem Akti­ons­tag wird jedes Jahr auf den hohen Stel­len­wert des Daten­schut­zes inner­halb der EU auf­merk­sam gemacht.

Eine wesent­li­che Auf­ga­be des Daten­schutz­be­auf­trag­ten ist ja bekannt­lich die Schu­lung und Sen­si­bi­li­sie­rung vom Per­so­nen im Umgang mit genau die­sen Daten.

Welch Freu­de, wenn genau sol­che Aktio­nen zumin­dest an einem Tag alle im den eige­nen Daten sen­si­bi­li­siert werden.

Daten­schutz ist für die Wirt­schaft und das täg­li­che Leben der Men­schen immer wichtiger.

Es wer­den immer mehr per­sön­li­che Daten erhoben.

Dabei ist alles mitt­ler­wei­le auch unter­ein­an­der ver­bun­den: das Smart­phone mit der Cloud, die­se mit Ale­xa und so weiter.

Aber was ist das Ziel des Euro­päi­schen Datenschutztages?

Nun — der Daten­schutz­tag soll das Bewusst­sein der Men­schen in Euro­pa schär­fen, wel­che ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch wen bei wel­cher Gele­gen­heit und zu wel­chem Zweck erho­ben und ver­ar­bei­tet werden.

Zusätz­lich soll er sie dafür sen­si­bi­li­sie­ren, wel­che Rech­te sie im Bezug auf die Ver­ar­bei­tung die­ser Daten haben.

Neben Staa­ten und Behör­den sind auch Fir­men oder Ver­bän­de auf­ge­for­dert, an die­sem Tag mit Aktio­nen und Ver­an­stal­tun­gen auf das The­ma auf­merk­sam zu machen.

Doch war­um der 28. Januar?

Der Grund­ge­dan­ke für den Euro­päi­schen Daten­schutz­tag geht auf die Euro­päi­sche Daten­schutz­kon­ven­ti­on zurück.

Am 28. Janu­ar 1981 nahm der Euro­pa­rat das Über­ein­kom­men Nr. 108 “zum Schutz des Men­schen bei der auto­ma­ti­schen Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten” an.

Die Daten­schutz­kon­ven­ti­on des Euro­pa­ra­tes war das ers­te rechts­ver­bind­li­che zwi­schen­staat­li­che Daten­schutz­ab­kom­men und inter­na­tio­na­le Instru­ment zum Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten.

Aber was war das Ziel der Daten­schutz­kon­ven­ti­on von 1981?

Die Daten­schutz­kon­ven­ti­on soll­te in den Ver­trags­staa­ten für alle Men­schen sicher­stel­len, dass ihre Rech­te und Grund­frei­hei­ten geschützt wer­den — ins­be­son­de­re das Recht auf einen Per­sön­lich­keits­be­reich bei der auto­ma­ti­schen Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten.

Die Unter­zeich­ner-Staa­ten ver­pflich­te­ten sich, natio­na­le Daten­schutz­ge­set­ze zu erlas­sen, die auf den Prin­zi­pi­en der Kon­ven­ti­on beruhen.

Wel­che Staa­ten haben das Abkom­men unterzeichnet?

Unter­zeich­net haben das Abkom­men die 47 Mit­glied­staa­ten des Europarats.

Zu ihnen gehö­ren alle EU-Mit­glied­staa­ten sowie eine Rei­he wei­te­rer Län­der wie Russ­land oder die Schweiz.

Aber auch Staa­ten außer­halb Euro­pas wie Mexi­ko oder Tune­si­en haben die Kon­ven­ti­on ratifiziert.

War­um ist der Daten­schutz in Euro­pa so wichtig?

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat das Aus­maß der elek­tro­ni­schen Daten­ver­ar­bei­tung in Euro­pa und welt­weit stark zugenommen.

Daten wer­den für die Wirt­schaft und das täg­li­che Leben der Men­schen immer wichtiger.

Immer mehr per­sön­li­che Daten wer­den erhoben.

Das erfor­dert kla­re Regeln, um Risi­ken für den Ein­zel­nen und für unse­re Demo­kra­tien zu vermeiden.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat aus die­sem Grund am 14. April 2016 die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) verabschiedet.

Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft.

Mit der neu­en Ver­ord­nung hat die EU eine ein­heit­li­che Rege­lung zum Daten­schutz erhal­ten, die in allen EU-Mit­glieds­staa­ten glei­cher­ma­ßen gilt.

Die DSGVO bie­tet Nutzer:innen und Fir­men mehr Schutz sowie Rechtssicherheit.

Sie bringt unter ande­rem neue Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für all die­je­ni­gen mit sich, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erhe­ben und verarbeiten.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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